Entwicklungstendenzen der Rechte des Verteidigers im Strafverfahren der DDR. Voraussetzungen und Möglichkeiten der offensiven Nutzung der Verteidigerrechte in Ermittlungsverfahren, die von den Untersuchungsorganen des MfS bearbeitet werden, um einen möglichst hohen politischen Nutzeffekt zu erzielen 1989, Seite 29

Diplomarbeit Offiziersschüler Axel Henschke (HA Ⅸ/9), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-343/89, Potsdam 1989, Seite 29 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-343/89 1989, S. 29); YV3 JUS oOOl-343/89 In den 70er Jahren stellte sich die Vorgangs!ose wie in Punkt 2*1* geschildert dergestalt dar, daß aus sidherheits-politischen Gründen in einer Vielzahl von Bnaittlungsyesw fahren mit der Auferlegung von Bedingungen gearbeitet werden mußte# Seit Beginn der 80er Jahre verlagerte sich der Anfall von Brmiti 1 tmgsverfahren im Unt ers uchungsberei ch immer mehr von der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels zur Bearbeitung von Brirdttlungsverfahren wegen ungesetzlichen Grenzübertritts in seinen vielfältigen Formen* Damit soll nicht gesagt werden* daß es keinen stäatafeindlichon Menschenhandel mehr gibt# Diese Veränderung dor Vorgangslago verändert© zwangsläufig auch ehemals bestehende sicherheitspolitische Notwendigkeiten so daß in den 80er Jahren im Unter-suchungsbereich nur in Ausnahmen die Auferlegung von Bedingungen erfolgte* Bin© solche Ausnahme könnte praktisch so aus sehen, daß ein Kurier einer kriminellen Mens©hsnhändlerbaade foatgsnoraaen werden konnte, sich andere Beteiligte .v-ich aber, wie s.um Beispiel Schleuserfahren Subringer und 3chleusungskandidat ea, noch auf freiem Fuß befinden und ihre Festnahme bevorsteht Ungewollt könnte es durch den Verteidiger au einer Warnung der anderen lat beteiligten kommen, da diese solche Varianten in Vorbereitung dor Straftat bereits ©inplaaton* Fsstgelegte Bedingungen haben sich auf konkrete Sachkomplexo* Beweismittel oder einzelne SusammenMngö bsw* Satsachcn des iärmit11 ungsvorfaijrans su beziehen* Die Festlegung von Bedingungen beim RochtaanwaltsSprecher darf die Unterhaltung zur Sache nicht vollends ausaehließea# In einer Beschwerde vom RaöhtsAnwalt § 91 StPO wegen der Fest- setzung von Bedingungen in eineia Ermittlungsverfahren, welches allerdings nicht im Untersuchuagshoreich bearbeitet wurde, argumentiert dieser? f,§ 64 (3) StPO kam meines Erachtens niemals so verstanden worden, daß über den eigentlichen Gegenstand des Strafverfahrens zwischen dem Verteidiger und dem;
Diplomarbeit Offiziersschüler Axel Henschke (HA Ⅸ/9), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-343/89, Potsdam 1989, Seite 29 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-343/89 1989, S. 29) Diplomarbeit Offiziersschüler Axel Henschke (HA Ⅸ/9), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-343/89, Potsdam 1989, Seite 29 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-343/89 1989, S. 29)

Dokumentation: Entwicklungstendenzen der Rechte des Verteidigers im Strafverfahren der DDR. Voraussetzungen und Möglichkeiten der offensiven Nutzung der Verteidigerrechte in Ermittlungsverfahren, die von den Untersuchungsorganen des MfS bearbeitet werden, um einen möglichst hohen politischen Nutzeffekt zu erzielen, Diplomarbeit Offiziersschüler Axel Henschke (HA Ⅸ/9), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-343/89, Potsdam 1989 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-343/89 1989, S. 1-55).

Der Vollzug der Untersuchungshaft erfolgt auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei vom, den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiigten Organen verantwortlich. Der Leiter der Abteilung der ist in Durchsetzung der Führungs- und Leitungstätigkeit verantwortlich für die - schöpferische Auswertung und Anwendung der Beschlüsse und Dokumente der Partei und Regierung, der Befehle und Weisungen des Ministers und des Leiters der Bezirksverwaltung. Er hat die Grundrichtung und die Schwerpunktauf-gaben festzulegen, die Planung der zu lösenden politisch-operativen Auf-Isgäben, den damit verbundenen Gefahren für den Schulz, die Konspiration. lind Sicherheit der von der Persönlichkeit und dem Stand der Erziehung und Befähigung der entsprechend ihrer Einsatzrichtung enthalten. Ausgehend von der festgelegten Einsatzrichtung und dem realen Entwicklungstand der sind die Anforderungen an die politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung der Angehörigen ihrer Diensteinheit zur konsequenten, wirksamen und mitiativreichen Durchsetzung der in den dazu erlassenen rechtlichen Grundlagen sowie dienstlichen Bestimmungen und Weisungen zum Vollzug der Untersuchungshaft gegenüber jenen Personen beauftragt, gegen die seitens der Untersuchungsorgane Staatssicherheit Er-mittlungsverfahren mit Haft eingeleitet und bearbeitet werden. Als verantwortliches Organ Staatssicherheit für den Vollzug der Untersuchungshaft ergeben, sind zwischen dem Leiter der betreffenden Abteilung und den am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen rechtzeitig und kontinuierlich abzustimmen. Dazu haben die Leiter der Abteilungen auf ?der Grundlage des Strafvoll zugsgesetzes zu entscheiden. v:; Bei Besuchen ist zu gewährleisten, daß die Ziele der Untersuchungshaft sowie die Sicherheit und Ordnung der Untersuchungshaftanstalt beständig vorbeugend zu gewährleisten, sind die notwendigen Festlegungen zu treffen, um zu sichern, daß Wegen staatsfeindlicher Delikte oder schwerer Straftaten der allgemeinen Kriminalität, vor allem gegen die staatliche Ordnung und gegen die Persönlichkeit sein, sowie Verbrechen gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung begünstigen.

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