Grundsätze und Erfahrungen zur Durchführung der politisch-operativen Abwehrarbeit in den Strafgefangenenarbeitskommandos der Linie ⅩⅣ des Ministeriums für Staatssicherheit 1975, Seite 62

Diplomarbeit Hauptmann Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberleutnant Lothar Rüdiger (BV Lpz. Abt. Ⅺ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Geheime Verschlußsache (GVS) o001-87/75, Potsdam 1975, Seite 62 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS GVS o001-87/75 1975, S. 62); - Blatt 62 - b) In einem anderen Pall sollte.ein weiblicher Kandidat geworben werden.' Zum Werbungsgespräch, erschien GVS JHS 001-87/75 1)00063 der Kandidat völlig auf- gelöst. Die Ursache dafür war, daß das Gericht im Scheidungs- urteil, das ihr kurz vorher zugestellt hatte, das Ersiehungsrecht für das au dem Vater zuzusprechen. Es wurde ents nem späteren Zeitpunkt durchzuführen, daß zu dem gewählten Zeitpunkt das We Erfolg geführt hätte. Worden war, festgelegt der Ehe stammende Kind, shieden, die Wei-bung zu ei-da erwartet werden konnte, rbungsgespräch nicht zum Von nicht unwesentlicher Bedeutung für den Erfolg der Werbung ist der gewählte Ausgangspunkt für das Gespräch, wörtliche sollte sich deshalb unbedingt ginn der Werbung gewählten Themas im Klalren sein., um den Kandidaten auf unser Anliegen einzustimmen, das Gespräch ausbaufähig und variabel zu gestalten, die entsprechende Atmosphäre zu schaffen Und bei dem Kandidaten eine maximale Auskunftsbereitj: zu erreichen. Der für die Werbung Verant-vorher über Inhalt des am Be- schaft und Aufgeschlossenheit aß be Unter Beachtung der vielfältigen indivi geführten Werbungen und. der Tatsache, d. angesprochen und behandelt 7/erden muß, vom allgemeinen zu konkreten Prägen und primäres Ziel, die Werbung für eine kons[p: vorzeitig preiszugeben. dpellen Erfahrungen bei durch-jeder Kandidat individuell währte es sich grundsätzlich Problemen überzugehen und unser irative Zusammenarbeit, nicht Die für den Ausgangspunkt gewählte Problematik sollte jedoch in der Regel Bezugs- und Berührungspunkte zu Ereignissen, Vorkommnissen, Prägen und Problemen beinhalten, die der Kandidat kennt, selbst erlebt hat oder die ihn interessieren. Je besser es gelingt, das Gespräch in die von uns gewünschte Richtung zu lenken, um so günstiger können die auf der Grundlage"des Überprüfungsmaterials erarbeiteten Motive, auf deren Grundlage die Verpflichtung des Kandidaten für die inoffizielle Zusammenarbeit erreicht werden soll, angesprochen Es wäre jedoch falsch, für die konkrete werden. Werbung allgemeingültige Schema-;
Diplomarbeit Hauptmann Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberleutnant Lothar Rüdiger (BV Lpz. Abt. Ⅺ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Geheime Verschlußsache (GVS) o001-87/75, Potsdam 1975, Seite 62 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS GVS o001-87/75 1975, S. 62) Diplomarbeit Hauptmann Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberleutnant Lothar Rüdiger (BV Lpz. Abt. Ⅺ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Geheime Verschlußsache (GVS) o001-87/75, Potsdam 1975, Seite 62 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS GVS o001-87/75 1975, S. 62)

Dokumentation: Grundsätze und Erfahrungen zur Durchführung der politisch-operativen Abwehrarbeit in den Strafgefangenenarbeitskommandos (SDAK) der Linie ⅩⅣ des Ministeriums für Staatssicherheit, Diplomarbeit Hauptmann Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberleutnant Lothar Rüdiger (BV Lpz. Abt. Ⅺ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Geheime Verschlußsache (GVS) o001-87/75, Potsdam 1975 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS GVS o001-87/75 1975, S. 1-155).

Von besonderer Bedeutung ist in jeden Ermittlungsverfahren, die Beschuldigtenvernehmung optimal zur Aufdeckung der gesellschaftlichen Beziehungen, Hintergründe und Bedingungen der Straftat sowie ihrer politisch-operativ bedeutungsvollen Zusammenhänge zu nutzen. In den von der Linie bearbeiteten Bürger vorbestraft eine stark ausgeprägte ablehnende Haltung zur Tätigkeit der Justiz- und Sicherheitsorgane vertrat; Täter, speziell aus dem Bereich des politischen Untergrundes, die Konfrontation mit dem Untersuchungsorgan regelrecht provozieren wellten. Die gesellschaftliche Wirksamkeit der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren konnte weiter erhöht werden. Die Verkürzung der Bearbeitungsfristen muß, auch unter den Bedingungen des Verteidigungszustandes. Im Einsatzplan sind auszuweisen: die Maßnahmen der Alarmierung und Benachrichtigung die Termine und Maßnahmen zur Herstellung der Arbeits- und Einsatzbereitschaft die Maßnahmen zur Sicherung der gerichtlichen Hauptverhandlung sind vor allem folgende Informationen zu analysieren: Charakter desjeweiligen Strafverfahrens, Täter-TatBeziehungen und politisch-operative Informationen über geplante vorbereitete feindlich-negative Aktivitäten, wie geplante oder angedrohte Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte, demonst rat Handlungen von Sympathiesanten und anderen negativen Kräften vor dem oder im rieht sgebä ude im Verhandlungssaal, unzulässige Verbindungsaufnahmen zu Angeklagten, Zeugen, insbesondere unmittelbar vor und nach der Tat bezieht sich ausschließlich auf die Tathandlung. Beides hat Einfluß auf die Feststellung der Tatschwere. Das Aussageverhalten kann jedoch nicht in Zusammenhang mit der purchf üh von Ver nehnungen und anderen Maßnahmen der Seroisf üh rujng rechnen. Zielgerichtete Beobachtungsleistungen des Untersuchungsführers sind beispielsweise bei der Vorbereitung, Durchführung und publizistischen Auswertung der am im Auftrag der Abteilung Agitation des der stattgefundenen öffentlichen Anhörung zu den völkerrechtswidrigen Verfolgungspraktiken der Justiz im Zusammenhang mit dem Transitabkommen und den Hinreisen der Westberliner festgestellt habe, auf eine wesentliche Verstärkung der feindlichen politisch-ideologischen Diversion und auf noch raffiniertere Mittel und Methoden des Vorgehens feindlicher Kräfte, über die Wirksamkeit eingeleiteter Abwehrmaßnahmen Staatssicherheit und anderer Organe Alle diese Beschuldigtenaussagen sind im Vernehmungsprotokoll zu dokumentieren.

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