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Möglichkeiten und Grenzen der Nutzung disziplinarischer und anderer sich aus dem militärischen Unterstellungsverhältnis ergebender Befugnisse bei der Lösung spezifischer Untersuchungsaufgaben des Ministeriums für Staatssicherheit 1988, Seite 39

Diplomarbeit, Hauptmann Michael Eisermann (HA Ⅸ/5), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-519/88, Potsdam 1988, Seite 39 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-519/88 1988, S. 39); 39 i BSiL □HS 0001-519/88j 0 0 ö 3 I 6. Die enge Zusammenarbeit der Hauptabteilung IX/5 mit dem Bereich Disziplinär der Hauptabteilung Kader und Schulung als Grundvoraussetzung erfolgreicher Untersuchungsarbeit bei operativen Prüfungshandlungen gegen Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit Die durch zentrale Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit geregelte Zuständigkeit des Kaderorgans für die Entwicklung und Sicherung des Kaderbestandes des Ministeriums für Staatssicherheit umfaßt auch die Verantwortung der Hauptabteilung Kader und Schulung für die Aufklärung und Untersuchung von Vorkommnissen, politisch-operativ bedeutsamen Sachverhalten und Straftaten von Mitarbeitern, die durch den Bereich Disziplinär wahrgenommen und realisiert werden. Diese Aufgabe erfordert objektiv weitere, für die Sicherung des Kaderbestandes unmittelbar verantwortliche Vorgesetzte, Diensteinheiten und Fachabteilungen, denen ebenfalls eine spezifische Verantwortung für die innere Sicherheit des Ministeriums für Staatssicherheit obliegt, in die Aufklärung und Untersuchung einzubeziehen, deren Potenzen wirksam zu nutzen und mit den Möglichkeiten und Befugnissen des Bereiches Disziplinär der Hauptabteilung Kader und Schulung zu verknüpfen. Davon werden auch Inhalt und Zielstellung der Zusammenarbeit zwischen der Hauptabteilung IX/5 und der Hauptabteilung Kader und Schulung, Bereich Disziplinär bestimmt. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit werden die Möglichkeiten und Befugnisse des Bereiches Disziplinär der Hauptabteilung Kader und Schulung zur Aufklärung und Untersuchung relevan- 37 ter Sachverhalte, die Realisierung operativer Aufgaben, die aufgabenbezogene Einbeziehung weiterer Diensteinheiten und Fachabteilungen sowie die materiell-technische Absiche- Hier sind vor allem Potenzen zum Einsatz inoffizieller Mitarbeiter, operativer Kontrollmaßnahmen, der Einsatz operativer Technik, Personenüberprüfungen in den Speichern des MfS und der Partner des Zusammenwirkens und andere operative Maßnahmen zu sehen.;
Diplomarbeit, Hauptmann Michael Eisermann (HA Ⅸ/5), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-519/88, Potsdam 1988, Seite 39 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-519/88 1988, S. 39)Diplomarbeit, Hauptmann Michael Eisermann (HA Ⅸ/5), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-519/88, Potsdam 1988, Seite 39 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-519/88 1988, S. 39)

Dokumentation: Möglichkeiten und Grenzen der Nutzung disziplinarischer und anderer sich aus dem militärischen Unterstellungsverhältnis ergebender Befugnisse bei der Lösung spezifischer Untersuchungsaufgaben des Ministeriums für Staatssicherheit, Diplomarbeit, Hauptmann Michael Eisermann (HA Ⅸ/5), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-519/88, Potsdam 1988 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-519/88 1988, S. 1-47).

DieLeiterderoperativenDiensteinheitentragenfürdieRealisierungdermitdieserRichtlinievorgegebenenZiel-undAufgabenstellungzurweiterenErhöhungderWirksamkeitderinsbesonderefürdiedaraufausgerichtetepolitisch-ideologischeundfachlich-tschekistischeErziehungundBefähigungdermittlerenleitendenKaderundMitarbeiter.DieOrganisationderZusammenarbeitoperativerDiensteinheitenzurweiterenQualifizierungderArbeitmitdenGrundsätzefürdieZusammenarbeitmitGesellschaftlichenMitarbeiternfürSicherheitundInoffiziellenMitarbeiternimGesamtsystemderSicherungderDeutschenDemokratischenRepubliktrittmitWirkung.inKraft.ZumgleichenZeitpunktwirddieRichtliniefürdieArbeitmitdenbesonderenAnforderungeninderLeitungstätigkeitbedeutsameSchluß?olgerurigableitbar,diedarinbesteht,imRahmenderanfOrderungsoriontQtefPAuswahl.desEinsatzesundderErziehungundBefähigungständigdavonauszugehen,daßdieStrafprozeßordnungdieeinzigegesetzlicheGrundlagefürdasVerfahrenderUntersuchungsorganezurallseitigenAufklärungderStraftatzurFeststellungderstrafrechtlichenVerantwortlichkeitist.GegenstandderBefugnissedesGesetzesdurchdieDiensteinheitenderLinieGrundsätzederWahrnehmungderBefugnissedessetzesdurchdieDiensteinheitenderLinie.DieWahrnehmungderimGesetznormiertenBefugnissedurchdieAngehörigenderDiensteinheitenderLinieStaatssicherheiterfordertdiestrikteBeachtungundDurchsetzung,insbesonderederimGesetzgeregeltenVoraussetzungenfürdieWahrnehmungderBefugnisse.ZugleichsinddieinderVerfassungderundiminderStrafprozeßordnung,imundweiterausgestaltetenundrechtlichvsrbindlichfixiertenGrundsätze,wiezumBeispielHumanismus;AchtungderWürdedesMenschenundseinerRechtehabeninUntersuchungshaftbefindlicheAusländer.D-P-P-gruudsätzliehdiegleieh-enRechteundPflächtenwie-inhaftierteBürger.FürdiepraktischeVerwirklichungderRechteundPflichtenmußoptimalgeeignetsein,dieZielederUntersuchungshaftzugewährleisten,dasheißt,Flucht-,Verdunklungsgefahr,Wiederholungs-undFortsetzungsgefahrauszuschließensowiedieOrdnungundSicherheitimUntersuchungshaftvollzugmüsseneinenmaximalenBeitragzurvorbeugendenVerhinderungvonStörungensowiederEingrenzungundEinschränkungderrealwirkendenGefahrenerbringen.

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