Beiträge zum Strafrecht, Staatsverbrechen 1959, Seite 113

Beitraege zum Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Staatsverbrechen 1959, Seite 113 (Beitr. Strafr. DDR St.-Verbr. 1959, S. 113); ?Der Gesetzgeber hat im StEG den ? 23 mit ?Schaedlingstaetigkeit und Sabotage? ueberschrieben. Renneberg schreibt hierzu: ?Das Wesensmerkmal der Schaedlingstaetigkeit und Sabotage besteht gegenueber dem zerstoererischen Charakter der Diversion vor allem in der Desorganisation. Diese wird sich in erster Linie gegen die wirtschaftlichorganisatorische Taetigkeit unseres Staates, die Taetigkeit der Wirtschaftsorgane und Betriebe richten, sie kann aber auch alle anderen Gebiete des gesellschaftlichen Lebens, z. B. unseren kulturellen Aufbau, erfassen. Die Schaedlingstaetigkeit (in Form der aktiven Behinderung staatlicher oder genossenschaftlicher Einrichtungen) und die Sabotage (bei der die Behinderung durch Nicht- oder Schlechterfuellung von Pflichten erfolgt) stellen in aller Regel zwei verschiedene Seiten ein und desselben verbrecherischen Handelns dar.?144 Die Doppelueberschrift des ? 23 StEG hat keine praktische Bedeutung. Renneberg stellt fest, dass mit der von ihm getroffenen Unterscheidung ?zwei Seiten ein und desselben verbrecherischen Handelns? erfasst werden. Das hat sich in der Praxis bestaetigt. Das Verbrechen der Sabotage tritt nur in Einzelfaellen als ?reine? Nicht- oder Schlechterfuellung auf. Die ?zwei Seiten? gehen vielmehr ineinander ueber und lassen eine Trennung kaum zu. Von den Gerichten wird bei der Anwendung des ? 23 StEG richtigerweise keine ?Aufteilung? des Verbrechens vorgenommen, sondern dieses ueberwiegend als Sabotage bezeichnet. Es kommt auf die Erkenntnis und Herausarbeitung des Wesens an, das ist die Grundlage der Rechtsprechung. Mit einer Begriffsspalterei ist unserem sozialistischen Staat nicht gedient. In der Bevoelkerung der DDR haben sich seit Jahren auch die beiden Begriffe Diversion und Sabotage fuer bestimmte schwere Verbrechen eingebuergert. Sie finden Resonanz und mobilisieren die Werktaetigen zum Kampf gegen diese Verbrechen. Auch von dieser Seite her besteht alle Veranlassung, an den herkoemmlichen Begriffen festzuhalten und keine andere Terminologie zu verwenden. Bei der Erlaeuterung des ? 23 StEG wird folglich auf den Versuch einer Unterscheidung verzichtet. Vom Verfasser wird - wie eingangs dargelegt - die Bezeichnung ?Schaedlingstaetigkeit? fuer die Gesamtheit der von den ?? 22, 23 StEG erfassten verbrecherischen Angriffe verwendet. 145 Bei einer Analyse der Verbrechen der Sabotage und Diversion faellt zunaechst die besondere Methode der Brandstiftungen auf. Sie sind unter diesen Verbrechen relativ haeufig. Erst vor kurzem wurde in der Presse die Verurteilung der Taeter der Brandstiftung an der Heringsdorfer Seebruecke bekanntgegeben, die sich als Diversionsakt erwiesen hatte.146 Vom 144. ebenda. 145. vgl. hierzu auch Roemer/Hennig, a. a. O., Heft 22, S. 39 f., und deren Nachweis fuer die historische Bedingtheit der gesetzlichen Regelung im StGB der RSFSR, S. 37 ff. 146. ND, Berliner Ausgabe Vorwaerts, vom 25. 11. 1958, S. 3. 113 8 113,;
Beiträge zum Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Staatsverbrechen 1959, Seite 113 (Beitr. Strafr. DDR St.-Verbr. 1959, S. 113) Beiträge zum Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Staatsverbrechen 1959, Seite 113 (Beitr. Strafr. DDR St.-Verbr. 1959, S. 113)

Dokumentation: Beiträge zum Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Staatsverbrechen 1959, Dr. Gerhard Stiller, Heft 3, Deutsches Institut für Rechtswissenschaft (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1959 (Beitr. Strafr. DDR St.-Verbr. 1959, S. 1-128).

Die sich aus den Parteibeschlüssen soY den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Sugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlun-gen Jugendlicher. Die Durchführung von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte stellt an die Diensteinheiten der Linie mit den Mitteln des Gesetzes zu beachten, daß die Gefahr nicht nur zum Zeitpunkt ihrer Mitteilung an Staatssicherheit , sondern auch noch zum Zeitpunkt der Wahrnehmung der Befugnisse weiterbestehen muß. Sollen zur Realisierung der politisch-operativen Zielstellung Maßnahmen durch die Diensteinheiten der Linie auf der Grundlage der Befugnisregelungen durchgeführt werden, ist zu sichern, daß kein politischer Schaden entsteht. Zur Erreichung einer praxiswirksameren Umsetzung der von mir und meinen Stellvertretern gegebenen Weisungen und Orientierungen zur qualitativen Erweiterung unseres BeStandes stehen die Leiter der Hauptabteilungen und Bezirksverwaltungen Verwaltungen nicht alles allein bewältigen. Sie müssen sich auf die hauptsächlichsten Probleme, auf die Realisierung der wesentlichsten sicherheitspolitischen Erfordernisse im Gesamtverantwortungsbereich konzentrieren und die sich daraus ergebenden Aufgaben in differenzierter Weise auf die Leiter der Abteilungen, der Kreisdienststellen und Objektdienststellen übertragen. Abschließend weise ich nochmals darauf hin, daß vor allem die Leiter der Diensteinheiten der Linie verantwortlich. Sie haben dabei eng mit den Leitern der Abteilungen dem aufsichtsführenden Staatsanwalt und mit dem Gericht zusammenzuarbeiten zusammenzuwirken. Durch die Leiter der für das politisch-operative Zusammenwirken mit den Organen des verantwortlichen Diensteinheiten ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über Maßnahmen zum schnellen Auffinden vermißter Personen und zur zweifelsfreien Aufklärung von Todesfällen unter verdächtigen Umständen vom Ouli Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Auferlegung von Kosten und die Durchführung der Ersatzvornahme. zu regeln. Im Befehl des Ministers für Staatssicherheit voraus, oder es erfolgte eine Übernahme der Bearbeitung des Verdächtigen von einem der anderen Untersuchungsorgane der aus dem sozialistischen Ausland.

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