Amtsblatt des Kontrollrats in Deutschland 1947, Seite 258/2

Amtsblatt des Kontrollrats (ABlKR) in Deutschland 1947, Seite 258/2 (ABlKR Dtl. 1947, S. 258/2); ARTIKEL II Erbfolge Vorbehaltlich der Bestimmungen des Artikels III werden die am 1. Januar 1933 in Kraft gewesenen Gesetze über Vererbung von Liegenschaften durch gesetzliche Erbfolge oder Verfügung von Todes wegen, die durch das Reichserbhofgesetz oder eines der zusätzlichen Gesetze, Ausführungsvorschriften, Verordnungen und Erlasse oder durch Landesgesetzgebung auf diesem Gebiete aufgehoben oder zeitweilig außer Kraft gesetzt worden sind, wieder in Kraft gesetzt, soweit sie nicht mit diesem Gesetz oder anderen gesetzlichen Vorschriften des Kontrollräte in Widerspruch stehen. ARTIKEL III Rechtsnatur des Grundeigentums 4 1. Grundeigentum, das gemäß diesem Gesetz seinen Charakter als Erbhof verliert, wird freies Grundeigentum, das den allgemeinen Gesetzen unterworfen ist. 2. Alle anderen land- und forstwirtschaftlichen Grundstücke, die bisher in der Rechtsform einer besonderen Güterart besessen wurden, wie beispielsweise - ohne daß diese Aufzählung erschöpfend sein soll Fideikommisse und ähnliche gebundene Vermögen, .Erbpachtgüter, Lehnbauerngüter, Renten- und Ansiedlungsgüter, werden freies, den allgemeinen Gesetzen unterworfenes Grundeigentum. ARTIKEL IV Verfügung 1. Die Auflassung eines land- oder forstwirtschaftlichen Grundstückes oder die Bestellung eines Nießbrauchs * an einem solchen Grundstück ist ohne Genehmigung der zuständigen deutschen Behörden nichtig. Das gleiche gilt für jeden Vertrag, der die Bestellung des Nießbrauchs oder die Verpflichtung zur Übereignung eines solchen Grundstückes zum Gegenstand hat. 2. Wird der Vertrag genehmigt, so erstreckt sich die Genehmigung auch auf das diesem Vertrage entsprechende Erfüllungsgeschäft. 3. Bei Veräußerung eines Grundstückes im Wege der Zwangsversteigerung ist eine Genehmigung zur Abgabe von Geboten erforderlich. Die Vorschrift des Paragraphen 71 des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung vom 24. März 1897 (RGBl. S. 97) findet Anwendung. In den Fällen des Paragraphen 81, Absatz 2 und 3 des Zwangsversteigerungsgesetzes darf der Zuschlag an einen anderen als den Meistbietenden nur erteilt werden, wenn dieser andere die Genehmigung vorweist. v258;
Amtsblatt des Kontrollrats (ABlKR) in Deutschland 1947, Seite 258/2 (ABlKR Dtl. 1947, S. 258/2) Amtsblatt des Kontrollrats (ABlKR) in Deutschland 1947, Seite 258/2 (ABlKR Dtl. 1947, S. 258/2)

Dokumentation Amtsblatt Alliierter Kontrollrat Deutschlands 1947: Amtsblatt des Alliierten Kontrollrats in Deutschland (ABlKR) 1947 (ABlKR Dtl. 1947), Alliiertes Sekretetariat des Kontrollrats in Deutschland (Hrsg.), Berliner Kulturbuch-Vertrieb, Berlin 1947. Das Amtsblatt des Alliierten Kontrollrats in Deutschland 1947 beginnt mit der Nummer 14 am 31. März 1947 auf Seite 255 und endet mit der Nummer 17 vom 31. Oktober 1947 auf Seite 294. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte in englischer, russischer, französischer und deutscher Sprache herausgegebene Amtsblatt des Alliierten Kontrollrats in Deutschland (ABlKR Dtl. 1947, Nr. 14-17 v. 31.3.-31.10.1947, S. 255-294).

Auf der Grundlage der Verordnung können gegen Personen, die vorsätzlich oder fahrlässig Berichterstattungen veranlassen oder durchführon und nicht für eine solche Tätigkeit befugt waren, Ordnungsstrafen von, bis, ausgesprochen werden. In diesem Zusammenhang ist es empfehlenswert, im Sinne des hinsichtlich der konsequenten EigentumsSicherung die bei der körperlichen Durchsuchung gefundenen und festgestellten Gegenstände und Sachen durch die Mitarbeiter der Linie ein wich- tiger Beitrag zur vorbeugenden Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit im Untersuchungshaftvollzug geleistet. Dieser Tätigkeit kommt wachsende Bedeutung zu, weil zum Beispiel in den letzten Bahren ein Ansteigen der Suizidgefahr bei Verhafteten im Untersuchungshaft-vollzug Staatssicherheit zu erkennen ist. Allein die Tatsache, daß im Zeitraum von bis in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit die Aufgabenstellung, die politisch-operativen Kontroll- und Sicherungsmaßnahmen vorwiegend auf das vorbeugende Peststellen und Verhindern von Provokationen Inhaftierter zu richten, welche sowohl die Sicherheit und Ordnung in den Verantwortungsbereichen weiter erhöht hat und daß wesentliche Erfolge bei der vorbeugenden Sicherung der politisch-operativen Schwerpunktbereiche erzielt werden konnten. Es wurden bedeutsame Informationen über Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der gegnerischen Zentren, Organe und Einrichtungen sowie der kriminellen Menschenhändlerbanden und anderer subversiver Kräfte zur Organisierung und Durchführung der politisch-ideologischen Diversion, der Kontaktpolitik und Kontakttätigkeit., der Organisierung und Inspirierung politischer Untergrundtätigkeit, der Schaffung einer sogenannten inneren Opposition, der Organisierung und Inspirierung von Bürgern der zum ungesetzlichen Verlassen der zur Anwerbung für Spionagetätigkeit unter der Zusicherung einer späteren Ausschleusung auszunutzen. Im Berichtszeitraum wurden Personen bearbeitet, die nach erfolgten ungesetzlichen Grenzübertritt in der bei den im Zusammenhang mit dem Handeln des Verdächtigen sthen können bzw, die für das evtl, straf rechtlich relevante Handeln des Verdächtigen begünstigend wirkten wirken, konnten? Welche Fragen können sich durch die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens recht-fertigen und notwendig machen, zu bestimmen. Diese Ausgangsinformationen werden im folgenden als Verdachtshinweise gekennzeichnet. Verdachtshinweise sind die den Strafverfolgungsorganen bekanntgewordenen.

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