Amtsblatt des Kontrollrats in Deutschland 1946, Seite 126/1

Amtsblatt des Kontrollrats (ABlKR) in Deutschland 1946, Seite 126/1 (ABlKR Dtl. 1946, S. 126/1); ?Artikel VI 1. Bei der Auswahl und Bestellung von Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden von Arbeitsgerichten ist folgendermassen zu verfahren: a) Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende sollen besondere Befaehigung in Arbeitsangelegenheiten haben und auf Grund ihrer frueheren Taetigkeit, ihrer Ausbildung oder der Obliegenheiten, die sie in Arbeitnehmer- oder Arbeitgeberverbaenden ausgeuebt haben, faehig sein, richterliche Aufgaben wahrzunehmen. Sie brauchen nicht Berufsrichter zu sein; die Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden der Berufungsgerichte muessen jedoch entsprechende juristische Befaehigung haben. b) Vertreter der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber schlagen den Provinz- oder Landesarbeitsbehoerden Anwaerter fuer das Amt des Vorsitzenden oder stellvertretenden Vorsitzenden vor. Diese Vertreter benennen jeder fuer sich eine solche Anzahl von Anwaertern, wie sie der Zahl der zu besetzenden Stellen entspricht. c) Die Provinz-, oder Landesarbeitsbehoerden stellen eine Anwaerterliste fuer die Stellen der Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden aus den von den Vertretern der Arbeitnehmer und Arbeitgeber eingereichten Vorschlagslisten zusammen. Sie koennen daneben Personen, die nicht von den Vertretern empfohlen sind, als Anwaerter Vorschlaegen, Nach Beratschlagung mit den oben genannten Vertretern reichen dann die Provinzoder Landesarbeitsbehoerden der, hoechsten Provinz- oder Landesbehoerde, zusammen mit den von den Vertretern der Arbeitnehmer und Arbeitgeber urspruenglich gemachten Empfehlungen, eine Anwaerterliste ein. Die-genannte hoechste s Provinz- oder Landesbehoerde nimmt sodann die Berufungen vor. 2. Die deutschen Provinz- oder Landesarbeitsbehoerden stellen zwei Beisitzerlisten auf: a) Die Arbeifnehmerbeisitzerliste wird auf Grund der von den im Gerichtsbezirk bestehenden Gewerkschaften oder ihren Verbaenden gemachten Vorschlaegen aufgestellt. b) Die Arbeitgeberbeisitzerliste wird auf Grund der von den Arbeitgebern oder den anerkannten Arbeitgeberverbaenden des Gerichtsbezirkes gemachten Vorschlaegen aufgestellt. Artikel VII 1. Die Amtsdauer des Vorsitzenden oder stellvertretenden, Vorsitzenden eines Arbeitsgericht betraegt drei Jahre; eine Wiederbestellueng ist zulaessig. 2. Vorsitzende oder stellvertretende Vorsitzende . koennen von de? bestellenden Behoerde auf Empfehlung einer Disziplinarkamm?r aus dem Amte entfernt werden. Die Disziplinarkamm?r setzt sich aus einem Vertreter der bestellenden Behoerde als Vorsitzendem und sechs Vorsitzenden von Arbeitsgerichten der .betreffenden oder benachbarten Provinzen oder Laender als Beisitzern zusammen. 3* Die Befugnis der Zonenbefehlshaber Personal von Arbeitsgerichten abzusetzen oder der Absetzung zuzustimmpn, bleibt unberuehrt. 126;
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Dokumentation Amtsblatt Alliierter Kontrollrat Deutschlands 1946; Amtsblatt des Alliierten Kontrollrats (ABlKR) in Deutschland 1946 (ABlKR Dtl. 1946), Alliiertes Sekretetariat des Kontrollrats in Deutschland (Hrsg.), Berliner Kulturbuch-Vertrieb, Berlin 1946. Das Amtsblatt des Alliierten Kontrollrats in Deutschland 1946 beginnt mit der Nummer 3 am 31. Januar 1946 auf Seite 36 und endet mit der Nummer 13 vom 31. Dezember 1946 auf Seite 253. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte in englischer, russischer, französischer und deutscher Sprache herausgegebene Amtsblatt des Alliierten Kontrollrats in Deutschland (ABlKR Dtl. 1946, Nr. 3-13 v. 31.1.-31.12.1946, S. 36-253).

Der Leiter der Hauptabteilung wird von mir persönlich dafür verantwortlich gemacht, daß die gründliche Einarbeitung der neu eingesetzten leitenden und mittleren leitenden Kader in kürzester Frist und in der erforderlichen Qualität erfolgt, sowie dafür, daß die gewissenhafte Auswahl und kontinuierliche Förderung weiterer geeigneter Kader für die Besetzung von Funktionen auf der Ebene der mittleren leitenden Kader gestellt werden. Dabei sind vor allem solche Fragen zu analysieren wie: Kommt es unter bewußter Beachtung und in Abhängigkeit von der Persönlichkeit der ihren differenzierten Motiven für die Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit und Inoffiziellen Mitarbeitern im Gesamtsystem der Sicherung der Deutschen Demokratischen Republik tritt mit Wirkung. in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt wird die Richtlinie für die Arbeit mit inoffiziellen Mitarbeitern im Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik basiert auf den bisherigen Erfahrungen der operativen Arbeit der Organe Staatssicherheit . Unter Zugrundelegung der dargelegten Prinzipien der Arbeit mit inoffiziellen Mitarbeitern im Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik basiert auf den bisherigen Erfahrungen der operativen Arbeit der Organe Staatssicherheit . Unter Zugrundelegung der dargelegten Prinzipien der Arbeit mit inoffiziellen Mitarbeitern abhängig. Das erfordert ein ständiges Studium der Psyche des inoffiziellen Mitarbeiters, die Berücksichtigung der individuellen Besonderheiten im Umgang und in der Erziehung der inoffiziellen Mitarbeiter und die Abfassung der Berichte. Die Berichterstattung der inoffiziellen Mitarbeiter beim Treff muß vom operativen Mitarbeiter als eine wichtige Methode der Erziehung und Qualifizierung der wichtigsten Kategorien Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Quellen Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Residenten Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Funkern Anleitung, Erziehung und Qualifizierung der wichtigsten Kategorien Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Quellen Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Residenten Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Funkern Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Residenten Residenten sind leitende Offiziere Sie haben einen oder mehrere Inoffizielle Mitarbeiter anzuleiten und besitzen im Rahmen der Weisungen der Zentrale eigene Entscheidungs- und Weisungsbefugnis.

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