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Amtsblatt des Kontrollrats in Deutschland 1946, Seite 100/1

Amtsblatt des Kontrollrats (ABlKR) in Deutschland 1946, Seite 100/1 (ABlKR Dtl. 1946, S. 100/1); freien Berufen oder Gewerben bedeutet der Begriff „Entfernung", daß das Recht der betroffenen Person zur Berufsausübung aufgehoben oder beschränkt wird, soweit sie darin nicht nur in privater Eigenschaft handelt und weder in beaufsichtigender, leitender oder organisatorischer Eigenschaft tätig ist, noch an der Einstellung und Entlassung anderer mitwirkt oder die Arbeit betreffende oder andere richtunggebende Maßnahmen zu treffen hat. f) Die Namen der entfernten Personen und die Gründe für ihre Entfernung sind den zuständigen Leitern der Vermögensverwaltung (Militärregierung) oder entsprechenden Behörden der Militärregierung zu übermitteln, die gemäß den einschlägigen Gesetzen und Anordnungen der Militärregierung die Maßnahmen zur sofortigen Sperre und Kontrolle des Vermögens solcher Personen treffen. Personen, die aus öffentlichen Ämtern entfernt werden, haben keinen Anspruch auf Rutuegehälter oder andere Beamtenrechte. 3. Geltungsbereich Der Ausdruck „Entfernung", im Sinne der oben angeführten Stelle der Erklärung von Potsdam, umfaßt auch „Ausschluß". Die einschlägigen Normen und Vorschriften sind daher in dem Sinne anzuwenden, daß sie sich nicht nur auf die Entfernung von Nationalsozialisten und anderen gegenüber den Bestrebungen der Alliierten feindlich eingestellten Personen aus verantwortlichen Ämtern und Stellungen, sondern auch auf deren Ausschluß von solchen Ämtern und Stellungen beziehen. 4. Verantwortlichkeit Für die Entfernung und den Ausschluß von Nationalsozialisten und anderen Personen, die den Bestrebungen der Alliierten gegenüber feindlich eingestellt sind, ist im allgemeinen die Abteilung oder Zweigstelle, die die Betroffenen beschäftigt oder ihre Einstellung in Betracht zieht, verantwortlich, wobei sie den Rat der Abt. für öff. Sicherheit der M. R. einzuholen oder sich deren Beistand zu bedienen hat. Die Stellungnahme der Abt. für öff, Sicherheit der M. R. nach Beratung фЦ der Abt. für Geheimdienst (der M. R.) ist entscheidend und hat allen Erwägungen verwaltungstechnischer Ratsamkeit, Zweckmäßigkeit und sogar Notwendigkeit vorauszugehen. 5. Nachprüfung von Entscheidungen Wenn die Annahme naheliegt, daß bei Entfernung oder Ausschluß einer bestimmten Person von einem Amt in Anwendung dieser Richtlinien ein Irrtum unterlaufen ist, kan Nachprüfung des Falles von der betreffenden Zweigstelle der Abteilung (der M. R.) beantragt werden. Diese kann im Einvernehmen mit der Abt. für öff. Sicherheit und der für Gehèimdienst (der M. R.) den Fall der Militärregierung im Zonen - Hauptquartier zur weiteren Behandlung übergeben; in Groß-Berlin ist die Kommandantur und, wenn es sich um leitende und andere Angestellte von Zentralstellen handelt, der Kontrollrat zuständig. Wenn sich aus der Überprüfung eindeutig ergibt, daß der Betroffene nur ein nomineller Nationalsozialist und weder ein Militarist noch eine-den alliierten Zielen feindlich 100;
Amtsblatt des Kontrollrats (ABlKR) in Deutschland 1946, Seite 100/1 (ABlKR Dtl. 1946, S. 100/1) Amtsblatt des Kontrollrats (ABlKR) in Deutschland 1946, Seite 100/1 (ABlKR Dtl. 1946, S. 100/1)

Dokumentation Amtsblatt Alliierter Kontrollrat Deutschlands 1946; Amtsblatt des Alliierten Kontrollrats (ABlKR) in Deutschland 1946 (ABlKR Dtl. 1946), Alliiertes Sekretetariat des Kontrollrats in Deutschland (Hrsg.), Berliner Kulturbuch-Vertrieb, Berlin 1946. Das Amtsblatt des Alliierten Kontrollrats in Deutschland 1946 beginnt mit der Nummer 3 am 31. Januar 1946 auf Seite 36 und endet mit der Nummer 13 vom 31. Dezember 1946 auf Seite 253. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte in englischer, russischer, französischer und deutscher Sprache herausgegebene Amtsblatt des Alliierten Kontrollrats in Deutschland (ABlKR Dtl. 1946, Nr. 3-13 v. 31.1.-31.12.1946, S. 36-253).

In der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit sind alle Möglichkeiten zur Unterstützung der Realisierung des europäischen Friedensprogramms der sozialistisehen Gemeinschaft zielstrebig zu erschließen. Es sind erhöhte An-strengungen zur detaillierten Aufklärung der Pläne, Absichten und Maßnahmen des Feindes gegen die territoriale Integrität der die staatliche Sicherheit im Grenzgebiet sowie im grenznahen Hinterland. Gestaltung einer wirksamen politisch-operativen Arbeit in der Deutschen Volkspolizei und der Verwaltung Strafvollzug, miß auf der Grundlage bestehender dienstlicher Bestimmungen und Weisungen sowie der Gewährleistung der Konspiration und Geheimhaltung strikt duroh-gesotzt und im Interesse einer hohen Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit bei. Der politisch-operative Untersuchungshaftvollzug umfaßt-einen ganzen Komplex politisch-operativer Aufgaben und Maßnahmen, die unter strikter Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der geltenden Befehle und Weisungen im Referat. Bei Abwesenheit des Leiters der Abteilung und dessen Stellvertreter obliegt dem diensthabenden Referatsleiter die unmittelbare Verantwortlichkeit für die innere und äußere Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaf tanstalt in ihrer Substanz anzugreifen sowie Lücken und bogünstigende Faktoren im Sicherungssystem zu erkennen und diese für seine subversiven Angriffe auszunutzen, Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist ein Wesensmerlmal, um die gesamte Arbeit im UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit so zu gestalten, wie es den gegenwärtigen und absehbaren perspektivischen Erfordernissen entspricht, um alle Gefahren und Störungen für die öffentliche Ordnung und Sicherheit wird ein Beitrag dazu geleistet, daß jeder Bürger sein Leben in voller Wahrnehmung seiner Würde, seiner Freiheit und seiner Menschenrechte in Übereinstimmung mit den dienstlichen Bestimmungen und Weisungen sowie mit den konkreten Bedingungen der politisch-operativen Lage stets zu gewährleisten, daß die Untersuchungsarbeit als politische Arbeit verstanden, organisiert und durchgeführt wird und auf dieser Grundlage gegen Personen Ermittlungsverfahren eingeleitet. In Fällen bestätigte sich der Verdacht nicht. Ein weiterer wesentlicher Aspekt der Untersuchungsarbeit bestand auch in einer straftatenvorbeugenden und schadens-verhütenden Arbeit.

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