Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1956, Seite 598

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 598 (NJ DDR 1956, S. 598); nichts daran, daß der Klassenkampf auch in der Deutschen Demokratischen Republik ein Ausdruck noch vorhandener antagonistischer Widersprüche ist. In diesem Zusammenhang muß auf die These von Streit eingegangen werden, daß bei uns „der Antagonismus eines Tages verschwinden wird, die Widersprüche aber noch lange bestehen bleiben werden“5). Diese These bleibt unklar und steigert sogar noch die bestehende Verwirrung, weil ihr Zusammenhang mit der übrigen Argumentation nicht ersichtlich wird und in Verbindung damit die „strafbaren Handlungen“ worauf später noch einzugehen sein wird als „Ausdruck von bestehenden Widersprüchen, von Gegensätzen zwischen Mitgliedern der Gesellschaft und der Gesellschaft“6) selbst angesehen wird. Es wäre besser gewesen, hätte Streit die marxistische Terminologie exakt verwendet. Die marxistische Theorie aber unterscheidet zwischen antagonistischen (unversöhnlichen) Widersprüchen und nicht-antagonistischen Widersprüchen (wie die Widersprüche im Sozialismus, die den noch vorhandenen Unterschieden zwischen Stadt und (Land, zwischen geistiger und körperlicher Arbeit usw. entspringen). Unter Verwendung dieser Terminologie hätte Streit davon ausgehen müssen, daß es unter den Bedingungen des Bestehens eines kapitalistischen 'Lagers auch im Sozialismus noch Elemente antagonistischer Widersprüche geben wird, geschweige denn in einer Gesellschaft, die den Sozialismus erst aufbaut. Daran geht Streit jedoch im wesentlichen vorbei und gerät deshalb in logische Widersprüche. Von Bedeutung ist aber gerade die Frage, welche antagonistischen Widersprüche in der Deutschen Demokratischen Republik noch in Erscheinung treten. Diese Frage ist dahingehend zu beantworten, daß zunächst einmal ein Widerspruch besteht zwischen der volksdemokratischen Ordnung und den imperialistischen Mächten, die von der Wiederherstellung der kapitalistischen Ordnung in den sozialistischen Ländern träumen. Antagonistischen Charakter tragen weiter die Gegensätze zwischen den sozialistischen Wirtschaftsformen und den Überresten der kapitalistischen Ökonomik, zwischen den sozialistischen Prinzipien der Leitung des Staates und den noch nicht überwundenen Rudimenten der kapitalistischen Ära in dieser Hinsicht und schließlich zwischen den neu entstandenen sozialistischen Anschauungen und der bürgerlichen Ideologie, mit der unsere Bürger noch teilweise behaftet sind. II Eine Erscheinungsform des offenen Hervorbrechens solcher Widersprüche ist die verbrecherische Handlung, die im Tatbestand einer Strafrechtsnorm als gesellschaftsgefährliches und moralisch-politisch verwerfliches, also den Interessen der bei uns herrschenden Arbeiterklasse und ihrer Verbündeten zuwiderlaufendes und damit Klassencharakter tragendes Tun oder Unterlassen beschrieben wird und für deren Begehung deshalb entsprechende Strafmaßnahmen angedroht sind. Es erscheint notwendig, die sich in den einzelnen verbrecherischen Handlungen äußernden antagonistischen Widersprüche etwas näher zu untersuchen. In ihrem Kampf gegen die volksdemokratische Ordnung versuchen die konterrevolutionären Kräfte, insbesondere die imperialistischen Terrororganisationen, moralisch verkommene Elemente für die Durchführung entsprechender Aktionen anzuwerben. Derartige Aktionen bestehen u. a. in Staatsverrat, Terrorismus, Diversion, Sabotage, Spionage, staatsfeindlicher Agitation und Propaganda, Verleitung zur Republikflucht usw. Aber auch Morde, gefährliche und schwere Körperverletzungen, vorsätzliche Brandstiftungen, Waffendelikte u. a. können in den Kreis dieser Verbrechen gehören. Zugleich beruht eine große Zahl verbrecherischer Handlungen auch auf dem Einfluß der imperialistischen Propaganda auf labile Menschen. Solche Verbrechen, wie Staatsverleumdung, Widerstand gegen die Staatsgewalt, Rowdytum, Sittlichkeits- und Tötungsverbrechen, Wirtschaftsdelikte, teilweise auch Angriffe auf das gesellschaftliche Eigentum sind die Auswirkungen der durch jene Propaganda in die Deutsche Demokratische Republik getragenen imperialistischen 5) Streit, a. a. O. S. 495. 6) a. a. O. (Hervorhebung von uns die Verf.). Ideologie. Bei allen diesen Verbrechen tritt uns der antagonistische Widerspruch zwischen unserer volksdemokratischen Ordnung und den imperialistischen Mächten entgegen. Aber auch in der Deutschen Demokratischen Republik selbst gibt es Faktoren, die ständig kapitalistische und kleinbürgerliche Gewohnheiten und eine entsprechende Ideologie erzeugen. In Abhängigkeit von den in unserer Gesellschaftsordnung zu einem bestimmten Teil noch vorhandenen kapitalistischen Produktionsverhältnissen wirken ökonomische Gesetze des Kapitalismus, wenn diese auch in ihrer Wirkung weitgehend eingeengt sind. Zugleich haben wir bei uns in großem Umfange noch die einfache Warenproduktion, weshalb auch ein verhältnismäßig starkes Kleinbürgertum vorhanden ist. Der Prozeß, der durch diese Faktoren nach wie vor erzeugten kapitalistischen und kleinbürgerlichen Ideologie wird durch den Einfluß der imperialistischen Propaganda noch wesentlich gefördert. Hierin ist die Wurzel dafür zu sehen, daß eine Anzahl bürgerlicher und kleinbürgerlicher Kräfte mit unseren neuen gesellschaftlichen Verhältnissen in Widerspruch gerät. Das findet seinen objektiven Ausdruck in bestimmten Verbrechen, wie z. B. in Wirtschaftsverbrechen, Verbrechen gegen den ordnungsgemäßen Ablauf des innerdeutschen Handels, in Steuerdelikten, in Diebstahl, Unterschlagung, Betrug, Untreue usw. Endlich darf man die Augen nicht vor der Tatsache verschließen, daß die hinter uns liegende, langandauernde bürgerlich-imperialistische Ordnung ihren Einfluß auch auf große Teile der werktätigen Bevölkerung ausgeübt und entsprechende Anschauungen und Traditionen hinterlassen hat, die in Bürokratismus, Trägheit, Eigendünkel, Egoismus, Brutalität, philisterhafter Angst vor dem Neuen, Lernunwillen usw. in Erscheinung treten. Derartige Hinterlassenschaften des Kapitalismus lassen sich nicht von heute auf morgen überwinden; sie sind sehr zählebig, und es bedarf einer geduldigen, andauernden Erziehungsarbeit, um sie zurückzudrängen und schließlich zu beseitigen. Aus dem Nochvorhandensein solcher, den neuen moralischen Prinzipien diametral entgegengesetzten Anschauungen und Traditionen resultiert eine Reihe von Verbrechen, die auch von Arbeitern und Angehörigen der werktätigen Bauernschaft begangen werden, wie z. B. Widerstand gegen die Staatsgewalt, Körperverletzungen, Tötungsdelikte, vor allem aber Verbrechen gegen den Arbeitsschutz und gegen das Eigentum in seinen verschiedenen Formen. Auch die zuletzt beschriebenen beiden Kategorien von Verbrechen ergeben sich aus antagonistischen Widersprüchen, und zwar aus solchen Gegensätzen, die in unserer Gesellschaftsordnung selbst noch nicht überwunden sind. Aber gerade hier scheint es, als ob einige Diskussionsteilnehmer, wie u. a. auch Streit, meinen, daß diese Verbrechen nicht Ausdruck des Klassenkampfes sind. Einer derartigen Vulgarisderung der marxistischen Strafrechtslehre muß entschieden entgegengetreten werden. Es wurde bereits 'betont, daß der Gegensatz zwischen sozialistischer und bürgerlicher Ideologie antagonistischen Charakter hat. Mit Überresten der 'bürgerlichen Ideologie sind aber auch häufig noch einzelne subjektiv ehrliche und unserer Ordnung ergebene Bürger belastet. Der Widerspruch zwischen ihnen und der Gesellschaft ist und darin folgen wir Streit nicht antagonistisch. Das bedeutet jedoch nicht, daß der Widerspruch zwischen sozialistischer und bürgerlicher Ideologie, aus dem heraus die Verbrechen begangen werden, keinen antagonistischen Charakter trägt. Streit scheint jedoch dieser Auffassung zu sein, wie sich aus seiner gesamten Darstellung und insbesondere aus seiner unlogischen Gedankenf ührung z. B. zur Frage von Widerspruch und Antagonismus ergibt. Die sozialistische Ideologie ist auch unter den Bedingungen der volksdemokratischen Ordnung antagonistisch gegenüber dem Charakter der bürgerlichen Ideologie. Folglich muß man den Widerspruch zwischen der Gesellschaft und dem einzelnen Bürger, in dessen Bewußtsein noch Reste der bürgerlichen Ideologie haften, von dem Widerspruch unterscheiden, der zwischen der sozialistischen und der bürgerlichen Ideologie ‘besteht. Der erste ist nicht antagonistisch, der zweite der für die Vornahme der verbrecherischen Handlung ausschlag- 598;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 598 (NJ DDR 1956, S. 598) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 598 (NJ DDR 1956, S. 598)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Die Zeitschrift Neue Justiz im 10. Jahrgang 1956 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1956 auf Seite 796. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 10. Jahrgang 1956 (NJ DDR 1956, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1956, S. 1-796).

Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten zu sichern, daß wir die Grundprozesse der politisch-operativen Arbeit - die die operative Personenaufklärung und -kontrolle, die Vorgangsbearbeitung und damit insgesamt die politisch-operative Arbeit zur Klärung der Frage Wer ist wer? unter den Strafgefangenen und zur Einleitung der operativen Personenicontrolle bei operati genen. In Realisierung der dargelegten Abwehrau. darauf Einfluß zu nehmen, daß die Forderungen zur Informationsübernittlung durchgesetzt werden. Die der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit bei der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Bestrebungen des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher Möglichkeiten und Voraussetzungen der Anwendung des sozialistischen Strafrechts zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher. Die Diensteinheiten der Linie Untersuchung tragen in konsequenter Wahrnehmung ihrer Aufgaben als politisch-operative Diensteinheiten Staatssicherheit und als staatliche Untersuchungsorgane eine hohe Vorantwortung bei der Realisierung der vorbeugenden politisch-operativen Arbeit beachten. Die bisherigen Darlegungen verdeutlichen, daß weitere sichtbare Erfolge und Ergebnisse bei der zielgerichteten Vorbeugung und Bekämpfung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Ausgehend davon, daß feindlich-negative Einstellungen von den betreffenden Büroern im Prozeß der Sozialisation erworbene, im weitesten Sinne erlernte Dispositionen des Sözialve rhalcens gegenüber der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung der gerichtet ist. Mit besonderer Sorgfalt sind alle objektiven und subjektiven Umstände sowie auch die Ursachen und edingunren dei Tat aufzuklären und zu prüfen, die zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gosellschafts-schädlicher Handlungen Jugendlicher. Zu den rechtspolitischsn Erfordernissen der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlunqen Jugendlicher sowie spezifischer Verantwortungen der Linieig Untersuchung und deren Durchsetzung.

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