Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1958, Seite 157

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1958, Seite 157 (GBl. DDR ⅠⅠ 1958, S. 157); Gesetzblatt Teil II Nr. 16 Ausgabetag: 25. Juli 1958 157 gungen erreichbare Dauer der Saison; Diese ist nach entsprechenden Untersuchungen für den einzelnen Betrieb durch die übergeordnete WB bzw; den Wirtschaftsrat beim Hat des Bezirkes festzulegen. § 5 (1) Zur Ermittlung des Maschinen- bzw. Anlagenzeitfonds, entsprechend § 6 Abs. 1, sind zunächst alle im Betrieb vorhandenen Maschinen bzw. Anlagen zu erfassen, unabhängig davon, ob sie benötigt und eingesetzt werden oder nicht, und entsprechend ihrem Verwendungszweck im Produktionsprozeß und dem technologischen Prozeß zu ordnen; Gegenseitig austauschbare Maschinen oder Anlagen können gemeinsam erfaßt werden; Reserve- und Ersatzausrüstungen sind gesondert auszuweisen. Die Erfassung des Bestandes an Ausrüstungen ist mit einer Klassifizierung hinsichtlich des Alters, des technischen Zustandes und der Anlagewerte der einzelnen Ausrüstungsarten zu verbinden. Die übergeordnete WB bzw. der Wirtschaftsrat beim Rat des Bezirkes ist für die einheitliche Klassifizierung der Ausrüstungen vergleichbarer Betriebe verantwortlich. (2) Bei der Ermittlung eines Flächenzeitfonds, entsprechend § 6 Abs. 4, ist die gesamte für den entsprechenden Produktionsprozeß verwendbare Fläche nach dem Verwendungszweck zu gliedern; § 6 (1) Unter,dem Maschinen- bzw; Anlagenzeitfonds ist die mögliche Anzahl an Maschinenstunden aller für die Produktion einsetzbaren Ausrüstungen eines Betriebes oder eines Betriebsabschnittes für einen bestimmten Zeitraum (Jahr, Monat usw.), aufgeschlüsselt auf die einzelnen Maschinenarten bzw; auf Gruppen gegenseitig austauschbarer Maschinen und auf die einzelnen Abschnitte des Betriebes, zu verstehen. Für geplante Reparaturen, Generalreparaturen und technisch bedingte Stillstände sind minimale Zeiten abzuziehen; (2) Der Maschinen- bzw Anlagenzeitfonds von Reserveausrüstungen ist gesondert auszuweisen. In den Engpaßabschnitten des Betriebes ist die Berücksichtigung von Reserveausrüstungen unzulässig. Die Ermittlung des Zeitfonds von Ersatzausrüstungen ist nicht erforderlich. Ausnahmeregelungen bedürfen der Zustimmung der zuständigen WB bzw. des Wirtschaftsrates beim Rat des Bezirkes. (3) Bei der Berechnung der im Verlaufe eines Jahres möglichen Anzahl der Maschinenstunden, entsprechend Abs. 1, ist in der Regel folgende Betriebsdauer zu planen: 1; bei technisch ununterbrochener Fertigung (Grundchemie, Hochofenprozesse usw.) sowie den Großgeräten des Braunkohlenbergbaues, den Brikettfabriken und den Kraftwerken: 365 Tage mit 24 Stunden täglicher Betriebsdauer; 2. bei technisch unterbrochener Fertigung: 365 Tage abzüglich der Sonn- und Feiertage mit der im Betrieb üblichen täglichen Betriebsdauer, jedoch mindestens 15 Stunden pro Tag. Bei betrieblichen Engpaßmaschinen, bei volkswirtschaftlich wichtigen Maschinen sowie bei solchen Betrieben, die aus wirtschaftspolitischen Gründen eine maximale Produktionsmenge erzeugen sollen, sind mindestens 21 Stunden tägliche Betriebsdauer zu planen. Ausnahmen sind von der WB bzw; dem Wirtschaftsrat beim Rat des Bezirkes festzulegen.: (4) In den Betrieben oder Betriebsabteilungen, wo nicht Ausrüstungen, sondern Flächen bei der Durchführung des Produktionsprozesses entscheidend sind, ist an Stelle des Maschinen- oder Anlagenzeitfonds ein Flächenzeitfonds zu ermitteln. Der Flächenzeitfonds ist das Produkt aus der gesamten für den entsprechenden Produktionsprozeß verwendbaren Fläche mit der in einem bestimmten Zeitraum (Jahr, Monat usw.) zur Verfügung stehenden Arbeitszeit, entsprechend den Festlegungen des Abs. 3. § 7 (1) Unter den der Produktionskapazität zugrunde zu legenden Bestleistungen sind solche Leistungen zu verstehen, die unter günstigsten Bedingungen durch die besten Arbeiter an einer Ausrüstungsart ohne außergewöhnliche Intensitätssteigerung erreichbar sind. Sie müssen unter gleichen Bedingungen jederzeit wiederholbar sein und im Verlaufe mehrerer Jahre von der Mehrzahl der Arbeiter erreicht werden können. Sind an gleichen oder ähnlichen Ausrüstungsarten gleiche Arbeitsmethoden möglich, so gilt die höchste Leistung für alle Ausrüstungsarten. (2) Unter den der möglichen und der geplanten Kapazitätsausnutzung zugrunde zu legenden fortschrittlichen Durchschnittsleistungen sind solche Leistungen zu verstehen, die von einem durchschnittlich qualifizierten Arbeiter an einer bestimmten Ausrüstung im Verlaufe des betreffenden Planjahres erreicht werden können, wenn 1. er alle Möglichkeiten seiner weiteren Qualifizierung ausnutzt, 2. er die von den Bestarbeitern erkannten besten Arbeitsmethoden erlernt hat und sie seinen Fähigkeiten entsprechend anwendet, 3. die auf Grund der bisherigen Erfahrungen als zweckmäßig festgestellten technisch-organisatorischen Maßnahmen allgemein durchgeführt worden sind, 4. die anderen organisatorischen und technischen Voraussetzungen gegeben sind, die bei der Ermittlung der möglichen Kapazitätsausnutzung entsprechend § 2 Abs. 3 zugrunde gelegt wurden. (3) Unter den Bedingungen der technisch ununterbrochenen Fertigung sowie bei weitgehend mechanisierten und automatisierten Prozessen, bei denen der einzelne Arbeiter bzw. Gruppen von Arbeitern nur wenig unmittelbar die Leistungsfähigkeit der Ausrüstung beeinflussen können, beziehen sich die unter Absätzen 1 und 2 dargelegten Leistungsgrößen sinngemäß auf die größtmögliche Produktion einer Ausrüstungsart. (4) In den Betrieben oder Betriebsabteilungen, wo an Stelle maschineller Ausrüstungen die Flächen die entscheidenden Produktionsanlagen sind, beziehen sich die Leistungen entsprechend Absätzen 1 und 2 auf das größtmögliche Produktionsvolumen, das in einer bestimmten Zeiteinheit bei minimalem Flächenbedarf erreicht werden kann. § 8 (1) Unter der der Produktionskapazität zugrunde zu legenden fortgeschrittenen Technologie ist eine solche Fertigungsmethode zu verstehen, die li auf der im Betrieb vorhandenen Ausrüstung und ihrem grundsätzlichen technischen Niveau beruht, wobei alle technisch-ökonomisch begründeten Möglichkeiten ihrer Verbesserung, Vervollkommnung;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1958, Seite 157 (GBl. DDR ⅠⅠ 1958, S. 157) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1958, Seite 157 (GBl. DDR ⅠⅠ 1958, S. 157)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1958 (GBl. DDR ⅠⅠ 1958), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1958 beginnt mit der Nummer 1 am 25. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 28 vom 30. Dezember 1958 auf Seite 336. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1958 (GBl. DDR ⅠⅠ 1958, Nr. 1-28 v. 25.1.-30.12.1958, S. 1-336).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der Hauptabteilung anzustreben, das persönliche Eigentum des Beschuldigten auf jedem Fall in versiegelte Tüten an die Untersuchungsabteilung zu übergeben. In diesem Zusammenhang ist durch die Hauptabteilung darauf zu achten, daß der Sachverständige zu optimalen, für die Untersuchungsarbeit brauchbaren Aussagen gelangt, die insofern den Sicherheitserfordernissen und -bedürfnissen der sowie der Realisierung der davon abgeleiteten Aufgabe zur Vorbeugung, Aufdeckung und Bekämpfung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen ist als eine relativ langfristige Aufgabe zu charakterisieren, die sich in die gesamtstrategische Zielstellung der Partei zur weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft unmittelbar einordnet. Unter den gegenwärtigen und für den nächsten Zeitraum überschaubaren gesellschaftlichen Entwicklungsbedingungen kann es nur darum gehen, feindlich-negativen Einstellungen und Handlungen ist die Frogeihrer Erkennbarkeit von besonderem Interesse. Es ist zu beachten, daß niemals kauoalrnechanische Zusammenhänge zwischen Einstellungen und Handlungen bestehen.

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