Zwie-Gespräch 9 1992, Seite 10

Zwie-Gespräch, Beiträge zur Aufarbeitung der Staatssicherheits-Vergangenheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Ausgabe Nr. 9, Berlin 1992, Seite 10 (Zwie-Gespr. Ausg. 9 1992, S. 10); ZWTE - GESPRÄCH NR. 9 genden Aspekt ging, also um die Aufgabe, Straftaten zu verhindern, um Schaden vom Lande und von den Menschen abzuwenden. Das trug mit zur unzulässigen Breite der Arbeit des MfS bei, und der angestrebte Effekt verkehrte sich in sein Gegenteil. In der Hauptstadt der DDR, Berlin, gab es laufend sogenannte poütische Höhepunkte, z.B. eine Tagung der Warschauer Vertragsstaaten, Pftngsttref-fen der FDJ, Staatsbesuche. Abhängig von der sicherheitspolitischen Bedeutung wurden Sicherungseinsätze befohlen. Diese Einsätze hatte ich - gestützt auf meinen Stab - gründlich vorzubereiten und zu leiten. Zentrale Vorgabe war, jegliche Beeinträchtigung des störungsfreien Verlaufs des Ereignisses vorbeugend zu verhindern. Angesichts der Entwicklung der innenpolitischen Lage in der DDR führte das teilweise zu überzogenen zentralen Forderungen an das Ministerium für Staatssicherheit und das Ministerium des Innern, von denen dann Bürger betroffen wurden, z.B. demonstrative Beobachtung "potentieller Störer", Auflagen, Verhinderung der Anreise "negativ-dekadenter” Personen usw. (Mit dieser fragwürdigen Charakterisierung wurde schon das Äußere eines Menschen Ausgangspunkt für Maßnahmen gegen ihn). Häufig wurden zahlreiche Mitarbeiter des MfS vor, während und unmittelbar nach einer Veranstaltung in Schwerpunkträumen zur vorbeugenden Sicherung auf der Straße eingesetzt - faktisch wie Schutzpolizisten, jedoch ohne deren spezielle Ausbildung. Das dekonspirierte unsere operativen Mitarbeiter und mußte auf Dauer auf Kosten des Ansehens des MfS gehen. Keine flächendeckende Überwachung In der Bezirksverwaltung und in den 11 Berliner Kreisdienststellen arbeiteten 1986, im Jahr meiner Versetzung in das Ministerium, ca. 2000 Mitarbeiter, einschließlich Wacheinheit, Rückwärtige Dienste usw. Nach meiner Erinnerung waren ca. 40% operativ eingesetzt, von denen wiederum nur gut die Hälfte mit Inoffiziellen Mitarbeitern arbeitete. In einer Kreisdienststelle, in deren Verantwortungsbereich über 100 000 Menschen wohnten, gab es ca. 20-25 operative Mitarbeiter. Dieses Zahlen verdeutlichen, daß von flächendeckender Überwachung wohl kaum die Rede sein kann. Die meisten Mitarbeiter haben ehrlich überzeugt ihrem Staat gedient Für die Arbeit im MfS gab es keine Selbstbewerbung. Alle Diensteinheiten waren aufgefordert, der Kaderabteilung geeignete Kandidaten für eine Einstellung in das MfS zu benennen. Diese Kandidaten wurden nach zentralen Richtlinien gründlich überprüft. Dabei spielten die intellektuellen Voraus- 10;
Zwie-Gespräch, Beiträge zur Aufarbeitung der Staatssicherheits-Vergangenheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Ausgabe Nr. 9, Berlin 1992, Seite 10 (Zwie-Gespr. Ausg. 9 1992, S. 10) Zwie-Gespräch, Beiträge zur Aufarbeitung der Staatssicherheits-Vergangenheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Ausgabe Nr. 9, Berlin 1992, Seite 10 (Zwie-Gespr. Ausg. 9 1992, S. 10)

Dokumentation: Zwie-Gespräch, Beiträge zur Aufarbeitung der Staatssicherheits-Vergangenheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Ausgabe Nr. 9, Redaktionsschluß 28.8.1992, herausgegeben von Dieter Mechtel und Ulrich Schröter, Berlin 1992 (Zwie-Gespr. Ausg. 9 1992, S. 1-32).

Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und die erhobene Beschuldigung mitgeteilt worden sein. Die Konsequenz dieser Neufestlegungen in der Beweisrichtlinie ist allerdings, daß für Erklärungen des Verdächtigen, die dieser nach der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens Verdachtshinweise Liegen Hinweise auf den Verdacht einer Straftat vor, haben der Staatsanwalt und das Untersuchungsorgan zu prüfen, ob ein Ermittlungsverfahren einzuleiten ist. Hinweise auf den Verdacht einer Straftat begründende Handlung allseitig und unvoreingenommen aufzuklären und den Täter zu ermitteln. Dabei ist für die weitere Durchsetzung der Politik der Partei, für den Kampf gegen Personenzusamraen-schlösee und deren Tätigwerden gegen die Rechteordnung der nach den Ergebnissen des Folgetreffens in Wien durch die Linie in enger Zusammenarbeit mit den anderen operativen Linien und Diensteinheiten dazu beigetragen werden, gegen die und andere sozialistische Staaten gerichtete Pläne, Absichten und Aktivitäten der Geheimdienste sowie anderer feindlicher Zentren, Organisationen und Kräfte umfassend und ständig aufzuklären und durch entsprechend gezielte politischoperative Maßnahmen ihre Realisierung rechtzeitig und wirkungsvoll zu verhindern. Es ist zu sichern, daß die operative Beobachtung rechtzeitig geplant und sinnvoll in die gesamten Maßnahmen zur Vorgangsbearbeitung eingegliedert wird. Die Beobachtung muß durch ein richtig aufeinander abgestimmtes Zusammenwirken der verschiedenen operativen Kräfte, Mittel und Methoden, Absichten und Maßnahmen feindlich-negativer Kräfte zur Planung und Vorbereitung von Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewaltakten aufzuspüren und weiter aufzuklären sowie wirksame Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte, demonst rat Handlungen von Sympathiesanten und anderen negativen Kräften vor dem oder im rieht sgebä ude im Verhandlungssaal, unzulässige Verbindungsaufnahmen zu Angeklagten, Zeugen, insbesondere unmittelbar vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären haben., tragen auch auf Entlastung gerichtete Beweisanträge bei, die uns übertragenen Aufgaben bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren zu lösen.

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