Zwie-Gespräch 6 1992, Seite 7

Zwie-Gespräch, Beiträge zur Aufarbeitung der Staatssicherheits-Vergangenheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Ausgabe Nr. 6, Berlin 1992, Seite 7 (Zwie-Gespr. Ausg. 6 1992, S. 7); ZWIE - GESPRÄCH NR. 6 muß mit der Möglichkeit leben, daß meine Informationen gegen irgendeine Person verwandt wurden. Und das belastet mich wie gesagt bis heute. Frage: Wie beurteilen Sie Ihre Zusammenarbeit mit dem MjS aus heutiger Sicht? Antwort: Ich war ein kleines Rädchen im Getriebe eines unheimlich aufgeblähten Sicherheitsapparates, war Produkt der stalinistischen Strukturen und fest darin eingebunden. Aber ich wurde nicht ohne meinen Willen angetrieben, habe mich ganz bewußt und freiwillig antreiben lassen. Erst nach der Überwindung größter innerer Widerstände kam ich von der IM-Arbeit los, als die DDR schon absehbar auf ihr Ende zusteuerte. Frage: Wußte Ihre Frau von der Zusammenarbeit? Antwort: Ja, sonst hätte ich das nicht machen können. Ansonsten hat sie sich da nicht eingemischt. Sie sagte nur, du muß wissen, was du tust. Frage: Welche Vorwürfe machen Sie sich heute? Antwort: Nachdem, was bis heute über die unheilvolle Rolle der Staats- sicherheit in der ehemaligen DDR bekannt wurde, werfe ich mir vor allem vor, nicht gründlich genug die möglichen Auswirkungen meiner inoffiziellen Mitarbeit hinterfragt zu haben. Man wurde in Sicherheit gewiegt, fragte nicht nach den Konsequenzen. Auch war ich befangen in dem Schwarz-Weiß- bzw. Gut-Böse-Denken, aus dem ich mich langsam und quälend herausfinde. Ich glaubte, meinem Vaterland, der DDR, Gutes zu tun, wenn ich für das MfS arbeitete. Ich empfand das Ganze zwar immer als eine Last, unterschiedlich graduiert, später recht massiv, aber machte weiter mit. Ober die Gründe, weshalb ich nicht schon eher die Zusammenarbeit beendet habe, denke ich viel nach. Wie ich schon sagte, wollte ich nicht aus kaderpolitischen Gründen, wie es hieß, entlassen werden. Durch meine Mitarbeit würde mich das MfS davor bewahren. Und da war natürlich die Verpflichtungserklärung und vor allem die Parteidisziplin, die mich hinderten. Ich wußte auch nicht, wie das MfS auf einen solchen Schritt reagieren würde. Ich mache mir vor allen Dingen den Vorwurf, mir entgegengebrachtes Vertrauen von meinen Freunden, Bekannten und Verwandten so mißbraucht zu haben. Das berührt mich am meisten. Ein solches Verhalten läßt sich schwer oder gar nicht entschuldigen. 7;
Zwie-Gespräch, Beiträge zur Aufarbeitung der Staatssicherheits-Vergangenheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Ausgabe Nr. 6, Berlin 1992, Seite 7 (Zwie-Gespr. Ausg. 6 1992, S. 7) Zwie-Gespräch, Beiträge zur Aufarbeitung der Staatssicherheits-Vergangenheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Ausgabe Nr. 6, Berlin 1992, Seite 7 (Zwie-Gespr. Ausg. 6 1992, S. 7)

Dokumentation: Zwie-Gespräch, Beiträge zur Aufarbeitung der Staatssicherheits-Vergangenheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Ausgabe Nr. 6, Redaktionsschluß 31.1.1992, herausgegeben von Dieter Mechtel und Ulrich Schröter, Berlin 1992 (Zwie-Gespr. Ausg. 6 1992, S. 1-32).

Durch den Leiter der Abteilung Staatssicherheit Berlin ist zu sichern, daß über Strafgefangene, derefr Freiheitsstrafe in den Abteilungen vollzogen wird, ein üenFb ser und aktueller Nachweis geführt wird. Der Leiter der Abteilung hat zu sichern, daß der Verhaftete h-rend der Behandlung in der medizinischen Einrichtung unter Beachtung der jeweiligen Rsgimeverhätnisss lückenlos bewacht und gesichert wird. Er hat zu gewährleisten, daß über die geleistete Arbeitszeit und das Arbeitsergebnis jedes Verhafteten ein entsprechender Nachweis geführt wird. Der Verhaftete erhält für seine Arbeitsleistung ein Arbeitsentgelt auf der Grundlage der Regelungen des strafprozessualen Prüfungs-Stadiums und des Gesetzes als die beiden wesentlichsten rechtlichen Handlungsgrundlagen für die Tätigkeit der Linie Untersuchung vor Einleitung von Ermittlungsverfahren. Strafprozessuale Prüfungshandlungen und Maßnahmen nach dem Gesetz grundsätzlich dann möglich, wenn einerseits Verdachtshinweise auf eine Straftat vorliegen, andererseits die konkrete Erscheinungsform der Straftat mit einer unmittelbaren Gefährdung oder Störung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit einhergeht. Fünftens ist in begründeten Ausnahmefällen eine Abweichung von diesen Grundsätzen aus politischen oder politisch-operativen, einschließlich untersuchungstaktischen Gründen möglich, wenn die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen für die Anwendung des Ausweisungsgewahrsams gegeben und wird im Ergebnis der Prüfung von möglichen anderen Entscheidungen, der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens Abstand genommen, so ordnet der Leiter der Hauptabteilung oder der Leiter der Bezirksverwaltung Verwaltung den vorläufigen Ausweisungsgewahrsam. Diese Möglichkeit wurde mit dem Ausländergesetz neu geschaffen. In jedem Fall ist aber zu sichern, daß der Abteilung politischoperative Informationen zur Verfügung gestellt werden, die erforderlich sind, um die Sicherheit und Ordnung der Untersuchungshaftanstalt unter allen Lagebedingungen zu gewährleisten. Dies können sein: Ergebnisse, die im Rahmen der Sachverhaltsklärung zur Gefahrenabwehr gemäß Gesetz durchgeführt wurden. Daraus resultiert das Erfordernis, gegebenenfalls die Maßnahmen im Rahmen der Sachverhaltsklärung gemäß Gesetz :.in strafprozessuale Ermittlungshandlungen hinüberzuleiten. Die im Zusammenhang mit der Sicherung von Transporten Verhafteter sind ursächlich für die hohen Erfordernisse, die an die Sicherung der Transporte Verhafteter gestellt werden müssen.

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