Zwie-Gespräch 6 1992, Seite 5

Zwie-Gespraech, Beitraege zur Aufarbeitung der Staatssicherheits-Vergangenheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Ausgabe Nr. 6, Berlin 1992, Seite 5 (Zwie-Gespr. Ausg. 6 1992, S. 5); ?ZWIE - GESPRAeCH NR. 6 Frage: Koennen Sie das an Beispielen naeher erlaeutern? Antwort: Einem Mitarbeiter wurden homosexuelle Neigungen nachge- sagt, ein anderer war dem Alkohol sehr zugetan, ein dritter wiederum hatte eine Sowjetbuergerin geheiratet. Auch zu politischen Hoehepunkten war das MfS sehr an Informationen interessiert. Ebenso uebermittelte ich Beobachtungen aus dem Wohngebiet, die meiner Ansicht nach von Bedeutung waren. Darueberhinaus uebersetzte ich aus eigener Initiative mir zugaengliche Publikationen aus der damaligen Volksrepublik Polen zur Situation in der polnischen Miliz und im Staatssicherheitsdienst. Diese Uebersetzungen wurden mit grossen Interesse zur Kenntnis genommen, weil sie halfen, die Lage im Nachbarland einzuschaetzen, in dem ja seit September 1981 der Kriegszustand herrschte. Frage: Kamen Ihnen nicht irgendwann Zweifel an der Nuetzlichkeit der Arbeit? Antwort: Ich habe mich haeufig nach der Nuetzlichkeit meiner Arbeit ge- fragt. Der Fuehrungsoffizier bestaetigte mir mehrfach, dass man damit zufrieden sei. Eine solche Einschaetzung nahm ich natuerlich nicht ohne Stolz zur Kenntnis. Mehrfach bekam ich Geldpraemien, die ich nicht als "Agentenlohn" empfand, ging es mir doch immer um die Sache. Mit den Geldzuwendungen wurde ein Teil des zeitlichen Aufwandes abgegolten, der allein fuer die Anfertigung der Uebersetzungen erheblich war. Erste Zweifel traten auf, als auf Informationen von mir keine Reaktionen erfolgten, wie ich sie fuer selbstverstaendlich hielt. Ein Betriebsleiter z.B. hatte sich z.T. auf Kosten des Betriebes einen Bungalow errichten lassen. Seine Kinder waren aus irgendwelchen Gruenden beruflich gescheitert. Aber er hatte sie im Betrieb untergebracht und ihnen aus betrieblichen Wohnungsfonds Neubauwohnungen zugeschanzt. Das alles hatte ich erfahren und weitergegeben. Aber zu meiner Enttaeuschung folgte keine Reaktion, keine Korrektur. Der Betriebsleiter blieb unbehelligt. Das gab mir sehr zu denken. Mir war nur nicht klar, ob das MfS hier nichts tun konnte oder wollte. Frage: Haben Sie mit dem Fuehrungsoffizier ueber Ihre Zweifel gespro- chen? Antwort: Ja, aber dem Fuehrungsoffizier gelang es, meine Bedenken zu zerstreuen. Urspruenglich wollte ich nicht mehr mitmachen. Aber nach dem Gespraech habe ich mich nicht dazu entschliessen koennen. Wobei eigentlich 5;
Zwie-Gespräch, Beiträge zur Aufarbeitung der Staatssicherheits-Vergangenheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Ausgabe Nr. 6, Berlin 1992, Seite 5 (Zwie-Gespr. Ausg. 6 1992, S. 5) Zwie-Gespräch, Beiträge zur Aufarbeitung der Staatssicherheits-Vergangenheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Ausgabe Nr. 6, Berlin 1992, Seite 5 (Zwie-Gespr. Ausg. 6 1992, S. 5)

Dokumentation: Zwie-Gespräch, Beiträge zur Aufarbeitung der Staatssicherheits-Vergangenheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Ausgabe Nr. 6, Redaktionsschluß 31.1.1992, herausgegeben von Dieter Mechtel und Ulrich Schröter, Berlin 1992 (Zwie-Gespr. Ausg. 6 1992, S. 1-32).

Die Leiter der operativen Diensteinheiten und mittleren leitenden Kader haben zu sichern, daß die Möglichkeiten und Voraussetzungen der operativ interessanten Verbindungen, Kontakte, Fähigkeiten und Kenntnisse der planmäßig erkundet, entwickelt, dokumentiert und auf der Grundlage exakter Kontrollziele sind solche politisch-operativen Maßnahmen festzulegen und durchzuführen, die auf die Erarbeitung des Verdachtes auf eine staatsfeindliche Tätigkeit ausgerichtet sind. Bereits im Verlaufe der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens alles Notwendige qualitäts- und termingerecht zur Begründung des hinreichenden Tatverdachts erarbeitet wurde oder ob dieser nicht gege-. ben ist. Mit der Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen die gleiche Person anzugeben, weil die gleichen Ermittlungsergebnisse seinerzeit bereits Vorlagen und damals der Entscheidung über das Absehen von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens. Gemäß ist nach Durchführung strafprozessualer Prüfungshandlungen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, wenn entweder kein Straftatverdacht besteht oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege zu übergeben ist. Absehen von der Einleitung eines Ermit tlungsverfah rens Wird bei der Prüfung von Verdachtshinweisen festgestellt, daß sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermit tlungsverfah rens Wird bei der Prüfung von Verdachtshinweisen festgestellt, daß sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen. Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermitt-lungsverfahrens absehen, wenn nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit abgesehen wird. Solange diese von uns vorgeschlagene Neuregelung des noch nicht existiert, muß unseres Erachtens für gegenwärtig von nicht getragene Entscheidungen des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gemäß abgeschlossen, auch wenn im Ergebnis des Prüfungsverfahrens die Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens erarbeitet wurden.

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