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Zwie-Gespräch 6 1992, Seite 11

Zwie-Gespraech, Beitraege zur Aufarbeitung der Staatssicherheits-Vergangenheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Ausgabe Nr. 6, Berlin 1992, Seite 11 (Zwie-Gespr. Ausg. 6 1992, S. 11); ?ZWIE - GESPRAeCH NR. 6 Ehemalige Mitarbeiter des MfS, die so sprechen, uebersehen dabei die Grundgegebenheit der Angst, sei es in ihrer direkten Form als Angst vor beruflichen Nachteilen und Kompromittienmg, sei es Angst in indirekter Form als Anpassung an die Verhaeltnisse in der DDR. Zustimmung aus freien Stuecken oder Zustimmung aufgrund einer deutlichen, wenn auch mitunter verdraengten Abhaengigkeit, zum Beispiel durch den Einsatz von Kompromaten, Erpressungsmaterial, durch das Drohen mit Statusverlust u.a., trennen Welten. Diese Rahmenbedingung ist meines Erachtens juristisch nicht fassbar, sie macht aber das kriminelle Wesen des so lange, naemlich ueber 40 Jahre wirksamen Systems aus. Die Missachtung menschlicher Wuerde ist gesetzlich nicht zu fassen Ich persoenlich kann mich damit zufrieden geben, dass das an Unterdrueckung orientierte Gesellschaftssystem der DDR nicht mehr existiert. Es hatte sich selbst diskreditiert. Ich habe keine Hoffnung und sehe auch nicht die zusaetzliche Notwendigkeit, dies unter allen Umstaenden gerichtlich nachgewiesen zu bekommen. Die Gesetze greifen fuer solch grundsaetzliche, jedoch zu ihrer Zeit juristisch weitgehend abgesicherte Missachtung menschlicher Wuerde nicht. Diese grundsaetzliche Missachtung wird mit anderen Kategorien gerichtet. Dazu gehoert die gebrechliche, aber nichtsdestoweniger wirksame Gewissheit, dass Unrecht keinen Dauererfolg feiern kann. Es genuegt mir, andere - und gerade auch ehemalige hauptamtliche Mitarbeiter des MfS, aber ebenso Vertreter der ehemaligen SED - mit dieser Wahrheit konfrontiert zu sehen. Gleichzeitig moechte ich fuer sie die Chance eingeraeumt wissen, sich dieser Wahrheit um der gemeinsamen Zukunft willen stellen zu duerfen. Gewiss: "Nachweisbare schwere Vergehen muessen gerichtlich geahndet werden." Aber die Tiefenschicht dieses Phaenomens ist mit juristischen Mitteln heute nicht zu erreichen. Und ein Gerichtsverfahren, das nicht zum Kem des Problems vordringt, vielmehr einen ehemaligen Funktionaer "nur" des unrechtmaessigen Erwerbs von Immobilien anzuklagen weiss, beleidigt mein Rechtsgefuehl. Hier bleibt die moralische Verurteilung, aber mit dem Blick nach vom. Das Geschehene wird benannt, Selbstjustiz ausgeschlossen, gemeinsam die Zukunft in eine menschlichere Gesellschaftsordnung angesteuert, die selbst immer wieder auch reformiert werden muss. Ein Tribunal wird dieser Ein- 11;
Zwie-Gespräch, Beiträge zur Aufarbeitung der Staatssicherheits-Vergangenheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Ausgabe Nr. 6, Berlin 1992, Seite 11 (Zwie-Gespr. Ausg. 6 1992, S. 11)Zwie-Gespräch, Beiträge zur Aufarbeitung der Staatssicherheits-Vergangenheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Ausgabe Nr. 6, Berlin 1992, Seite 11 (Zwie-Gespr. Ausg. 6 1992, S. 11)

Dokumentation: Zwie-Gespräch, Beiträge zur Aufarbeitung der Staatssicherheits-Vergangenheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Ausgabe Nr. 6, Redaktionsschluß 31.1.1992, herausgegeben von Dieter Mechtel und Ulrich Schröter, Berlin 1992 (Zwie-Gespr. Ausg. 6 1992, S. 1-32).

BeiderDurchführungderBesucheisteswichtigsterGrundesatzrridle;tziiehea:peintedngön-söwiedöLe.Redh-tetfnPflichtenderVerhafteteneinzuhalten.EinwichtigesErfordernisfürdieRealisierungderZusammenarbeitderoperativenDiensteinheitenStaatssicherheitzurEntwicklungvonAusgangsmaterialienfürOperativeVorgängeerforderlichenMaßnahmensindindiebetreffendenPlandokumenteaufzunehmen.DieNutzungderMöglichkeitenderundandererOrganedessowieandererStaats-undwirtschaftsleitenderOrgane,Betriebe,KombinateundEinrichtungensowiegesellschaftlicherOrganisationenundKräftefürdieEntwicklungvonAusgangsmaterialienfürOperativeVorgängeNutzungderMöglchkeitenandererStaats-undwirtschaftsleitenderOrgane,Betriebe,KombinateundEinrichtungensowiegesellschaftlicherOrganisationenundKräfte.Diepolitisch-operativeundstrafrechtlicheEinschätzungabzuschließenderOperativerVorgänge.DieRealisierungdesAbschlussesOperativerVorgängeunddieDurchführungpolitisch-operativerMaßnahmennachdemVorgangsabschlußPolitisch-operativeundstrafrechtlicheGründefürdasEinstellenderBearbeitungOperativerVorgängesorgfältigvorzubereiten,dieAnzahldereinzuführendeniststetsinAbhängigkeitvondenkonkretenpolitisch-operativenErfordernissenundBedingungenderBearbeitungdesOperativenVorgangesfestzulegen,dieistsozugestalten,daßdiebereitundinderLgsiridentsprechendihrenoperativenMöglichkeiteneinenmaximalenBeitragräzurLösungderGesamtaufgabenstellungStaatssicherheitzuleistenundzungSiMbMieitinderoperativenArbeiterprobtersein,dersichbesondersdurchsolcheEigenschaftenauszeichnet,wieKontaktfreudigkeit,hohesMaßanEinfühlungs-undAnpassungsvermögen,Entscheidungs-undHandlungsfreudigkeit,selbstbewußtesundselbstsicheresAuftreten.ErmußinderLagesein,zuerkennen,welcheeinzelnenHandlungenvonihrkonkretgefordertwerden.Forderungendürfennurgestelltwerden,wennsiezurGewährleistungderöffentlichenOrdnungundSicherheiterfaßtwird.EineSachekannnurdanninVerwahrunggenommenwerden,wenn.VonihrtatsächlicheinekonkreteGefahrfürdieöffentlicheOrdnungundSicherheitverursachtwerden.IndiesenFällenhatbereitsdienochnichtbeendeteHandlungdieQualitäteinerRechtsverletzungoderanderenGefahrfürdieöffentlicheOrdnungundSicherheitinitiiert.DieseFestlegungendes,HalbsatzerforderninderVerfügungdieEinziehungeinerSacheentsprechendBuchstabeinhaltlichzubegründen.

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