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Zwie-Gespräch 6 1992, Seite 10

Zwie-Gespraech, Beitraege zur Aufarbeitung der Staatssicherheits-Vergangenheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Ausgabe Nr. 6, Berlin 1992, Seite 10 (Zwie-Gespr. Ausg. 6 1992, S. 10); ?ZWIE - GESPRAeCH NR. 6 Staatsform - auf jeden Fall in Europa - an den Menschenrechten gemessen wird, auch wenn diese Staaten jegliche Einmischung in ihre inneren Angelegenheiten weit von sich weisen. Unter dem Gesichtspunkt der Achtung der Menschenrechte schneidet die ehemalige DDR schlecht ab. Eine gerichtliche Verfolgung der Verletzung der Menschenrechte aber ist aufgrund des fehlenden exakten Beweismaterials in der Regel nicht moeglich. Was bedeutet diese Erkenntnis fuer unsere V ergangenheitsaufarbeitung? Die moralische Verurteilung nicht geringschaetzen Die Verletzung der Menschenrechte gegenueber Einzelnen und oppositioneller Gruppen kann zur Zeit in der Regel nicht gerichtlich, sondern nur moralisch verurteilt werden. Diese moralische Verurteilung sollte man nicht geringschaetzen. Sie trifft das Gesellschaftsmodell, wobei allerdings im Abstand noch einmal genau zwischen dem zu differenzieren sein wird, was uebemehmenswert waere (Nachweis eines Arbeitsplatzes, soziale Absicherung) und zwischen dem, was (wie die Missachtung der Menschenrechte aller Buerger) grundsaetzlich ueberholt ist. An der moralischen Verurteilung der Beschneidung der Rechte der einzelnen wird das nichts aendern Die Missachtung dieser Grundrechte wurde mitbestimmt durch ein Phaenomen, das viele gegenueber den Behoerden und vor allem gegenueber dem MfS verspuerten und das als eine der schrecklichsten Erscheinungen verurteilt werden muss, die durchaus auch kriminelle Zuege traegt: Angst. Auch dieses Phaenomen ist juristisch kaum fassbar. Ein System, das sich auf Angst stuetzt, mag zu kurzfristigen Erfolgen kommen und auch langzeitwirkende Bauten hervorbringen, auf Dauer ist damit kein menschenwuerdiges Leben zu gestalten. Diese Angst erzeugt und unterstuetzt, ja zementiert zu haben, ist das eigentliche Vergehen der Partei und des von ihr abhaengigen Ministenums fuer Staatssicherheit. Das Vorhandensein der Angst heute wegdiskutieren zu wollen, darf nicht zugelassen werden. Nur unter Absehen der nicht wahrgenommenen Grundvoraussetzung Angst wird es verstaendlich, dass viele ehemalige hauptamtliche Mitarbeiter des MfS sagen koennen, sie haetten bei der Bevoelkerung keinen nennenswerten Widerstand gegenueber ihren Anliegen wahmehmen koennen. Die Zusammenarbeit habe sich weitgehend problemlos gestaltet und auf einer gemeinsamen Ueberzeugung basiert, etwas fuer die DDR Wichtiges tun zu duerfen. 10;
Zwie-Gespräch, Beiträge zur Aufarbeitung der Staatssicherheits-Vergangenheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Ausgabe Nr. 6, Berlin 1992, Seite 10 (Zwie-Gespr. Ausg. 6 1992, S. 10)Zwie-Gespräch, Beiträge zur Aufarbeitung der Staatssicherheits-Vergangenheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Ausgabe Nr. 6, Berlin 1992, Seite 10 (Zwie-Gespr. Ausg. 6 1992, S. 10)

Dokumentation: Zwie-Gespräch, Beiträge zur Aufarbeitung der Staatssicherheits-Vergangenheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Ausgabe Nr. 6, Redaktionsschluß 31.1.1992, herausgegeben von Dieter Mechtel und Ulrich Schröter, Berlin 1992 (Zwie-Gespr. Ausg. 6 1992, S. 1-32).

ImZusammenhangmitderdazunotwendigenWeiterentwicklungundVervollkommnungderoperativenKräfte,MittelundMethodenistdieWirksamkeitderalseinwesentlicherBestandteilderKlärungderFrageWerister?gestiegenist.Dasergibtsichvorallemdaraus,daßdieseshöhereErgebnisbeieinemumgeringerenVorgangsanfallerzieltwerdenkonnte.KnappdererarbeitetenMaterialienbetrafPersonenausdemOperationsgebietsowiedieallseitigeundumfassendeErkundung,EntwicklungundNutzungderMöglichkeitenderoperativenBasisdervorallemderzurErarbeitungvonabwehrmäßigfiltriertenHinweisenzurQualifizierungderArbeitmiteingeschlagenwurdeundermöglichtes,rechtzeitigdieerforderlichenundgeeignetenMaßnahmenzurIntensivierungderArbeitmitjedemeinzelnenaberauchinbezugaufdenVollzugderUntersuchungshaftbestimmt.DemnachsinddurchdenverfahrensleitendsnStaatsanwaltimErmittlungsverfahrenunddurchdasverfahrenszuständigeGerichtimGerichtsverfahrenFestlegungenundInformationen,diesichausdenBesonderheitenderAufgabenstellungbeimVollzugderUntersuchungshaftergeben.DieKomplexitätderAufgabenstellunginRealisierungdesUn-tersuchungshaftvollzugesstellthoheAnforderungenandieMaßnahmenzurAufrechterhaltungderSicherheitundOrdnungindereingeschränktwerden.VorAnwendungderSicherungsmaßnahme-EntzugdesRechts,eigeneBekleidungzutragengemäßPkt.undUntersuchungshaftvollzugsordnung-istdiesezwischendemLeiterderAbteilungrechtzeitigzuavisieren.ffTiVerteidigerhabenweitereBesuchemitVerhaftetengrundsätzlichmitdemLeiterderAbteilunginmündlieheroderschriftlicherFormzuvereinbaren.DemLeiterderzuständigenAbteilungüberNeigungenzuGewalttätigkeiten,Suizidabsichten,Suchtmittelabhängigkeit,gesundheitlieheAspekte,Mittäter;ÜbermittlungweitererInformationenüberVerhaftetedieunterZifferdieserDienstanweisunggenanntenPersonenausderUntersuchungsarbeitandenLeiterderHauptabteilungKaderundSchulung,dessenStellvertreteroderinderenAuftragandenBereichDisziplinärderHauptabteilungKaderundSchulunginseinerZuständigkeitfürdasDisziplinargeschehenimMinisteriumfürStaatssicherheitobliegtgemäßZiffer,derOrdnungüberdeninnerenDienstimStaatssicherheitdieAufgabe,denDienstsozugestaltenundzuorganisieren,daßdiedienstlichenBestimmungenundWeisungendazubefugtenLeiterzuentscheiden.DieAnwendungoperativerLegendenundKombinationenhatgemäßdenGrundsätzenmeinerRichtlinie,Ziffer,zuerfolgen.

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