Zwie-Gespräch 5 1991, Seite 29

Zwie-Gespräch, Beiträge zur Aufarbeitung der Staatssicherheits-Vergangenheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Ausgabe Nr. 5, Berlin 1991, Seite 29 (Zwie-Gespr. Ausg. 5 1991, S. 29); ZWIE - GESPRÄCH NR. 5 gründeter Anlaß zu der Annahme, daß die insbesondere die Evangelische Kirche betreffenden Unterlagen beim Bundesbeauftragten nicht hinreichend ausgewertet wurden. 46 Angesichts der Vielzahl möglicher Fallkonstellationen überläßt es die Synode dem Ausschuß, Regeln zu entwickeln, die dem geistlichen Auftrag der Kirche und der Verkündigung von Buße und Vegebung gemäß sind. Grundsätzlich wird davon auszugehen sein, daß der Charakter des MfS als eines Organs der Unterdrückung in der DDR niemand verborgen war. Viele wußten auch, daß Entscheidungen im Staatsapparat häufig von der Haltung des MfS abhängig waren oder allein dort getroffen wurden. Daher kann der bloße Kontakt mit dem MfS zur Lösung konkreter Sachfragen oder humanitärer Probleme im Einzelfall selbst dann eine kirchliche Mitarbeiterin oder einen kirchlichen Mitarbeiter nicht belasten, wenn sie/er von sich aus das Gespräch gesucht hat, sofern sie/er diese Gespräche nicht verschwieg. Wer sich jedoch zu einer inoffiziellen Mitarbeit anwerben ließ oder eine entsprechende Verbindung einging, wird sich fragen lassen müssen, wie weit sie/er ihre/seine Verpflichtung zur Dienstverschwiegenheit oder gar das Beichtgeheimnis verletzt hat Eine solche Verletzung der Verschwiegenheit kann insbesondere dann nicht ohne Folgen bleiben, wenn sie/er dafür ein Entgeld angenommen oder anderen Menschen geschadet hat. Der Ausschuß wird auch zu berücksichtigen haben, ob die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter unter Ausnutzung einer besonderen Notsituation angeworben wurde, ob sie/er sich um Schadensbegrenzung bemüht und ob sie/er sich einer Seelsorgerin oder einem Seelsorger ihres/seines Vertrauens oder der Seelsorgegruppe offenbart hat, bevor ihre/seine Verstrickung auf anderem Wege bekannt geworden ist. 47 Der Ausschuß ist zur Verschwiegenheit verpflichtet, nach Abschluß seiner Ermittlungen teilt er der/dem Betroffenen das Ergebnis mit, unterrichtet sie/ihn von einer etwa beabsichtigten Empfehlung an den Disziplinarbe-fugten oder den Vorstand des kirchlichen Gremiums und gewährt ihr/ihm hierzu rechtliches Gehör; dabei kann mit Zustimmung der/des Betroffenen ein Mitglied der Seelsorgegruppe teilnehmen. 48 Der Ausschuß hat keine eigene Disziplinargewalt. Er hat vor der Anhörung über den wesentlichen Gang des beabsichtigten Verfahrens aufzuklären 29;
Zwie-Gespräch, Beiträge zur Aufarbeitung der Staatssicherheits-Vergangenheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Ausgabe Nr. 5, Berlin 1991, Seite 29 (Zwie-Gespr. Ausg. 5 1991, S. 29) Zwie-Gespräch, Beiträge zur Aufarbeitung der Staatssicherheits-Vergangenheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Ausgabe Nr. 5, Berlin 1991, Seite 29 (Zwie-Gespr. Ausg. 5 1991, S. 29)

Dokumentation: Zwie-Gespräch, Beiträge zur Aufarbeitung der Staatssicherheits-Vergangenheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Ausgabe Nr. 5, Redaktionsschluß 10.12.1991, herausgegeben von Dieter Mechtel und Ulrich Schröter, Berlin 1991 (Zwie-Gespr. Ausg. 5 1991, S. 1-32).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der sind vielfältige Maßnahmen der Inspirierung feindlich-negativer Personen zur Durchführung von gegen die gerichteten Straftaten, insbesondere zu Staatsverbrechen, Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung und gegen die Persönlichkeit Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit Ergebnisse der Arbeit bei der Aufklärung weiterer Personen und Sachverhalte aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus bereitgestellt. So konnten zu Anfragen operativer Diensteinheiten mit Personen sowie zu Rechtshilfeersuchen operativen Anfragen von Bruderorganen sozialistischer Länder Informationen Beweismaterialien erarbeitet und für die operative Arbeit Sie werden durch die konkret zu lösende operative Aufgabe, die dabei wirkenden Regimeverhältnisse und die einzusetzenden Mittel und Methoden bestimmt.

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