Zwie-Gespräch 4 1991, Seite 26

Zwie-Gespraech, Beitraege zur Aufarbeitung der Stasi-Vergangenheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Ausgabe Nr. 4, Berlin 1991, Seite 26 (Zwie-Gespr. Ausg. 4 1991, S. 26); ?ZWIE - GESPRAeCH NR. 4 18.9.1991 feststellt, anstrengende, unbequeme, schmerzhafte Arbeit. Diese zu erleichtern, sollte ein grosser Runder Tisch ebenfalls bewirken. "Mir ist es wichtig", resuemiert Jutta Braband, "dass die Debatte ueber das Sicherheitskonzept der SED, die Verflechtung zwischen Partei, Staat und Sicherheitsorganen, sowie die Wirkungsmechanismen der oben genannten Aspekte in die DDR-Gesellschaft gefuehrt wird. Denn nur dann kann der Daemonisierung des Stasi-Themas entgegengewirkt werden und die offene Auseinandersetzung des Einzelnen mit seiner jeweiligen Verantwortung und individuellen Rolle zum Erhalt und Funktionieren des repressiven Systems erfolgen." Erkannte und ausgesprochene Mitschuld oder Mitverantwortung koennte positiv aufgehoben werden, weil sie innerlich befreit und jene Kraefte freisetzt, die durch das Bewusstsein von Mitschuld und Mitverantwortung bzw. durch die Verdraengung bisher gebunden waren, weil sie uns alle sensibler macht fuer einen toleranten Umgang miteinander. Hier haetten auch die Medien ein weites Feld fuer eine ernsthafte und dennoch spannende Aufarbeitung der Vergangenheit. Fuer das Klima in unserem Land waere es sicher von grossem Nutzen, wenn sich Parteien, Gewerkschaften, Bewegungen Organisationen und nicht zuletzt die Kirchen darauf einigen koennten, einen solchen grossen oeffentlichen Runden Tisch gemeinsam zu organisieren. Warum sollte nicht der Bundestag dazu die Initiative ergreifen? Politisch-moralische und strafrechtliche Aufarbeitung der Vergangenheit In einem Interview mit der Zeitung "Junge Welt" vom 18. September lehnt Bundesjustizminister Kinkel die Idee, ein Tribunal zu organisieren, ab. "Zwar ist das Strafrecht allein nicht in der Lage, 40 Jahre SED-Unrechts-herrschaft aufzuarbeiten. Aber ein Tribunal waere auch nicht geeignet und ist in unserem Rechtsstaat auch nicht vorgesehen." Geht es um den Begriff Tribunal, dann kann ich mich dieser Meinung anschliessen. Aber offen bleibt, welche Form der Aufarbeitung das vermag, was eben das Strafrecht allein nicht leisten kann. Hier geht es doch nicht um Entweder Oder - entweder strafrechtliche oder politisch-moralische Aufarbeitung der Vergangenheit - sondern darum, dass beides offensichtlich unverzichtbar ist. Was das eine nicht leisten kann, muss das andere deutlich machen. Das Strafrecht kann moralische Mitschuld von Millionen nicht erfassen. Aber ein grosser Runder Tisch kann gerade dies ins Bewusstsein ruek- 26;
Zwie-Gespräch, Beiträge zur Aufarbeitung der Stasi-Vergangenheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Ausgabe Nr. 4, Berlin 1991, Seite 26 (Zwie-Gespr. Ausg. 4 1991, S. 26) Zwie-Gespräch, Beiträge zur Aufarbeitung der Stasi-Vergangenheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Ausgabe Nr. 4, Berlin 1991, Seite 26 (Zwie-Gespr. Ausg. 4 1991, S. 26)

Dokumentation: Zwie-Gespräch, Beiträge zur Aufarbeitung der Stasi-Vergangenheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Ausgabe Nr. 4, Redaktionsschluß 20.9.1991, herausgegeben von Dieter Mechtel und Ulrich Schröter, Berlin 1991 (Zwie-Gespr. Ausg. 4 1991, S. 1-32).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleist en, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht., däm Straf -verfahren entziehen kann und keine Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlung begehen känp, -sk?;i. Aus dieser und zli . Auf gabenstellung ergibt sich zugleich auch die Verpflichtung, die Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit ist die Staatsanwaltschaftüche Aufsicht über den Vollzug der Untersuchungshaft zu werten. Die staatsanwaltschaftliohe Aufsicht über den Untersuchungs-haftVollzug - geregelt im des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über Maßnahmen zum schnellen Auffinden vermißter Personen und zur zweifelsfreien Aufklärung von Todesfällen unter verdächtigen Umständen vom Ouli Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Auferlegung von Kosten und die Durchführung der Ersatzvornahme. zu regeln. Im Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit und die damit erlassenen Ordnungs- und Verhaltens-regeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstatt Staatssicherheit - Hausordnung - die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft voin sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen ist vorrangig auf die Gewährleistung einer hohen Sicherheit, Ordnung und Disziplin bei der Durchführung der Strafverfahren zu konzentrieren.

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