Zwie-Gespräch 31 1995, Seite 47

Zwie-Gespraech, Beitraege zum Umgang mit der Staatssicherheits-Vergangenheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Ausgabe Nr. 31, Berlin 1995, Seite 47 (Zwie-Gespr. Ausg. 31 1995, S. 47); ?ZWIE - GESPRAeCH Nr. 31 handlungsleitende Funktion verloren oder vielleicht erst gar nicht bekommen. Warum? Welche wissenschaftliche Erkenntnisse taugen fuer Erklaerungen? Im Vergleich der gesellschaftlichen Wirklichkeiten war in der Systemauseinandersetzung die gesellschaftliche Entwicklung in Westdeutschland und in Westeuropa in mancher Hinsicht das bessere Beispiel fuer Fortschritt. Woran hat sich dieser aber bemessen? Hier erwaechst der ganzen Gesellschaft die nicht zu suspendierenden Aufgabe, wissenschaftlich zu untersuchen, wie der einzelne in der DDR, als Funktionstraeger, als Buerger, als ZK- oder Politbueromitglied usw., mit seiner Lebens- und Arbeitsweise an der Entwicklung ihrer Existenz oder an ihrem Verfall beteiligt war. Dies ist keine Frage von politischen Ueberzeugungen mehr! Mit dem Aufspueren einzelner Personen, der Jagd nach besonders staatsnahen ehemaligen DDR-Buergern wird die Frage nach den psychologisch zu klaerenden Ursachen des Scheiterns der DDR verstellt. Dieser Umgang mit der Vergangenheit des einzelnen scheint denen, die gelitten haben, plausibel und gerecht, doch eleminiert dieser Umgang auf leichte Weise das Nachdenken ueber die grundsaetzliche, eigene Verantwortung des einzelnen an den gesellschaftlichen Verhaeltnissen. Er verschleiert, dass alle Mitglieder der Gesellschaft immer in irgendeiner Weise die gesellschaftlichen Verhaeltnisse mittragen. Dieser Umgang mit Vergangenheit ist nicht ohne Beispiel Im Nuernberger Kriegsverbrecherprozess 1945/46 waren die drei Hauptanklagepunkte: Verbrechen gegen den Frieden, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Verbrechen, einen Angriffskrieg gefuehrt zu haben. Welche Ueberlegungen gab es eigentlich 1945/46 zu der Tatsache, dass zu all diesen Verbrechen die 22 Hauptangeklagten der NS-Regierung nicht allein in der Lage gewesen waren? Wurden die Hauptkriegsverbrecher wegen genau recherchierter Einzeltaten verurteilt? Was haben die spaeter folgenden Nazi-Kriegsverbrecherprozesse langfristig bewirkt? Der franzoesische stellvertretende Hauptanklaeger August Champentier charakterisierte den Nuernberger Kriegsverbrecherprozess so: dieser Prozess brachte die psychologische Befreiung des deutschen Volkes . Das deutsche Volk hatte sich auf diese Weise, indem einzelne Haupttaeter zum Gegenstand des Prozesses wurden, in dem es aber um mehr ging als um die Personen, den Fragen eigner Mitverantwortung leicht entziehen koennen, weshalb der hilflose Begriff Kollektivschuld zur nicht fassbaren Entlastung erfunden wurde. Niemand wollte damit etwas zu tun haben und alle wandten sich ab. Es gab uebrigens keine Jubelfeiern in der deutschen Bevoelkerung, als die Todesurteile bekannt wurden. Diese befreiende Funktion, die der Prozess nach der Befreiung vom Faschismus durch die Alliierten 1945/46 fuer das ganze deutsche Volk hatte, muss heute im Zusam- 47;
Zwie-Gespräch, Beiträge zum Umgang mit der Staatssicherheits-Vergangenheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Ausgabe Nr. 31, Berlin 1995, Seite 47 (Zwie-Gespr. Ausg. 31 1995, S. 47) Zwie-Gespräch, Beiträge zum Umgang mit der Staatssicherheits-Vergangenheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Ausgabe Nr. 31, Berlin 1995, Seite 47 (Zwie-Gespr. Ausg. 31 1995, S. 47)

Dokumentation: Zwie-Gespräch, Beiträge zum Umgang mit der Staatssicherheits-Vergangenheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Ausgabe Nr. 31, Redaktionsschluß 12.12.1995, herausgegeben von Dieter Mechtel und Ulrich Schröter, Berlin 1995 (Zwie-Gespr. Ausg. 31 1995, S. 1-66).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmerikom-plere zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit und die damit erlassenen Ordnungs- und Verhaltens-regeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstatt Staatssicherheit - Hausordnung - die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvollzugsordnung , die Änderung zur Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvollzugsordnung , die Änderung zur Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel des Wach- und Sicherungsdienstes der Abteilung Dem Wachschichtleiter sind die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes sind: Die gesetzlichen Bestimmungen wie Strafgesetz, Strafprozeßordnung, Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetz; Befehle und Anweisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Leiters der Bezirksverwaltungen Verwaltungen und des Leiters der Diensteinheit - der Kapitel, Abschnitt, Refltr., und - Gemeinsame Anweisung über die Durch- Refltr. führung der Untersuchungshaft - Gemeinsame Festlegung der und der Refltr. Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmurigen der Untersuchungshaftvollzugsordnung -UHV in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit vom Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit , Ausfertigung V: Gemeinsame Festlegung der Leiser des Zentralen Medizinisehen Dienstes, der Hauptabteilung und der Abteilung insbesondere im Zusammenhang mit der Übergabe Zugeführter; das kameradschaftliche Zusammenwirken mit Staatsanwalt und Gericht bei der raschen Verwirklichung getroffener Entscheidungen über die Einleitung von Ermittlungsverfahren wegen des dringenden Verdachtes von Straftaten, die sich gegen die staatliche Entscheidung zu richteten unter Bezugnahme auf dieselbe begangen wurden.

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