Zwie-Gespräch 31 1995, Seite 14

Zwie-Gespraech, Beitraege zum Umgang mit der Staatssicherheits-Vergangenheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Ausgabe Nr. 31, Berlin 1995, Seite 14 (Zwie-Gespr. Ausg. 31 1995, S. 14); ?ZWIE - GESPRAeCH Nr. 31 Ueber die unvorstellbare Haerte eines moeglichen Krieges zwischen den damaligen Supermaechten geben die Gefechtsfeldvorschrift der Landstreitkraefte der UdSSR-GV-LasK (Landstreitkraefte) und die Felddienstvorschrift der US Army FM 100-5 beredtes Zeugnis. In beiden Vorschriften wurde davon ausgegangen, dass sich Kriege zu Weltkriegen mit unbegrenztem Einsatz von Kernwaffen ausweiten koennen. In der GV-LasK heisst es woertlich mit aeusserst entschiedenen politischen und militaerischen Zielsetzungen. Und in der amerikanischen FM 100-5: Schlachten bisher nicht gekannten Ausmasses und nicht gekannter Intensitaet. Angriffsfeldzuege, so weiterhin die amerikanische FM 100-5, seien so unerbittlich vorzutragen, dass sich der Gegner nicht vom 1. Schlag erholen kann. Die DDR waere in einem solchen Krieg Frontgebiet gewesen! Sowjetische Einfluesse sind unuebersehbar Bedrohungsaengste, die es auf beiden Seiten gab, waren also keineswegs vorgetaeuscht. Aus diesen Tatsachen erwuchs objektiv das Sicherheitsbeduerfnis. In der DDR wurde es zweifellos uebersteigert durch eine dogmatische und undemokratische Innen- und Sicherheitspolitik, die zunehmend in Widerspruch zur Aussenpolitik geriet. Auch sind die sowjetischen Einfluesse unuebersehbar. Hatte doch die Sowjetunion ihre besonderen Erfahrungen aus den Interventionskriegen 1918 bis 1921 und aus dem Grossen Vaterlaendischen Krieg 1941 bis 1945. Sicherlich beeinflusste das Trauma von der Anfangsperiode des Krieges die Vorgaben fuer die Vorbereitung des Verteidigungszustandes. Zweifelsohne aber gab es auch Aengste angesichts der oekonomischen, wissenschaftlich-technischen und technologischen Ueberlegenheit des Gegners und der oekonomischen und politischen Instabilitaet in der DDR. Dass in derartigen Konstellationen Hardliner jeglicher Art auf beiden Seiten groesseren Spielraum hatten, ist wohl unbenommen. Das gilt sicherlich auch fuer die Rolle und die Aktivitaeten der Geheim- und Sicherheitsdienste. Diese Gesichtspunkte sollten bei der Einschaetzung der Richtlinie 1/67 des Ministers fuer Staatssicherheit Beachtung finden. Auch die BRD bereitete sich auf einen moeglichen Krieg vor Nach zwei verheerenden Weltkriegen in diesem Jahrhundert, die von Deutschland ausgingen, und unter den Bedingungen des Lebens am Rande eines Krieges in Europa gab es wohl keinen Staat, der sich nicht auf die Katastrophe eines moeglichen Krieges vorbereitet haette. Erlass der erforderlichen gesetzlichen Bestimmungen, Schaffung der notwendigen Strukturen und Organe, Planung und Training charakterisieren diesen Prozess. Auch die BRD hat ihr Recht und ihre Pflicht zur Gesamtverteidigung des Landes und ihrer Verbuendeten verwirklicht sowie die militaerische und zivile Verteidigung organisiert. 1968 wurde ein Paket von Notstandsgesetzen verabschiedet. Auf Empfehlung der NATO gibt es in der BRD bereits seit 1955 einen Sicherheits- 14;
Zwie-Gespräch, Beiträge zum Umgang mit der Staatssicherheits-Vergangenheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Ausgabe Nr. 31, Berlin 1995, Seite 14 (Zwie-Gespr. Ausg. 31 1995, S. 14) Zwie-Gespräch, Beiträge zum Umgang mit der Staatssicherheits-Vergangenheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Ausgabe Nr. 31, Berlin 1995, Seite 14 (Zwie-Gespr. Ausg. 31 1995, S. 14)

Dokumentation: Zwie-Gespräch, Beiträge zum Umgang mit der Staatssicherheits-Vergangenheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Ausgabe Nr. 31, Redaktionsschluß 12.12.1995, herausgegeben von Dieter Mechtel und Ulrich Schröter, Berlin 1995 (Zwie-Gespr. Ausg. 31 1995, S. 1-66).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-verletzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der oder den zuständigen operativen Diensteinheiten im Vordergrund. Die Durchsetzung effektivster Auswertungs- und Vorbeugungsmaßnahmen unter Beachtung sicherheitspolitischer Erfordernisse, die Gewährleistung des Schutzes spezifischer Mittel und Methoden Staatssicherheit , das Erfordernis schnellstmöglicher Reaktion zur Schadensabwendung, die Gewährleistung der Kontroll- und Aufsichtspflichten über die Realisierung der eingeleiteten Maßnahmen durch die zuständige operative Diensteinheit unverzüglich einbezogen werden kann. Wird über die politisch-operative Nutzung des Verdächtigen entschieden, wird das strafprozessuale Prüfungsverfehren durch den entscheidungsbefugten Leiter mit der Entscheidung des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gemäß abgeschlossen, auch wenn im Ergebnis des Prüfungsverfahrens die Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens erarbeitet wurden.

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