Zwie-Gespräch 28/29 1995, Seite 36

Zwie-Gespräch, Beiträge zum Umgang mit der Staatssicherheits-Vergangenheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Ausgabe Nr. 28/29, Berlin 1995, Seite 36 (Zwie-Gespr. Ausg. 28/29 1995, S. 36); ZWIE-GESPRÄCH Nr. 28/29 Friedensdienst-Bewegung (SoFD) und der Verbreitung pazifistischen Gedankengutes im Rahmen der Jungen Gemeinde ein. Er ist der Sohn eines evangelischen Pfarrers im Verantwortungsbereich. Stellv. Leiter des Friedenskreises Er identifiziert sich wie der Leiter des Friedenskreises mit den Zielen der kirchlichen Friedensbewegung. Bei der Einberufung zum aktiven Wehrdienst will er den Dienst mit der Waffe ablehnen. Übrige Mitglieder des Friedenskreises Bei ihnen handelt es ich um Personen, die teilweise hauptamtlich im Dienst der Kirche stehen, Kinder von Amtsträgern der evangelischen Kirche sind und mit gleichen negativ-feindlichen Auffassungen im Sinne der kirchlichen Friedensbewegung in Erscheinung treten. Unter Beachtung der Herausdrängung des IM mußte geschlußfolgert werden, daß die erkannten negativ-feindlichen Kräfte in der Formierung des Friedenskreises zu strafferen Organisationsformen übergehen und exakte Kriterien zur Aufnahme in ihrer Gruppe setzen. In der operativen Bearbeitung des OV bestätigte sich diese Schlußfolgerung, indem festgestellt wurde, daß sich der Teilnehmerkreis auf 11 Mitglieder reduziert hat. Im Gegensatz zu bisherigen Praktiken erfolgte auch eine klare Abgrenzung zur Jungen Gemeinde, wo in den Zusammenkünften in keiner Weise mehr über Rolle und Aufgaben des Friedenskreises gesprochen wird. Bei Zusammenkünften des Friedenskreises wurde darüber hinaus durch peripher eingesetzte inoffizielle Quellen Absicherungsmaßnahmen in Form von Posten festgestellt. Alle diese Hinweise und Feststellungen bestätigten die auf der zentralen Dienstkonferenz des MfS vom 12. 9. 1984 gegebene Lageeinschätzung des Genossen Minister, wonach die Friedenskreise und ihre Initiatoren in die Konspiration gehen, um vorbeugende Maßnahmen des MfS zu unterbinden. Zur weiteren zielstrebigen Vorgangsbearbeitung und unter Beachtung der veränderten Lagebedingungen, insbesondere der zunehmenden Kon-spirierung aller Aktivitäten dieser kirchlichen Gruppen machte sich die Einführung eines anderen IM immer dringender erforderlich. 36;
Zwie-Gespräch, Beiträge zum Umgang mit der Staatssicherheits-Vergangenheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Ausgabe Nr. 28/29, Berlin 1995, Seite 36 (Zwie-Gespr. Ausg. 28/29 1995, S. 36) Zwie-Gespräch, Beiträge zum Umgang mit der Staatssicherheits-Vergangenheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Ausgabe Nr. 28/29, Berlin 1995, Seite 36 (Zwie-Gespr. Ausg. 28/29 1995, S. 36)

Dokumentation: Zwie-Gespräch, Beiträge zum Umgang mit der Staatssicherheits-Vergangenheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Ausgabe Nr. 28/29, Redaktionsschluß 8.8.1995, herausgegeben von Dieter Mechtel und Ulrich Schröter, Berlin 1995 (Zwie-Gespr. Ausg. 28/29 1995, S. 1-64).

Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände durch Einflußnahme auf die dafür zuständigen Staats- und wirtschaftsleitenden Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen weitgehend auszuräumen; weitere feindlich-negative Handlungen wirkungsvoll vorbeugend zu verhindern und damit den Einfluß von erkannten personellen Stützpunkten des Gegners auf weitere Gleichgesinnte und andere negative Kräfte wirksam zu unterbinden. Sie sind zur ständigen Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung in den StrafVollzugseinrichtungen sowie Untersuchungshaftanstalten und bei der Erziehung der Strafgefangenen sind Ausbrüche, Entweichungen, Geiselnahmen, andere Gewalttaten xind provokatorische Handlungen sowie im Anschluß daran vorgesehene Angriffe gegen die Staatsgrenze der und landesverräterischen Treuebruch begingen und die deshalb - aber nur auf diese Delikte bezogen! zurecht verurteilt wurden. Die Überprüfungen haben ergeben, daß es sich bei diesem Geschehen run eine Straftat handelt, das heißt, daß die objektiven und subjektiven Merkmale eines konkreten Straftatbestandes verletzt wurden. Die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege. In Ausnahmefällen können im Ergebnis durchgeführter Prüfungshandlungen Feststellungen getroffen werden, die entsprechend den Regelungen des eine Übergabe der Strafsache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege. In Ausnahmefällen können im Ergebnis durchgeführter Prüfungshandlungen Feststellungen getroffen werden, die entsprechend den Regelungen des eine Übergabe der Strafsache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege vorliegen, ist die Sache an dieses zu übergeben und kein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Der Staatsanwalt ist davon zu unterrichten.

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