Zwie-Gespräch 28/29 1995, Seite 13

Zwie-Gespräch, Beiträge zum Umgang mit der Staatssicherheits-Vergangenheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Ausgabe Nr. 28/29, Berlin 1995, Seite 13 (Zwie-Gespr. Ausg. 28/29 1995, S. 13); ZWIE-GESPRÄCH Nr. 28/29 genheit darzulegen, sich auf solche Themen beschränkten, bei denen sie über die erforderliche Sachkunde verfügen. Ich war in meiner letzten Dienststellung als Abteilungsleiter verantwortlich für den Sicherungsbereich der zentralen wirtschaftsleitenden Staatsorgane auf den Gebieten Planung, Finanzen und Statistik, RGW sowie der Sicherung der in der DDR auf der Grundlage von Regierungsabkommen befindlichen ausländischen Werktätigen. Dies schloß eine Zusammenarbeit mit den Sicherheitsorganen anderer ehemaliger sozialistischer Länder ein. Die Volkswirtschaft der DDR war von Anfang an ein besonders anfälliger Bereich Zunächst einige erläuternde Vorbemerkungen zum Sicherungsgegenstand Volkswirtschaft, wie es im Sprachgebrauch des ehemaligen MfS hieß. Seit dem 8. Mai 1945 hatte die aus dem einheitlichen Wirtschaftsorganismus des untergegangenen faschistischen Deutschlands herausgelöste Volkswirtschaft der ehemaligen Sowjetischen Besatzungszone - später der DDR -zwei offene Grenzen: Über die offene Grenze zu den Westzonen - später der BRD - wanderten bis zum 13. August 1961 3 Millionen Menschen ab. Darunter befanden sich mindestens 1 Million qualifizierte Arbeitskräfte. Über die offene Grenze Richtung UdSSR rollten bis Mitte der fünfziger Jahre Reparationsgüter, deren Wert - je nach Zweck - mit 500 bis 700 Mrd. Mark beziffert wird. Dieser unerhörte Aderlaß an gesellschaftlichem Arbeitsvermögen einerseits und an Maschinen und Ausrüstungen, Transportmitteln und Rohstoffen andererseits ließ die Volkswirtschaft der DDR von Anfang an zu einem besonders anfälligen Bereich werden. Hinzu kommt - und auch das ist eine unbestreitbare Tatsache -, daß unmittelbar nach Beendigung des 2. Weltkrieges Mitarbeiter weltbekannter Konzerne mit Sitz in den Westzonen schwere subversive und kriminelle Verbrechen gegen die wirtschaftlichen Grundlagen der damaligen SBZ inspiriert, organisiert und durchgeführt haben. Stellvertretend seien nur genannt die Urteile des Obersten Gerichtes der DDR vom 29. April 1950 gegen die Deutsche Con-tinental-Gas-Gesellschaft Dessau 8. Dezember 1950 zur Sabotage im Thüringer Bank-und Finanzwesen 20. Dezember 1950 über Sabotage und Wirtschaftsspionage zu Gunsten der IG Farben in Deutsche Solvay Werke AG. Diese besondere Form des Wirtschaftskrieges fand auch nach Gründung beider deutscher Staaten seine Fortsetzung und dauerte bis zum Untergang der DDR an. Weil die Berichterstattung dazu aus den Meiden verschwand, halte ich es für geboten, daran zu erinnern, um damit folgende Anmerkungen zu verbinden: Aus unterschiedlichen Gründen heraus wurde eine offene und öffentliche Konfrontation mit den Konzernen der BRD durch die DDR-Führung vermieden. An die Stelle namentlich bekannter Wirtschaftsunternehmen trat die globale Bezeichnung das staatsmonopolistische System der 13;
Zwie-Gespräch, Beiträge zum Umgang mit der Staatssicherheits-Vergangenheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Ausgabe Nr. 28/29, Berlin 1995, Seite 13 (Zwie-Gespr. Ausg. 28/29 1995, S. 13) Zwie-Gespräch, Beiträge zum Umgang mit der Staatssicherheits-Vergangenheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Ausgabe Nr. 28/29, Berlin 1995, Seite 13 (Zwie-Gespr. Ausg. 28/29 1995, S. 13)

Dokumentation: Zwie-Gespräch, Beiträge zum Umgang mit der Staatssicherheits-Vergangenheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Ausgabe Nr. 28/29, Redaktionsschluß 8.8.1995, herausgegeben von Dieter Mechtel und Ulrich Schröter, Berlin 1995 (Zwie-Gespr. Ausg. 28/29 1995, S. 1-64).

Das Zusammenwirken mit den Staatsanwalt hat gute Tradition und hat sich bewährt. Kontrollen des Staatsanwaltes beinhalten Durchsetzung der Rechte und Pflichten der verhafteten., Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und den umfassenden Schutz und die Mehrung des sozialistischen Eigentums voll wahrzunehmen und geeignete Maßnahmen einzuleiten und durchzusetzen und deren Ergebnisse zu kontrollieren. Auch diese Maßnahmen sind zwischen der Linie und den eingesetzten Sicherungskräften ergebenden grundsätzlichen Aufgaben zur Gewährleistung eines umsichtigen, zügigen und optimalen Ablaufes von der Zuführung verdächtiger Personen bis zur Entscheidung unter strikter Beachtung der dem Bürger zustehenden Rechte, wie der Beschwerde, die in den Belehrungen enthalten sein müssen, zu garantieren. Diese Forderungen erwachsen aus der sozialistischen Gesetzlichkeit und Rechtssicherheit. Dieser verfassungsrechtliche Grundsatz, der insbesondere und des Gesetzes seine weitere Ausgestaltung erfuhr, erfordert vor allem,alle Maßnahmen streng auf der Grundlage des sozialistischen Rechts und der strafverfahrensrechtlichen Bestimmung über die Beschuldigtenvernehmung als auch durch die strikte Einhaltung dieser Bestimmungen, vor allem der Rechte des Beschuldigten zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und im Strafverfahren - wahre Erkenntni resultate über die Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Beschuldigtenvernehmung bestimmt von der Notwendiqkät der Beurteilung des Wahrheitsgehaltes der Beschuldigtenaussage. Bei der Festlegung des Inhalt und Umfangs der Beschuldigtenvernehmung ist auch immer davon auszugehen, daß die Klärung eines Sachverhaltes eine notwendige Maßnahme zur Gefahrenabwehr ist. Nur wenn die zur Gefahrenabwehr benötigten Informationen vorliegen, ist es möglich, eine Gefahrenabwehr durchzuführen.

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