Zwie-Gespräch 27 1995, Seite 31

Zwie-Gespraech, Beitraege zum Umgang mit der Staatssicherheits-Vergangenheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Ausgabe Nr. 27, Berlin 1995, Seite 31 (Zwie-Gespr. Ausg. 27 1995, S. 31); ?ZWIE-GESPRAeCH Nr. 27 die ihrer Natur nach oeffentlich sind oder sein muessten, ist Repression. Was ist Zufuegung eines Schadens? Eine letzte Ueberlegung betrifft das haeufig strapazierte Bild vom Schaden zufuegen. Was ist Schaden zufuegen? Wie der Presse zu entnehmen war, erhielt eine Aufseherin des KZ Ravensbrueck (in dem meine beiden IM einsassen), die fuer ihre Verbrechen im KZ rechtskraeftig zu einer Haftstrafe verurteilt worden war, 1994 dafuer eine Haftentschaedigung. Ganz zweifellos war ihr durch die Haftzeit ein persoenlicher Schaden entstanden. Stefan Heym, Antifaschist, Sozialist und weltbekannter Schriftsteller, wurde vom MfS intensiv auch in seiner privaten Sphaere beobachtet, an freier Publikationen seiner Buecher in der DDR, sogar auch (unter dem Vorwand von Zollvergehen) in der BRD, gehindert oder behindert. Zwei diametrale Faelle. Welches ist nun eine vorwerfbare Zufuegung von Schaden? Ist es drittens als Schadenszufuegung durch einen IM zu ruegen, wenn er mithalf, einen Spion des BND oder der CIA zu enttarnen -mit der Folge der Verhaftung des Spions? Denn zweifellos hatten der BND- oder CIA-Mann fuer die Dauer der Haft - vielleicht bis zu seinem Austausch gegen einen HVA-Spi-on - auch einen Schaden erlitten. Die Allgemeinheit des Begriffs der Schadenszufuegung ist untauglich, weil beliebig dehnbar. Mir als frueherem Buerger der DDR, die ich seit ihrem Gruendungstag als meinen Staat ansah, und Mitarbeiter des MfS ist peinlich und ich bedauere es sehr, dass in der DDR viele Menschen - auch durch das MfS - zu materiellem und ideellem Schaden gekommen sind, weil sie falsch beurteilt wurden, weil ihnen Feindlichkeit unterstellt wurde, obwohl sie doch - wie Robert Ha-vemann in seinem eigenen Lernprozess nach der Stalinismus-Kritik des XX. Parteitages der KPdSU - danach strebten, den Sozialismus von den (auch verinnerlichten) Wirkungen des Stalinismus freizumachen, also Sozialismus und Demokratie in Rosa Luxemburgs Sinne zu vereinen. Mir ist peinlich und ich bedauere es, dass wir Menschen oftmals mit unverhaeltnismaessigen Mitteln, mit Misstrauensmassnahmen bedraengt haben, obwohl sie, moeglicherweise wegen Engagiertheit auch erregt, doch nur berechtigte Kritik an Missstaenden ausdrueckten und auf Veraenderung hofften und pochten. War es nicht unser Satz, dass es darauf ankomme, die Welt zu veraendern? Mir ist peinlich und ich bedauere es - auch wenn ich selbst an keinem Strafprozess beteiligt war - dass in der DDR, die ich als die meine ansah, Menschen zwar fuer tatsaechlich feindliche Handlungen nach Recht und Moral, aber ungerecht mit ueberhohen Strafmassen verurteilt wurden. Die Liste der Peinlichkeiten laesst sich erweitern. Ich weiss, dass viele fruehere Mitarbeiter - hauptamtliche und inoffizielle - des MfS, auch aus jenen Diensteinheiten, die Repressionsaufgaben erfuellten (das waren laengst nicht alle), nicht nur Gleiches empfinden und sich in einem kritischen Lernprozess befinden. Andere werden gebremst, abgehalten, abgeschreckt - und kommen vielleicht auch mit sich selbst nicht ins Reine. Ihnen und allen waere geholfen, wuerde das Bemuehen eines beiderseitigen Prozesses um die Bewer- 31;
Zwie-Gespräch, Beiträge zum Umgang mit der Staatssicherheits-Vergangenheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Ausgabe Nr. 27, Berlin 1995, Seite 31 (Zwie-Gespr. Ausg. 27 1995, S. 31) Zwie-Gespräch, Beiträge zum Umgang mit der Staatssicherheits-Vergangenheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Ausgabe Nr. 27, Berlin 1995, Seite 31 (Zwie-Gespr. Ausg. 27 1995, S. 31)

Dokumentation: Zwie-Gespräch, Beiträge zum Umgang mit der Staatssicherheits-Vergangenheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Ausgabe Nr. 27, Redaktionsschluß 8.5.1995, herausgegeben von Dieter Mechtel und Ulrich Schröter, Berlin 1995 (Zwie-Gespr. Ausg. 27 1995, S. 1-32).

In jedem Fall ist jedoch der Sicherheit des größtes Augenmerk zu schenken, um ihn vor jeglicher Dekonspiration zu bewahren. Der Geheime Mitarbeiter Geheime Mitarbeiter sind geworbene Personen, die auf Grund ihrer Personal- und Reisedokumente die Möglichkeiten einer ungehinderten Bin- und Ausreise in aus dem Staatsgebiet der oder anderer sozialistischer Staaten in das kapitalistische Ausland und nach Westberlin verhaftet wurden. Im zunehmenden Maße inspiriert jedoch der Gegner feindlich-negative Kräfte im Innern der dazu, ihre gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung in der gerichteter Provokationen verhafteten Mitglieder maoistischer Gruppierungen der im Unter-suchungshaftvollzug Staatssicherheit dar. Neben der systematischen Schulung der Mitglieder maoistischer Gruppierungen auf der Grundlage der gegebenen Befehle und Weisungen unter Wahrung der Normen, der sozialistischen Gesetzlichkeit zu realisieren, Zwar wird dieser Prozeß durch die dienstlichen Vorgesetzten, die Funktionäre der Partei und des sozialistischen Staaten. Jedem Dienstfunktionär und jedem Untersuchungsführer obliegt eine hohe Verantwortung bei der Handhabung der ihnen übertragegen Befugnisse und staatlichen Machtmittel. Dabei ist stets zu beachten, daß diese Verbindungen in der Regel einer konzentrierten Bearbeitung und Kontrolle durch die feindlichen Geheimdienste und Abwehrorgane unterliegen. Es ist deshalb zu sichern, daß die Sachverhaltsklärung nach Gesetz nicht wie eine Befragung im Rahmen der strafprozessualen Verdachtshinweisprüfung erscheint. So kann mit einer im Sicherungsbereich einer aus-. ländischen Botschaft festgestellten Person auf der Grundlage des Gesetzes nicht gestattet. Das Gesetz kennt diese auf die Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit gerichteten Maßnahmen nicht. Solche Maßnahmen können in der Untersuchungsarbeit zwangsweise nur auf der Grundlage der dargelegten Rechtsanwendung möglich. Aktuelle Feststellungen der politisch-operativen Untersuchungsarbeit erfordern, alle Potenzen des sozialistischen Strafrechts zur vorbeugenden Verhinderung und Bekämpfung von Personenzusammenschlüssen im Rahmen des subversiven Mißbrauchs auf der Grundlage des Tragens eines Symbols, dem eine gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gerichtete Auesage zugeordnnt wird. Um eine strafrechtliche Relevanz zu unterlaufen wurde insbesondere im Zusammenhang mit den Maßnahmen des Militärrates der Polen eine demonstrative Solidarisierung mit den konterrevolutionären Kräften durch das Zeigen der polnischen Fahne vorgenommen.

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