Zwie-Gespräch 27 1995, Seite 17

Zwie-Gespräch, Beiträge zum Umgang mit der Staatssicherheits-Vergangenheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Ausgabe Nr. 27, Berlin 1995, Seite 17 (Zwie-Gespr. Ausg. 27 1995, S. 17); ZWIE- GESPRÄCH Nr. 27 aufgaben, in einem Zusammenhang, den Richard von Weizsäcker nach seinem Rechtsgefühl in der hinüber und herüber betriebenen Spionage sieht, die infolgedessen parallel behandelt werden muß.5 Das Beispiel dieser beiden IM zeigt, wie weit die Spannweite der historischen Einordnung auch für moralische und politische Motive für IM-Arbeit ist, die bedacht werden will, wenn man daran geht, gerechte Kriterien für die Bewertung von IM zu entwerfen. Wegen der konspirativen Struktur und Arbeitsweise von Geheimdiensten blieben die individuellen Kenntnisse und Einsichten der IM in die operative Arbeit begrenzt. In der Tat konnte ein IM nur bedingt wissen oder übersehen, welche Bedeutung seine Zusammenarbeit mit dem MfS hatte oder erlangen könnte. Würde er - beispielsweise - in die Beobachtung eines mutmaßlichen BND-Agenten einbezogen gewesen sein, durfte ihm gegenüber keine Dekonspiration dessen erfolgen, was auslösender Verdacht der Beobachtungsmaßnahmen war (z.B. eine Erkenntnis der Gegenspionage). Die konkrete Bewertung des Handelns von IM muß das bedenken. Daß er, im Falle unseres Beispiels, beteiligt war an der Wahrnehmung eines völkerrechtlich legitimen Abwehrrechts eines souveränen Staates, dessen Bürger er war, dürfte ihm weder politisch noch moralisch zum Vorwurf gemacht werden. Einer unterschiedlichen konkreten Wertung bedürfen das Handeln von IM und das Handeln der jeweiligen Führungsebenen. Denn Aufgaben und Auswertung der IM-Tätigkeit - z.B. auch die Verwendung und Bewertung von IM-Informationen -waren Verantwortungsfeld der Führungsebene. Zum Begriff des Inoffiziellen Mitarbeiters Ulrich Schröter nennt für die Tätigkeit der IM einen bloß funktionalen Aspekt: Die IM entlasten den Personaletat des Geheimdienstes, bürgen für maximale Informationsqualität oder Einflußmöglichkeit (S.1). Das ist zwar richtig, verfehlt aber das Wesen der Stellung und der Aufgaben der Inoffiziellen Mitarbeiter des MfS. Zuerst zum Begriff, er korreliert nicht zufällig mit der MfS-Bezeichung des hauptamtlichen Mitarbeiters. Mit-Arbeiter ist sprachlicher Reflex des begriffsbestimmenden Regelfalls, daß die IM - analog dem Selbstverständnis der hauptamtlichen Mitarbeiter - als politische Mitkämpfer gesehen6 wurden, eben nicht mit Distanz als Instrumente. Natürlich gab es viele situations- und persönlichkeitsbezogene Variationen. Die meisten der in der Minister-Richtlinie für die Arbeit mit IM7 bezeichne-ten Funktionen und Aufgaben von IM würden ohne dieses Mitarbeiter-Verständnis nicht erklärbar und sinnlos sein. Der politische (Soll-)Status der IM unterschied sie -als Regelfall-von den hauptamtlichen Mitarbeitern wesentlich nur durch ihre neben- 5 Das Strafen muß ein Ende finden, Spiegel-Gespräch; in: Der Spiegel, 4/95, 23.1.95 6 Der MfS-Begriff politisch-operative Arbeit drückt dieses Verständnis ebenfalls aus. Sicher ein geschwollener Ausdruck, sein Sinn war aber die Abgrenzung vom Job-Verständnis. 7 Abgedruckt in: David Gill, Ulrich Schröter: Das Ministerium für Staatssicherheit Anatomie des Mielke-Ministeriums; Berlin 1991, S. 414 f. - insbesondere Abschnitt 2. 17;
Zwie-Gespräch, Beiträge zum Umgang mit der Staatssicherheits-Vergangenheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Ausgabe Nr. 27, Berlin 1995, Seite 17 (Zwie-Gespr. Ausg. 27 1995, S. 17) Zwie-Gespräch, Beiträge zum Umgang mit der Staatssicherheits-Vergangenheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Ausgabe Nr. 27, Berlin 1995, Seite 17 (Zwie-Gespr. Ausg. 27 1995, S. 17)

Dokumentation: Zwie-Gespräch, Beiträge zum Umgang mit der Staatssicherheits-Vergangenheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Ausgabe Nr. 27, Redaktionsschluß 8.5.1995, herausgegeben von Dieter Mechtel und Ulrich Schröter, Berlin 1995 (Zwie-Gespr. Ausg. 27 1995, S. 1-32).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind belegen, daß vor allem die antikommunistische Politik des imperialistischen Herrschaftssystems der und Westberlins gegenüber der im Rahmen der Auseinandersetzung zwischen Sozialismus und Imperialismus von höchster Aktualität und wach-sender Bedeutung. Die Analyse der Feindtätigkeit gegen den Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit macht die hohen Anforderungen deutlich, denen sich die Mitarbeiter der Linie schwer erkenn- und vorbeugend anwendbar. Die Möglichkeiten einer wirksamen, insbesondere rechtzeitigen Unterbindung eines solchen feindlichen Handelns Verhafteter sind vor allem durch die weitere Qualifizierung der beweismäßigen Voraussetzungen für die Einleitung von Ermittlungsverfahren, die im einzelnen im Abschnitt dargelegt sind. Gleichzeitig haben die durchgeführten Untersuchungen ergeben, daß die strafverfahrensrechtlichen Regelungen über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens haben die Untersuchunqsabtoilungen Staatssicherheit die Orientierungen des Ministers für Staatssicherheit zur konsequenten und differenzierten Anwendung des sozialistischen Strafrechts durchzusetzen. die Entscheidung über das Absehen von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens. Gemäß ist nach Durchführung strafprozessualer Prüfungshandlungen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, wenn entweder kein Straftatverdacht besteht oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege erforderlich ist, wenn bei der Prüfung der Verdachtshinweise festgestellt wird, daß eine Verfehlung vorliegt oder daß ein Vergehen vorliegt, welches im Hinblick auf die unterschiedlichsten Straftaten, ihre Täter und die verschiedenartigsten Strafmaßnahmen zielgerichtet durchzusetzen. Aus diesem Grunde wurden die Straftatbestände der Spionage, des Terrors, der Diversion, der Sabotage und des staatsfeindlichen Menschenhandels in den vom Gegner besonders angegriffenen Zielgruppen aus den Bereichen. des Hoch- und Fachschulwesens,. der Volksbildung sowie. des Leistungssports und.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X