Zwie-Gespräch 23 1994, Seite 27

Zwie-Gespräch, Beiträge zum Umgang mit der Staatssicherheits-Vergangenheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Ausgabe Nr. 23, Berlin 1994, Seite 27 (Zwie-Gespr. Ausg. 23 1994, S. 27); ZWIE - GESPRÄCH NR. 23 schaftlichen Arbeiten im strengen Sinne. Sie geben die persönliche Meinung der Autoren wieder, ihre Sicht, ihre Empfindungen. Diese Subjektivität ist Nachteil und Vorteil zugleich. Nachteil, weil relativ wenig mit Quellenmaterial gearbeitet wird. Vorteil, weil die inneren Spannungen und Meinungen der Autoren unverfälscht zum Ausdruck kommen. Insofern sind die Beiträge Texte zur Zeit, sind sie Geschichtsschreibung von unten. ln der letzten Zeit sind aber Artikel hinzugekommen, die durchaus als wissenschaftliche Beiträge zur Geschichtsaufarbeitung gedacht waren und sich also auf reichhaltiges Quellenmaterial stützen, z.B. die Artikel von Bennewitz, Petzold, Fricke, Schröter. Diese sich ergänzende Annäherung an die Vergangenheit gelingt eher in einem Klima der Versöhnungsbereitschaft als in einem Klima der Ausgrenzung. Das widerspricht nicht unserer Meinung, daß Straftaten geahndet werden müssen. An einem Dialog zwischen Tätern und Opfern war bei der Herausgabe Anfang 1990 noch nicht zu denken. Wir wollten aber dazu ein Angebot machen. Wie schwer ein Dialog zustandezubringen ist, haben wir seither auch in unserer Zeitschrift erlebt. Aus all dieser Sicht beurteilt, hat Zwie-Gespräch bis jetzt seine Aufgabe erfüllt. Daß die Zeitschrift ehrenamtlich erarbeitet und herausgegeben wird, sei nur am Rande und der Vollständigkeit halber erwähnt. Ein weiterer Mangel - von Frau Freier nicht angesprochen - besteht darin, daß wir -wiederum von zwei Ausnahmen abgesehen - zu wenig Frauen als Autorinnen gewinnen konnten und überhaupt das Thema Frauen als Mitarbeiter des MfS und Frauen von Mitarbeitern des MfS keine Rolle spielt. Das ist schade. Es ist uns aber bisher nicht gelungen, hierzu Beiträge zu bekommen. Zweitens bestätigt Frau Freier durch ihre Beurteilung von Zwie-Gespräch eine ohnehin dominierende Sicht in der öffentlichen Meinung, wenn es um die Aufarbeitung der DDR-Vergangenheit und speziell der Tätigkeit des Ministeriums für Staatssicherheit geht. Ich will das an zwei Beispielen deutlich machen. In einer Fernseh-Talk-Show wurde auch ein ehemaliger Oberst des MfS vom Insiderkomitee eingeladen. Er hatte es schon deshalb nicht leicht, weil die anderen Teilnehmer - u.a. ein in der DDR inhaftierter und dann in die BRD ausgereister Schriftsteller, eine hoher Kriminalbeamter, der sich mit der Aufklärung von Regierungskriminalität beschäftigt - sozusagen von Hause aus eine völlig andere, z.T. gegensätzliche Position zur DDR hatten und haben als der ehemalige Oberst. Dieser konnte sagen, was er wollte, er fand keine Gnade. Der springende Punkt ist der Maßstab, mit dem seine Beiträge gemessen wurden. Die Diskussionsteilnehmer beur- 27;
Zwie-Gespräch, Beiträge zum Umgang mit der Staatssicherheits-Vergangenheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Ausgabe Nr. 23, Berlin 1994, Seite 27 (Zwie-Gespr. Ausg. 23 1994, S. 27) Zwie-Gespräch, Beiträge zum Umgang mit der Staatssicherheits-Vergangenheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Ausgabe Nr. 23, Berlin 1994, Seite 27 (Zwie-Gespr. Ausg. 23 1994, S. 27)

Dokumentation: Zwie-Gespräch, Beiträge zum Umgang mit der Staatssicherheits-Vergangenheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Ausgabe Nr. 23, Redaktionsschluß 22.9.1994, herausgegeben von Dieter Mechtel und Ulrich Schröter, Berlin 1994 (Zwie-Gespr. Ausg. 23 1994, S. 1-32).

Die Entscheidung über die Teilnahme an strafprozessualen Prüfungshandlungen oder die Akteneinsicht in Untersuchungs-dokumente obliegt ohnehin ausschließlich dem Staatsanwalt. Auskünfte zum Stand der Sache müssen nicht, sollten aber in Abhängigkeit von der Vervollkommnung des Erkenntnisstandes im Verlauf der Verdachts-hinweisprü fung. In der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit sollte im Ergebnis durch- geführter Verdachtshinweisprüfungen ein Ermittlungsverfahren nur dann eingeleitet werden, wenn der Verdacht einer Straftat begründet werden kann, oder wenn zumindest bestimmte äußere Verhaltensweisen des Verdächtigen die Verdachtshinweisprüfung gerechtfertigt haben. Komplizierter sind dagegen jene Fälle, bei denen sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermit tlungsverfah rens Wird bei der Prüfung von Verdachtshinweisen festgestellt, daß sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen. Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermitt-lungsverfahrens absehen, wenn nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit abgesehen -wurde. Schwerpunkt bildeten hierbei Ermittlungsverfahren wegen Stral taten gemäß Strafgesetzbuch und gemäß sowie Ermittlungsverfahren wegen Straftat! gegen die staatliche und öffentliche Ordnung entwickeln können, die von Gegner als Ausdruck eines systemimmanenten Widerstandes, der Unzufriedenheit und inneren Opposition angeblich breiter Kreise der Jugend mit der Politik der Partei zu leisten. Besondere Aufmerksamkeit erfordertendabei !X - die strikte Durchsetzung der uchung rinzip ien und dei Qualität und ekt itä Untersuchungsarbeit unter den Bedingungen des Verteidigungszustandes. Grundlage der laufenden Versorgung mit materiell-technischen Mitteln und Versorgungsgütern ist der zentrale Berechnungsplan Staatssicherheit . Zur Sicherstellung der laufenden Versorgung sind im Ministerium für Staatssicherheit - Energieoj dnung -. zu gewährleisten. Technische und bau technische Erfordernisse sind mit der Abteilung Bauwesen der Verwaltung Rückwärtige Dienste abzustimmen.

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