Zwie-Gespräch 21 1994, Seite 28

Zwie-Gespraech, Beitraege zum Umgang mit der Staatssicherheits-Vergangenheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Ausgabe Nr. 21, Berlin 1994, Seite 28 (Zwie-Gespr. Ausg. 21 1994, S. 28); ?ZWIE - GESPRAeCH NR. 21 Im Februar 1994 hat der Bundesgerichtshof (BGH) in dieser Sache das letzte Wort gesprochen: Der Stasi-belastete Anwalt darf weiter in seinem Beruf arbeiten! Eine ?normale Zusammenarbeit? mit der DDR-Staatssicherheit reicht nicht aus, einem Anwalt die Zulassung zu entziehen. Die Veroeffentlichung der Begruendung des BGH steht noch aus. Unter Wahrnehmung eigener Vorteile nahm er Denunzierungen vor Zu b): Die Neuzulassung von Rechtsanwaelten regelt das Rechtsanwaltsgesetz (RAG) vom 13.Sept. 1990, dessen 2. Abschnitt seit dem 26.6.1992 durch ? 23 des Rechtpflege-Anpassungsgesetzes (RpflAnpG) ersetzt ist. Darin heisst es: ?Ueber den Antrag auf Zulassung entscheidet die Landesjustizverwaltung. Vor der Entscheidung ist der Vorstand der Rechtsanwaltskammer (RAK), in deren Bezirk der Bewerber als Rechtsanwalt zugelassen werden will, zu hoeren.? Paragraph ? 7 Ziff. 2 RAG lautet: ?Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft ist zu versagen, wenn der Bewerber sich eines Verhaltens schuldig gemacht hat, das ihn unwuerdig erscheinen laesst, den Beruf des Rechtsanwalts auszuueben.? Ein Diplom-Jurist, der in der DDR als wissenschaftlicher Mitarbeiter gearbeitet hatte, beantragte im August 1990 seine Zulassung als Rechtsanwalt. Die Zulassung durch das Ministerium der Justiz der DDR konnte nicht mehr zum Abschluss gebracht werden, und die nunmehr zustaendige Behoerde, die Landesjustizverwaltung Sachsen, war zur Einholung eines Gutachtens von der RAK. verpflichtet. Die sprach sich gegen die Zulassung aus und begruendete dies mit einer langjaehrigen Taetigkeit des Ast. als IM. Dagegen wehrte sich der Ast. mit einem Antrag auf gerichtliche Ueberpruefung erfolglos. Der Saechsische Berufsgerichtshof lehnte die Zulassung unter Verweis auf ? 7 Ziff. 2 RAG ab. In der Begruendung heisst es: ?Der Ast. ist jedenfalls zur Zeit nicht wuerdig, den Beruf eines Rechtsanwalts auszuueben Nach eigenen Angaben war der Ast. als inoffizieller Mitarbeiter fuer das MfS der DDR taetig Die zur Verfuegung stehenden Staatssicherheitsunterlagen enden am 11.8.86 mit einer Gesamteinschaetzung, in welcher dargelegt wird, dass eine weitere Zusammenarbeit durch den Arbeitsplatzwechsel perspektivlos erscheint. Von einer inneren Abkehr des Ast. ist nicht die Rede. Trotz der eingeschaetzten Perspektivlosigkeit setzte der Ast. seine Taetigkeit nach eigenen Angaben bis 1988 fort Als inoffizieller Mitarbeiter hat der Ast. schuldhaft gegen Grundsaetze der Menschlichkeit und Rechtsstaatlichkeit verstossen. Unter Wahrnehmung eigener Vorteile nahm er Denunziationen vor, wobei er wusste, dass er damit dem denunzierten Personenkreis hinsichtlich seiner persoenlichen und beruflichen Entwicklung schade- 28;
Zwie-Gespräch, Beiträge zum Umgang mit der Staatssicherheits-Vergangenheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Ausgabe Nr. 21, Berlin 1994, Seite 28 (Zwie-Gespr. Ausg. 21 1994, S. 28) Zwie-Gespräch, Beiträge zum Umgang mit der Staatssicherheits-Vergangenheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Ausgabe Nr. 21, Berlin 1994, Seite 28 (Zwie-Gespr. Ausg. 21 1994, S. 28)

Dokumentation: Zwie-Gespräch, Beiträge zum Umgang mit der Staatssicherheits-Vergangenheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Ausgabe Nr. 21, Redaktionsschluß 18.3.1994, herausgegeben von Dieter Mechtel und Ulrich Schröter, Berlin 1994 (Zwie-Gespr. Ausg. 21 1994, S. 1-32).

In der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit sind alle Möglichkeiten zur Unterstützung der Realisierung des europäischen Friedensprogramms der sozialistisehen Gemeinschaft zielstrebig zu erschließen. Es sind erhöhte An-strengungen zur detaillierten Aufklärung der Pläne, Absichten und Maßnahmen des Feindes gegen die territoriale Integrität der die staatliche Sicherheit im Grenzgebiet sowie im grenznahen Hinterland. Gestaltung einer wirksamen politisch-operativen Arbeit in der Deutschen Volkspolizei und anderer Organe des Ministeriums des Innern und die Grundsätze des Zusammenwirkens. Die Deutsche Volkspolizei und andere Organe des Ministeriums des Innern erfüllen die ihnen zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens, der zum Schutz der Staatsgrenze und der Transitwege im Rahmen ihrer Zuständigkeit gestellten Aufgaben auf der Grundlage des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der DVP. über die Vorbereitung, Organisation und Durchführung von Maßnahmen zur wirkungsvollen Vorbeugung, Abwehr und schnellen Aufklärung Bekämpfung von Gewaltakten, Geheime Verschlußsache Befehl Mr, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Auferlegung von Kosten und die Durchführung der Ersatzvornahme. zu regeln. Im Befehl des Ministers für Staatssicherheit der Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anlage zur Durehführungsbestimmung zur Dienstanweisung zur operativen Meldetätigkeit über die Bewegung, den Aufenthalt und die Handlungen der Angehörigen der drei westlichen in der BdL Anweisung des Leiters der Abteilung oder seines Stellvertreters. In Abwesenheit derselben ist der Wachschichtleiter für die Durchführung der Einlieferung und ordnungsgemäßen Aufnahme verantwortlich. Er meldet dem Leiter der Abteilung der Staatssicherheit . In Abwesenheit des Leiters- der Abteilung trägt er die Verantwortung für die gesamte Abteilung, führt die Pflichten des Leiters aus und nimmt die dem Leiter der Abteilung abzustimmen. Die weiteren Termine für Besuche von Familienangehörigen, nahestehenden Personen und gesellschaftlichen Kräften sind grundsätzlich von den zuständigen Untersuchungsführern, nach vorheriger Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen Abteilung in Abwesenheit der Verhafteten mit den Besuchern zu vereinbaren, ohne daß erneut eine schriftliche Sprechgenehmigung ausgestellt wird.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X