Zwie-Gespräch 21 1994, Seite 25

Zwie-Gespraech, Beitraege zum Umgang mit der Staatssicherheits-Vergangenheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Ausgabe Nr. 21, Berlin 1994, Seite 25 (Zwie-Gespr. Ausg. 21 1994, S. 25); ?ZWIE - GESPRAeCH NR. 21 maligen DDR wegen Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung zu 9 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewaehrung. Am 15.Febr. 1994 faellte das Landgericht Magdeburg das Urteil ueber einen ehemaligen DDR-Richter und einen ehemaligen Staatsanwalt: 9 Monate Gefaengnis auf Bewaehrung und 1 000 DM Geldbusse (zu zahlen an die ?Vereinigung der Opfer des Stalinismus?) wegen Rechtsbeugung in Tateinheit mit Freiheitsberaubung. Die Urteile von Schwerin und Magdeburg werden von vielen als zu milde angesehen, denn diese Urteile stehen einer Weiterbeschaeftigung der Verurteilten im Oeffentlichen Dienst nicht entgegen. Erst eine Freiheitsstrafe ab einem Jahr waere insoweit ein berufliches Ende der Verurteilten. Die Wahrscheinlich einer Rueckfaelligkeit ist infolge der veraenderten politischen Verhaeltnisse gering. Deswegen musste die Vollstreckung der Strafen zur Bewaehrung ausgesetzt werden. Diese Entscheidung muss vor dem Bundesgerichtshof noch bestehen. Sowohl die Staatsanwaltschaft mit dem Ziel einer hoeheren Strafe als auch die Angeklagten mit dem Ziel eines Freispruchs sind in die Revision gegangen. Zur Weiterbeschaeftigung belasteter Juristen in den Rechtspflegeorganen Richter und Beamte, zu denen auch die Staatsanwaelte gehoeren, muessen jederzeit Gewaehr bieten, fuer die freiheitlich demokratische Grundordnung einzutreten. Deshalb wurden alle ehemaligen DDR-Richter und Staatsanwaelte, die weiter beschaeftigt werden wollten, hinsichtlich ihrer politischen Belastung unter dem SED-Re-gime einer strengen Ueberpruefung durch die Laenderjustizverwaltungen unterzogen. Viele von ihnen, die die Ueberpruefungsverfahren nicht bestanden haben, oder Juristen, die sich ihm infolge Aussichtslosigkeit gar nicht erst gestellt haben, draengten danach in die Anwaltschaft. Der Rechtsanwalt uebt zwar einen freien Beruf aus, doch ist auch er ein Rechtspflegeorgan, dessen Zulassung zum Beruf staatlich und von eigenen Standesvertretungen geregelt ist. Deshalb wurde durch das ?Gesetz zur Pruefung von Rechtsanwaltszulassungen, Notarbestellungen und Berufungen ehrenamtlicher Richter? (RAZUeG) vom 24.7.92 ?im Interesse des Aufbaus des Rechtsstaates im Beitrittsgebiet und des Vertrauens der Bevoelkerung in die Rechtspflege? geregelt, dass ?ehemals einflussreiche Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes oder Personen, die auf andere Weise mit dem SED-Regime verstrickt waren, aus der Anwaltschaft entfernt? werden koennen. In der Begruendung zu dem Gesetz heisst es: ?Fuer Juristen, die ihre Mitbuerger ausspioniert haben, die an unberechtigten Freiheitsberaubungen beteiligt waren oder sich sonst in schwerer Weise gegen das Recht vergangen haben, ist in der Rechtsanwaltschaft kein Platz.? Der 1. Abschnitt des Gesetzes befasst sich mit den Anwaelten. Unterschieden nach 3 Fallgruppen (?? 1 bis 3) ist die Zulassung zu widerrufen oder zurueckzunehmen, 25;
Zwie-Gespräch, Beiträge zum Umgang mit der Staatssicherheits-Vergangenheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Ausgabe Nr. 21, Berlin 1994, Seite 25 (Zwie-Gespr. Ausg. 21 1994, S. 25) Zwie-Gespräch, Beiträge zum Umgang mit der Staatssicherheits-Vergangenheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Ausgabe Nr. 21, Berlin 1994, Seite 25 (Zwie-Gespr. Ausg. 21 1994, S. 25)

Dokumentation: Zwie-Gespräch, Beiträge zum Umgang mit der Staatssicherheits-Vergangenheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Ausgabe Nr. 21, Redaktionsschluß 18.3.1994, herausgegeben von Dieter Mechtel und Ulrich Schröter, Berlin 1994 (Zwie-Gespr. Ausg. 21 1994, S. 1-32).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-verletzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der oder den zuständigen operativen Diensteinheiten im Vordergrund. Die Durchsetzung effektivster Auswertungs- und Vorbeugungsmaßnahmen unter Beachtung sicherheitspolitischer Erfordernisse, die Gewährleistung des Schutzes spezifischer Mittel und Methoden Staatssicherheit unter zielgerichteter Einbeziehung der Potenzen des sozialistischen Rechts tind der Untersuchungsarbeit fester Bestandteil der Realisierung der Verantwortung der Linie Untersuchung bei der Erfüllung der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit , wie das prinzipiell bereits im Abschnitt der Arbeit dargestellt wurde. Zu : Der Schutz der inoffiziellen Mitarbeiter und die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten nicht gefährdet werden. Das verlangt für den Untersuchungshaftvollzug im Staatssicherheit eine bestimmte Form der Unterbringung und Verwahrung.

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