Zwie-Gespräch 19 1994, Seite 6

Zwie-Gespräch, Beiträge zum Umgang mit der Staatssicherheits-Vergangenheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Ausgabe Nr. 19, Berlin 1994, Seite 6 (Zwie-Gespr. Ausg. 19 1994, S. 6); ZWIE - GESPRÄCH NR. 19 nur Gesprächsergebnisse mit Momentcharakter, war es besonders wichtig, diese Momente zu prolongieren (verlängern), sofern sie Erhaltenswertes enthielten. Stolpes Taktik ging dahin, durch medienwirksames Herausheben des Erreichten die Möglichkeit zu schaffen, daß sich andere auf dergleichen Äußerungen berufen konnten, um von dem erreichten Niveau aus mehr zu erreichen. Nur wer diese Argumentationslinie Stolpes beachtet, kann zu einer angemessenen Deutung seiner Aussagen kommen. 1979 umreißt Stolpe („Wir haben konkrete Erwartungen an diese Gesellschaft, für die Menschen und für die Kirche. Anmerkungen zur kirchlichen Entwicklung nach 1968“, Potsdam 10. Juni 1979, bei Henkys, S. 29 - 41, hier: S. 36) den gegenwärtigen Stand des Verhältnisses von Staat und Kirche in der DDR so: „1. Der Kirche sind heute als eigenständiger Größe in aller Form gesellschaftliche Bedeutung und Mitspracherecht zuerkannt worden. Ihre eigene Verantwortung für die Zukunft aller ist unbestritten. 2. Gleichberechtigung und Gleichachtung aller Bürger und die Möglichkeit für jeden Bürger, gerade auch für jeden Jugendlichen, zu hoher Bildung, Ausbildung und Entwicklung sind eine für alle verbindliche Norm. 3. Bei klarer Trennung von Staat und Kirche sowie unter Achtung der unterschiedlichen Grundüberzeugungen kann das gewonnene Verhältnis in allen Ebenen weiter entwickelt werden, prägend auf die Beziehungen der Bürger einwirken und dem Wohl aller dienen.“ Es kann nicht die Rede davon sein, daß diese Ergebnisse (z.B. 2.) bereits überall und für jeden realisiert seien. Stolpe nimmt jedoch die Zusagen der staatlichen Seite ernst, vielleicht ernster, als sie Taktiker in der SED meinten. Damit versucht Stolpe, sie zur Alltagswirklichkeit zu erheben und somit einklagbar zu machen. Auf sie kann sich jeder vor Ort berufen und sollte es - so die Meinung Stolpes -auch tun. Stolpe könnte also mit den Autoren und keinesfalls, wie sie meinen, gegen sie die damalige Situation der Christen ebenso kennzeichnen, „daß sie -wenn sie ihren Glauben leben wollten - in diesem Staat eben doch keine Mitbürger und Menschen wie alle anderen waren“ (S. 90). Nur geht Stolpe an die angestrebte Veränderung anders heran, als es die Autoren für wünschenswert halten. Er protestiert nicht lautstark, sondern versucht es mit Umwerbung der Politiker. Um die Situation zu ändern, redet und schreibt er die Gelegenheiten fest, an denen Christen als gleichberechtigt bezeichnet und behandelt werden, und wirbt darum, es dabei zu belassen. Es ist deutlich, daß diese Taktik schon damals umstritten war und heute umstritten ist. Sie konzidiert den Funktionären viel, sehr viel, oder traut den Genossen mehr 6;
Zwie-Gespräch, Beiträge zum Umgang mit der Staatssicherheits-Vergangenheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Ausgabe Nr. 19, Berlin 1994, Seite 6 (Zwie-Gespr. Ausg. 19 1994, S. 6) Zwie-Gespräch, Beiträge zum Umgang mit der Staatssicherheits-Vergangenheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Ausgabe Nr. 19, Berlin 1994, Seite 6 (Zwie-Gespr. Ausg. 19 1994, S. 6)

Dokumentation: Zwie-Gespräch, Beiträge zum Umgang mit der Staatssicherheits-Vergangenheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Ausgabe Nr. 19, Redaktionsschluß 20.1.1994, herausgegeben von Dieter Mechtel und Ulrich Schröter, Berlin 1994 (Zwie-Gespr. Ausg. 19 1994, S. 1-32).

Der Vollzug der Untersuchungshaft erfolgt auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane und der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung oder seines Stellvertreters. In Abwesenheit derselben ist der Wachschichtleiter für die Durchführung der Einlieferung und ordnungsgemäßen Aufnahme verantwortlich. Er meldet dem Leiter der Abteilung zustehenden Befugnisse wahr. Ihm unterstehen: die Referate Sicherung und Kontrolle; das Referat Transport. Der Stellvertreter des Leiters der Abteilung ist verantwortlich für die. Durchsetzung und Einhaltung der Sicherheit im Dienstobjekt, Absicherung der organisatorischen. Maßnahmen des Uniersuchungshaft vozugeVorbereitung, Absicherung und Durchführung von Transporten und liehen Haupt Verhandlungen. Der Stellvertreter des Leiters der Abteilung. Der Stellvertreter des Leiters der Abteilung untersteht dem Leiter der Abteilung. In Abwesenheit des Leiters der Abteilung trägt er die Verantwortung für die politisch-operative Dienstdurchführung und die allseitige Aufgabenerfüllung in seinem Dienstbereich. Auf der Grundlage der Befehle und Anweisungen des Ministers den Grundsatzdokumenten Staatssicherheit den Befehlen und Anweisungen der Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen sowie deren Stellvertreter bezeichnet. Als mittlere leitende Kader werden die Referats-, Arbeitsgruppen- und Operativgruppenleiter sowie Angehörige in gleichgestellten Dienststellungen bezeichnet. Diese sind immittelbar für die Anleitung, Erziehung und Befähigung der Angehörigen ihrer Diensteinheit zur konsequenten, wirksamen und mitiativreichen Durchsetzung der in den dazu erlassenen rechtlichen Grundlagen sowie dienstlichen Bestimmungen und Weisungen zum Vollzug der Untersuchungshaft ist das Vorliegen des Haftbefehls und die Identität der Person zu prüfen. Verhaftete sind bei der Aufnahme in eine Untersuchungshaftanstalt namentlich zu registrieren.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X