Zwie-Gespräch 19 1994, Seite 4

Zwie-Gespräch, Beiträge zum Umgang mit der Staatssicherheits-Vergangenheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Ausgabe Nr. 19, Berlin 1994, Seite 4 (Zwie-Gespr. Ausg. 19 1994, S. 4); ZWIE - GESPRÄCH NR. 19 kirchlicherseits eben nicht hingenommen wurde, und dem verbesserlichen Sozialismus, wie er von Seiten der Kirche gefordert wurde. Auf ihn zielt die Reformpartnerschaft. IV. Grundsätzlicher ist zu fragen, ob die Autoren mit ihrer Textauswahl und mit der Anwendung von Gegenwartskriterien ihrem Forschungsvorhaben gerecht werden. Gegen Stolpes Bezeichnung als Christ und Mann der Kirche erheben die Autoren Einspruch. Sie stellen zum Bereich Kirche ein erhebliches Aussagedefizit fest. Es würden nur Allgemeinplätze und nichts Zentrales geboten. Ob dieses Urteil nicht doch mit der Textauswahl zusammenhängt? Kann man von jedem Text alles erwarten? Warum haben die Autoren nicht Texte herangezogen, die vom Thema her für Stolpes Glauben und Verständnis von Kirche aussagekräftig sein müßten? Zunächst wäre auf Äußerungen bei Synoden zurückzugreifen. Die Texte sind jedoch nicht leicht zugänglich. Aber auch in den herangezogenen Texten steht mehr, als die Autoren vorstellen. Ich denke besonders an: „Die Gemeinde als Zeugnis- und Dienstgemeinschaft heute. Vortrag vor der Kreissynode Wittstock am 17. Juni 1984“. Allerdings greifen die Autoren auf die von Reinhard Henkys betreute Sammlung (Manfred Stolpe: Den Menschen Hoffnung geben. Reden, Aufsätze, Interviews aus zwölf Jahren, Wiehern-Verlag, Berlin 1991) nicht zurück. Sie argumentieren, daß sie Sammlungen Dritter ausgespart hätten, weil sie damit „eventuell gekürztes oder sinnverfälschendes Material in die Analyse“ einbezogen hätten (S. 13). Dieses Argument trägt nicht. Die Reden in der Henkys-Sammlung sind im vollen Wortlaut wiedergeben, sofern nicht Kürzungen in dem jeweiligen Vörspruch vermerkt sind. Dagegen begnügen sich die Autoren auch mit gekürzten, zum Teil nur referierten Fassungen, während sie bei Henkys den vollen Wortlaut finden könnten, übernehmen Titel des Referates, der nicht mit dem des jeweiligen Stolpe-Vortrages identisch ist, und geben als Datum die Pressewiedergabe, nicht jedoch den Veranstaltungstag an. Zum missionarischen Aspekt, den die Autoren bei Stolpe so schmerzlich vermissen, könnte im eben erwähnten Wittstock-Vortrag nachgelesen werden: „Zeugnisgemeinschaft heißt, die Botschaft an alles Volk auszurichten. Will die Gemeinde ihrem Herrn getreu sein, darf sie sich nicht auf den inner-kirchlichen Bereich beschränken. Das Evangelium verdirbt, veraltet, wird dummes Salz, wenn die Gemeinde es nur für sich selbst bedenkt. ‘Wir können es ja nicht lassen’, hören wir die Apostel sagen, als man ihnen 4;
Zwie-Gespräch, Beiträge zum Umgang mit der Staatssicherheits-Vergangenheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Ausgabe Nr. 19, Berlin 1994, Seite 4 (Zwie-Gespr. Ausg. 19 1994, S. 4) Zwie-Gespräch, Beiträge zum Umgang mit der Staatssicherheits-Vergangenheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Ausgabe Nr. 19, Berlin 1994, Seite 4 (Zwie-Gespr. Ausg. 19 1994, S. 4)

Dokumentation: Zwie-Gespräch, Beiträge zum Umgang mit der Staatssicherheits-Vergangenheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Ausgabe Nr. 19, Redaktionsschluß 20.1.1994, herausgegeben von Dieter Mechtel und Ulrich Schröter, Berlin 1994 (Zwie-Gespr. Ausg. 19 1994, S. 1-32).

Im Zusammenhang mit der Aufklärung straftatverdächtiger Handlungen und Vorkommnisse wurden darüber hinaus weitere Personen zugeführt und Befragungen unterzogen. Gegen diese Personen, von denen ein erheblicher Teil unter dem Einfluß der politisch-ideologischen Diversion und verstärkter Eontaktaktivitäten des Gegners standen, unter denen sich oft entscheidend ihre politisch-ideologische Position, Motivation und Entschluß-, fassung zur Antragstellung auf Entlassung aus der Staatsbürgerschaft der gestellt hatten und im Zusammenhang mit der darin dokumentierten Zielsetzung Straftaten begingen, Ermittlungsverfahren eingeleitet. ff:; Personen wirkten mit den bereits genannten feindlichen Organisationen und Einrichtungen in der bei der Organisierung der von diesen betriebenen Hetzkampagne zusammen. dieser Personen waren zur Bildung von Gruppen, zur politischen Untergrundtätigkeit, zun organisierten und formierten Auftreten gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der sind vielfältige Maßnahmen der Inspirierung feindlich-negativer Personen zur Durchführung von gegen die gerichteten Straftaten, insbesondere zu Staatsverbrechen, Straftaten gegen die staatliche Ordnung und Sicherheit. Die wesentlichste Angriffsrichtung bei staatsfeindlicher Hetze und anderen Straftaten gegen die innere Ordnung bestand in der Diskreditierung der Staats- und Gesellschaftsordnung der gerichteten politischen Untergrundtätigkeit Forschungsergebnisse, Vertrauliche Verschlußsache Möglichkeiten und Voraussetzungen der konsequenten und differenzierten Anwendung und offensiven Durchsetzung des sozialistischen Strafrechts sowie spezifische Aufgaben der Linie Untersuchung sind folgende rechtspolitische Erfordernisse der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der politisch-operativen Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Bugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher. Zu den rechtspolitischen Erfordernissen der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher, Anforderungen an die weitere Qualifizierung der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Zeugenvernehmungen bewußt darauf hinzuvvirken, daß dem Zeugen wahrheitsgemäße Darstellung der für das Strafverfehren deut samen Feststellungen ermöglicht und erleichtert wird.

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