Zwie-Gespräch 19 1994, Seite 18

Zwie-Gespräch, Beiträge zum Umgang mit der Staatssicherheits-Vergangenheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Ausgabe Nr. 19, Berlin 1994, Seite 18 (Zwie-Gespr. Ausg. 19 1994, S. 18); ZWIE - GESPRÄCH NR. 19 fühlen mancherlei Berichte und erhielt finanzielle Zuwendungen. Im Blick darauf, daß mancher Belastete seine Stasi-Kontakte zugibt, solche Dinge aber abstreitet, bin ich vermutlich der einzige Informant gewesen, auf den diese Kriterien der Verachtung zutreffen. 4. Doch diese Konspiration mit der Stasi machte nur 5% meiner seelischen Existenz aus. Zu 95% und mit Leib und Seele war ich evangelischer Pfarrer, betrieb in bis zu 9 Kirchengemeinden des Grenzgebietes gleichzeitig Verkündigung, Seelsorge und Jugendarbeit, sorgte mich um den Erhalt der Volkskirche und verzehrte meine Kräfte mit Bauarbeiten an Kirchen und Pfarrhäusern. Als nach meiner Beichte die innerkirchliche Verachtung hervorbrach, erschien die 12jährige Arbeit als Vikar und Pfarrer über Nacht als null und nichtig. 5. Vor der Beichte meinte ich, daß nur einer vorangehen müßte, damit die anderen Belasteten nachfolgen würden. Aber ich blieb allein. Auch von daher konnte ich problemlos aus dem kirchlichen Dienst entfernt werden. 6. In einem entscheidenden Gespräch im April 1991 eröffnete mir der juristische Oberkirchenrat, daß der Landeskirchenrat mir empfehle, selbst die Entlassung zu beantragen. In diesem Falle wäre man bereit, meinen Antrag auf Wiederaufnahme nach Ablauf von 3 Jahren unvoreingenommen zu prüfen. Die anderen Belasteten, die auf Grund von Überprüfungen und Amtszuchtverfahren entlassen würden, sollten auf Dauer vom Pfarrerberuf ausgeschlossen bleiben. Im übrigen wolle man meine Buße nicht durch eine anderweitige Beschäftigung im kirchlichen Raum „verwässern“. Ich glaubte, es der Kirche schuldig zu sein, und stellte den Antrag auf Entlassung. Heute stelle ich fest: Es gibt keine Amtszuchtverfahren und keine Entlassungen. Für die Art und Weise, wie ich dazu überredet wurde, hat der Volksmund drastische Ausdrük-ke! Anmerkungen zum Umgang mit der Vergangenheit 7. Gegen manche starken Worte von heute (ex eventu!) möchte ich - ohne jeden Vorwurf - sagen, daß es einem sehr leicht gemacht wurde, Pfarrer und zugleich Stasi-Informant gewesen zu sein. Das waren völlig getrennte Welten, wobei Informantentätigkeit als Thema in der Kirche tabu zu sein schien. Es war üblich zu beteuern, daß man von Richtmikrophonen und Kameras umgeben sei - vermutlich um von der Tatsache abzulenken, daß dies die Stasi gar nicht nötig hatte. Es gab nichts, was Stasi-Informanten als Aufforderung zur Selbstoffenbarung verstehen konnten. 8. Hätte der Landesbischof vor der Ordination uns Vikare im Einzelgespräch auf den Kopf zu nach Stasi-Kontakten befragt, ich hätte wahrscheinlich einen roten 18;
Zwie-Gespräch, Beiträge zum Umgang mit der Staatssicherheits-Vergangenheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Ausgabe Nr. 19, Berlin 1994, Seite 18 (Zwie-Gespr. Ausg. 19 1994, S. 18) Zwie-Gespräch, Beiträge zum Umgang mit der Staatssicherheits-Vergangenheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Ausgabe Nr. 19, Berlin 1994, Seite 18 (Zwie-Gespr. Ausg. 19 1994, S. 18)

Dokumentation: Zwie-Gespräch, Beiträge zum Umgang mit der Staatssicherheits-Vergangenheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Ausgabe Nr. 19, Redaktionsschluß 20.1.1994, herausgegeben von Dieter Mechtel und Ulrich Schröter, Berlin 1994 (Zwie-Gespr. Ausg. 19 1994, S. 1-32).

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls durch das zuständige Gericht vorliegt. Das erfolgt zumeist telefonisch. bei Staatsverbrechen zusätzlich die Entlassungsanweisung mit dem erforderlichen Dienstsiegel und der Unterschrift des Ministers für Staatssicherheit am Beratungstag der zentralen Dienstkonferenz am zum StÄG sowie zu den Änderungen des Paß- und Ausländerrechts zoll- und devisenrechtlichen Bestimmungen der Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anlage zur Durehführungsbestimmung zur Dienstanweisung zur operativen Meldetätigkeit über die Bewegung, den Aufenthalt und die Handlungen der Angehörigen der drei westlichen in der BdL Anweisung des Leiters der Abteilung oder seines Stellvertreters. In Abwesenheit derselben ist der Wachschichtleiter für die Durchführung der Einlieferung und ordnungsgemäßen Aufnahme verantwortlich. Er meldet dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen, dem Leiter der Abteilung der Abteilung Staatssicherheit Berlin er faßt ist. Ausgenommen sind hiervon Verlegungen in das jfaft-kankenhaus des Aii Staatssicherheit , Vorführungen zu Verhandlungen, Begutachtungen oder Besuchen der Strafgefangenen. Durch den Leiter der Abteilung Staatssicherheit Berlin ist zu sichern, daß über Strafgefangene, derefr Freiheitsstrafe in den Abteilungen vollzogen wird, ein üenFb ser und aktueller Nachweis geführt wird. Der Leiter der Abteilung hat sicherzustellen, daß die Angehörigen zielgerichtet und wirksam zur Erfüllung der Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes eingesetzt werden. Er veranlaßt die Organisation und Planung des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen ergebenen Aufgabenstellung, Der politisch-operative Wach- und Sicherungsdienst beim Vollzug der Untersuchungshaft Bestimmungen für die operative Durchführung und Organisation des Wach- und Sicherungsdienstes zum Verhalten des Inhaftierten, Stationskartei, Entlassungsanweisung des Staatsanwaltes, Besuchskartei, Aufstellung über gelesene Bücher, Zeitungen und Zeitschriften sowie über gewährte Vergünstigungen.

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