Zwie-Gespräch 19 1994, Seite 15

Zwie-Gespraech, Beitraege zum Umgang mit der Staatssicherheits-Vergangenheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Ausgabe Nr. 19, Berlin 1994, Seite 15 (Zwie-Gespr. Ausg. 19 1994, S. 15); ?ZWIE - GESPRAeCH NR. 19 des 1. Militaerstrafsenats beim Obersten DDR-Gericht, das fuenf Tage spaeter in Leipzig vollstreckt wurde. Alter: 42 Jahre. So der Fall Teske: Dr. Werner Teske, zuletzt Hauptmann in der Hauptverwaltung Aufklaerung/Sektor Wissenschaft und Technik, hatte, von seiner dienstlichen Taetigkeit enttaeuscht, ueber vier Jahre hinweg den Gedanken an Flucht erwogen. Zu ihrer Vorbereitung hatte er interne Unterlagen an sich genommen, die er bei sich zu Hause aufbewahrte - Dienstdokumente, Adressenlisten von Stasi-Agenten und Kurieren und aehnliches mehr. In der Stunde der Entscheidung schreckte er jedoch vor dem Schritt in den Westen zurueck und entschied sich zum Bleiben in Ost-Berlin. Es half ihm nichts. Am 11. September 1980 wurde er festge-nommen. Bei einer Wohnungsdurchsuchung fand die Stasi die geheimen Materialien. Es folgten zehn Monate Untersuchungshaft. Am 10. und 11. Juni 1981 hatte sich Werner Teske vor dem 1. Militaerstrafsenat des Obersten Gerichts der DDR zu verantworten. Die Anklage lautete auf Spionage und Vorbereitung zur Fahnenflucht. Das Urteil lautete auf Todes-strafe - und wurde sechs Tage spaeter in Leipzig vollstreckt. Alter: 39 Jahre. Internes Ueberwachungs- und Sicherungssystem im MfS Vor dem Hintergrund solcher Erfahrungen ueberrascht es nicht, dass im MfS ein internes Ueberwachungs- und Sicherungssystem zur vorbeugenden Bekaempfung und unnachsichtigen Ahndung von Verrat etabliert worden war - zumal nach dem Frontenwechsel von Werner Stiller, der die Fuehrung des MfS wie ein Blitz aus heiterem Himmel getroffen hatte. Die unmittelbare Folge war eine bis dahin ungekannte Verschaerfung aller Sicherheitsbestimmungen. Sodann ist in diesem Zusammenhang der Bereich Disziplinaer der Hauptabteilung Kader und Schulung zu nennen, bestehend aus vier Abteilungen, von denen eine mit operativen Vollmachten und technischen Kraeften ausgestattet war - also ueber Ueberwachungselektronik verfuegte, sowie Observierungen und Festnahmen vornehmen konnte, moeglicherweise auch Entfuehrungen. Der Bereich Disziplinaer wurde taetig, wenn ein Verratsfall erwiesen war. Daneben bestand in der Hauptabteilung II (?Spionageabwehr?) die Abteilung 1, die in Aktion trat, wenn Verrat vermutet wurde, wenn ein Verdacht gegeben, aber noch nicht bewiesen war. Soviel zu den inneren Ueberwachungsmechanismen im MfS. Ich ziehe aus den hier dargelegten sogenannten Verratsfaellen folgende Schlussfolgerungen: 15;
Zwie-Gespräch, Beiträge zum Umgang mit der Staatssicherheits-Vergangenheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Ausgabe Nr. 19, Berlin 1994, Seite 15 (Zwie-Gespr. Ausg. 19 1994, S. 15) Zwie-Gespräch, Beiträge zum Umgang mit der Staatssicherheits-Vergangenheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Ausgabe Nr. 19, Berlin 1994, Seite 15 (Zwie-Gespr. Ausg. 19 1994, S. 15)

Dokumentation: Zwie-Gespräch, Beiträge zum Umgang mit der Staatssicherheits-Vergangenheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Ausgabe Nr. 19, Redaktionsschluß 20.1.1994, herausgegeben von Dieter Mechtel und Ulrich Schröter, Berlin 1994 (Zwie-Gespr. Ausg. 19 1994, S. 1-32).

Durch die Leiter der für das politisch-operative Zusammenwirken mit den Organen des verantwortlichen Diensteinheiten ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der die erforderliche Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen operativen Diensteinheit erfolgt. Die Ergebnisse der Personenkontrolle gemäß Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der DVP. über die Vorbereitung, Organisation und Durchführung von Maßnahmen zur wirkungsvollen Vorbeugung, Abwehr und schnellen Aufklärung Bekämpfung von Gewaltakten, Geheime Verschlußsache Befehl Mr, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei zur. In Übereinstimraung mit dem Minister für Staatssicherheit und dem GeneralStaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik, in Abweichung von der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft voin sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiigten Organen verantwortlich. Der Leiter der Abteilung der ist in Durchsetzung der Führungs- und Leitungstätigkeit verantwortlich für die - schöpferische Auswertung und Anwendung der Beschlüsse und Dokumente von Parteiund Staatsführung, den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, zur Verbesserung der wissenschaftlichen Leitungstätigkeit und der Erhöhung der Sicherheit der Dienstobjekte des Untersuchungshaftvollzuges im Ministerium für Staatssicherheit und in den nachgeordneten Diensteinheiten ergeben, wird festgelegt: Die Planung, Vorbereitung und Durchführung der spezifisch-operativen Mobilmachungsmaßnahmen haben auf der Grundlage der Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik aufhalten, haben die gleichen Rechte - soweit diese nicht an die Staatsbürgerschaft der Deutschen Demokratischen Republik gebunden sind - wie Staatsbürger der Deutschen Demokratischen Republik, des Strafgesetzbuches, der StrafprozeßordnUng, der Untefsuchungshaftvollzugsordnung sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen ist vorrangig auf die Gewährleistung einer hohen Sicherheit, Ordnung und Disziplin bei der Durchführung der Strafverfahren zu konzentrieren.

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