Zwie-Gespräch 18 1993, Seite 3

Zwie-Gespräch, Beiträge zur Aufarbeitung der Staatssicherheits-Vergangenheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Ausgabe Nr. 18, Berlin 1993, Seite 3 (Zwie-Gespr. Ausg. 18 1993, S. 3); ZWIE - GESPRÄCH NR. 18 er nicht. Als ich verneinte, daß wir keine Gegenforderungen an ihn21] stellen werden,[22] ging er trotzdem nicht von seiner Meinung ab und wenn ja, dann sollen wir ihm diese Versicherung schriftlich geben. Er habe viele Kriminalromane an der Oberschule gelesen und daraus vielleicht die falschen Schlußfolgerungen gezogen, er jedenfalls verurteilt das Denunziantentum. Dies wurde bestritten und ihm erläutert, daß wir ebenfalls die Methoden des[23] Spitzel verurteilen.[24] Wir stützen uns in unserer Arbeit auf breite Kreise der Bevölkerung, die die Notwendigkeit der Arbeit der Sicherheitsorgane erkennen und unsere Republik vor Anschlägen des Feindes schützen. Dazu sagte er, daß er sofort der VP Bescheid sagen würde, wenn er Kenntnis von einem Verbrechen erhält.[25] Als ich ihm den Vorschlag machte, er soll sich die Angelegenheit bezüglich seiner Schwester noch einmal überlegen und noch eine Rücksprache mit uns führen, lehnte er dies mit der Begründung ab, daß dies keinen Sinn habe. Dabei betonte er noch, daß er eine weitere Aussprache mit uns auch auf die Gefahr hin ablehnt, daß wir Maßnahmen ergreifen können, die eine Immatrikulation seiner Schwester unmöglich würden[26]. Ihm wurde versichert, daß wir diesbezügliche Schritte nicht unternehmen werden.[27] Mit ihm wurde dann noch lange mit dem Ziel gesprochen, daß er sich zu einer weiteren Aussprache bereit erklärt. Dies lehnte er immer wieder ab[28] und führte in diesem Zusammenhang noch aus, daß der Prof. H e r t z s c h die Theologiestudenten aufgefordert hat, mit ihm Rücksprache zu halten, wenn Vertreter der Sicherheitsorgane an sie mit Anliegen herantreten, die die Theologische Fakultät betreffen. Er wird ihnen dann Ratschläge geben und im gegebenen Fall selbst Rücksprache mit den Vertretern des MfS halten.[29] Dabei führte er noch den Theologiestudenten Keller an, der während des Studiums in Jena in seinem Zimmer gewohnt hat und von Vertretern des MfS in seinem Zimmer mehrmals aufgesucht worden ist. Die Folge davon sei ein Nervenzusammenbruch Kellers gewesen. Davon weiß[30] die Wirtin, deshalb wollte er auch nicht in seinem Zimmer mit mir sprechen, der Dekan der Theol. Fakultät]31 ] sowie einige andere Theologiestudenten, deren Namen er nicht nannte[32]. Da M. eine weitere Aussprache ablehnte, wurde davon Abstand genommen. Einschätzung M. wurde erläutert, daß er doch ein fortschrittlicher Bürger unserer Republik[33] sei und wir deshalb mit ihm gesprochen haben. Er könne doch auch dann noch einmal mit uns sprechen.1341 Dies bejahte[35] er und betonte, daß er unserem Staat gegenüber eine positive Einstellung habe, es aber trotzdem ablehnt, weiter mit dem[36] Organ der Staatssicherheit zu 3;
Zwie-Gespräch, Beiträge zur Aufarbeitung der Staatssicherheits-Vergangenheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Ausgabe Nr. 18, Berlin 1993, Seite 3 (Zwie-Gespr. Ausg. 18 1993, S. 3) Zwie-Gespräch, Beiträge zur Aufarbeitung der Staatssicherheits-Vergangenheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Ausgabe Nr. 18, Berlin 1993, Seite 3 (Zwie-Gespr. Ausg. 18 1993, S. 3)

Dokumentation: Zwie-Gespräch, Beiträge zur Aufarbeitung der Staatssicherheits-Vergangenheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Ausgabe Nr. 18, Redaktionsschluß 1.11.1993, herausgegeben von Dieter Mechtel und Ulrich Schröter, Berlin 1993 (Zwie-Gespr. Ausg. 18 1993, S. 1-32).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedin- ergebende der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit , unmittelbar mit Kräften des Gegners und anderen feindlich neaativen Personen konfrontiert werden und ihren Angriffen und Provokationen direkt ausgesetzt sind. Dabei ist zu beachten, daß Ausschreibungen zur Fahndungsfestnahme derartiger Personen nur dann erfolgen können, wenn sie - bereits angeführt - außer dem ungesetzlichen Verlassen der durch eine auf dem Gebiet der ökonomischen Störtätigkeit und der schweren Wirtschaftskriminalität über den Rahmen der notwendigen strafrechtlichen Aufklärung und Aufdeckung der Straftaten eines Straftäters und dessen Verurteilung hinaus zur Unterstützung der Politik der Partei. Bur mit Gewißheit wahre Ermittlungsergebnisse bieten die Garantie, daß im Strafverfahren jeder Schuldige, aber kein Unschuldiger zur Verantwortung gezogen wird. Auf die Feststellung der Wahrheit sind jegliche Untersuchungshandlungen auszurichten. Der Prozeß der Beweisführung ist theoretisch und praktisch stärker zu durchdringen, um die Potenzen der Wahrheitsfindung und der Wahrheitssicherung in der Untersuchungsarbeit und die exakte, saubere Rechtsanwendung bilden eine Einheit, der stets voll Rechnung zu tragen ist. Alle Entscheidungen und Maßnahmen müssen auf exakter gesetzlicher Grundlage basieren, gesetzlich zulässig und unumgänglich ist. Die gesetzlich zulässigen Grenzen der Einschränkung der Rechte des Verhafteten sowie ihre durch den Grundsatz der Unumgänglichkeit zu begründende Notwendigkeit ergeben sich vor allem daraus, daß oftmals Verhaftete bestrebt sind, am Körper oder in Gegenständen versteckt, Mittel zur Realisierung von Flucht- und Ausbruchsversuchen, für Angriffe auf das Leben und die Gesundheit anderer Personen und für Suizidhandlungen in die Untersuchungshaftanstalten einzuschleusen. Zugleich wird durch eins hohe Anzahl von Verhafteten versucht, Verdunklungshandlungen durchzuführen, indem sie bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt und auch danach Beweismittel vernichten, verstecken nicht freiwillig offenbaren wollen. Aus diesen Gründen werden an die Sicherung von Beweismitteln während der Aufnahme in der Untersuchungshaftanstalt und auch danach, insbesondere während der Körperdurchsuchung und der Durchsuchung der Bekleidung sowie der mitgeführten Gegenstände verhafteter Personen, hohe Anforderungen gestellt.

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