Zwie-Gespräch 14 1993, Seite 7

Zwie-Gespräch, Beiträge zur Aufarbeitung der Staatssicherheits-Vergangenheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Ausgabe Nr. 14, Berlin 1993, Seite 7 (Zwie-Gespr. Ausg. 14 1993, S. 7); ZWIE - GESPRÄCH NR. 14 seiner Kenntnis der internationalen Lage sowie der Verpflichtungen im Warschauer Vertrag haben. Daß es nicht so war und nicht so lief, erfuhren wir leider erst nach der Wende. Das ändert heute nichts an unseren damaligen Vorstellungen, aber enttäuscht sind wir doch. Für uns standen die Sicherheit und der Schutz des Volkes im Mittelpunkt Jede Sache, jede Entscheidung hat immer zweierlei zur Folge - dafür oder dagegen. Es wäre sicher falsch zu behaupten, es hätte keine Fehler oder keine Verletzung von Gesetzen und Befehlen in der Arbeit gegeben. Aber insgesamt kann die Tatsache, daß für uns der Mensch, das Volk, seine Sicherheit, sein Schutz im Mittelpunkt der Arbeit standen, nicht in Abrede gestellt werden. Waren z.B. Zuführungen bzw. Festnahmen erforderlich und Kinder bei den Betreffenden im Haushalt, so war vorher mit zu befinden und zu organisieren, daß die Kinder ordentlich bei Verwandten oder in entsprechenden Heimen untergebracht wurden. “Wie unmenschlich konnte nur die Stasi sein”, schreibt aber die Boulevardpresse. Das mögen Außenstehende und insbesondere jene, die durch die Arbeit des MfS - berechtigt oder unberechtigt - staatlicherseits bzw. durch die Justizorgane zur Verantwortung gezogen wurden, anders sehen. Ich sehe die Arbeit der Geheimdienstapparate und der Justiz, wie die Berufsverbote in der alten und jetzt größeren BRD auch anders als die dort Verantwortlichen. Ja, ich füge ganz bewußt hinzu, daß ich mich als Opfer dieser Ko(h)lonialisierungspolitik fühle. Nach 49 Arbeitsjahren einschließlich Krieg und Kriegsgefangenschaft ohne Gesetze und Menschenrechte verletzt zu haben, ein Taschengeld zu erhalten, das man Rente nennt und womit man sich an der Armutsgrenze befindet, ist kein rechtsstaatlicher Akt. Das ist Ausdruck der Rache derer, die meinen, sie hätten gesiegt. Was ihnen zu DDR-Zeiten mit geheimdienstlichen Mitteln nicht gelang, versuchen sie heute mit politisch motiviertem Strafrecht wettzum,achen. Unsere Utopie von einer besseren Welt ist damit nicht zu beseitigen, und zur Aufarbeitung deutscher Geschichte, auch deutscher Geheimdienstarbeit, läßt es wenig Spielraum. Die Formel von der Verfolgung Andersdenkender ist falsch Heute wird vielfach der Vorwurf erhoben, das MfS verfolgte Andersdenkende. Einer meinte sogar, “jeder Andersdenkende wurde aufgespürt” und zum “Klassenfeind” erklärt, zum “Agenten des Imperialismus”. Diese Formel ist einfach falsch, zumindest einseitig und stimmt nicht mit unserem Verständnis überein. Das besagt nicht, daß die Behandlung Andersdenkender immer und in jedem Fall richtig war. 7;
Zwie-Gespräch, Beiträge zur Aufarbeitung der Staatssicherheits-Vergangenheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Ausgabe Nr. 14, Berlin 1993, Seite 7 (Zwie-Gespr. Ausg. 14 1993, S. 7) Zwie-Gespräch, Beiträge zur Aufarbeitung der Staatssicherheits-Vergangenheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Ausgabe Nr. 14, Berlin 1993, Seite 7 (Zwie-Gespr. Ausg. 14 1993, S. 7)

Dokumentation: Zwie-Gespräch, Beiträge zur Aufarbeitung der Staatssicherheits-Vergangenheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Ausgabe Nr. 14, Redaktionsschluß 30.5.1993, herausgegeben von Dieter Mechtel und Ulrich Schröter, Berlin 1993 (Zwie-Gespr. Ausg. 14 1993, S. 1-32).

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