Zwie-Gespräch 14 1993, Seite 32

Zwie-Gespraech, Beitraege zur Aufarbeitung der Staatssicherheits-Vergangenheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Ausgabe Nr. 14, Berlin 1993, Seite 32 (Zwie-Gespr. Ausg. 14 1993, S. 32); ?ZWIE - GESPRAeCH NR. 14 In Cottbus war ich nur zwei monate auf ?kommando?, d.h. ich arbeitete im dreischichtensystem an einer drehbank und lag waehrend dieser zeit auf einer gemeinschaftszelle. Da ich in dieser zeit meine renitenz nicht aufgab und eine handgeschriebene haeftlingszeitung (ARMES DEUTSCHLAND) in umlauf brachte, wurde ich 401 tage in einer kellerzelle isoliert (S. 135). 5. stadium Am 22. Maerz 1976 wurde ich ueberraschend aus der kellerzelle geholt und einem Staatsanwalt vorgefuehrt. Ich glaubte sofort, dass nun die sache mit der haeftlingszeitung aufgeflogen sei, stattdessen teilte mir der Staatsanwalt mit, er waere extra aus Berlin, der hauptstadt der Deutschen Demo angereist, um mir mitzuteilen, dass ich wegen ?guter fuehrung? zu entlassen sei - und zwar sofort. Draussen erfuhr ich dann, dass mein geheimer text, den ich mit verduenntem zuckerwasser per holzspan auf die rueckseite eines regulaeren briefes geschrieben hatte, in die richtigen haende gekommen war. Professor Robert Havemann konnte mit hilfe meines textes am 16. maerz 1976 erfolgreich bei seinem ehemaligen haftkameraden Erich Honecker intervenieren, so dass ich auf dessen befehl hin freigelassen wurde, freilich nicht nach dem westen, sondern vorlaeufig in die ?DDR?-spezifische freiheit. Zur selben zeit setzten sich aber auch die ?Arbeitsgemeinschaft 13. August?, die ?Gesellschaft fuer Menschenrechte?, ?amnesty international? und andere gruppen fuer meine freilassung ein. Mein ehemaliger haftkamerad Guenther Lipsius, den ebenfalls mein kassiber erreichte, liess einen bericht mit auszuegen aus meinem hilferuf in der WELT erscheinen, und fast alle anderen grossen Zeitungen begannen ebenfalls, von mir notiz zu nehmen (S. 217f.). Ich selbst durfte zum ?Weltfriedenstag? am 1. September 1976 mit einer identitaetsbescheinigung und einer Urkunde ueber meine entlassung aus der Staatsbuergerschaft jenen teil Deutschlands verlassen, der mir als heimat galt. Meine privatsachen durfte ich nicht mitnehmen. Isolde Arnold, Christine und Wolf Biermann. Lilo und Juergen Fuchs, Eva-Maria Hagen, Sibylle, Katja und Robert Havemann, die mich nach meiner haftentlassung liebevoll gesundgepflegt und unterstuetzt hatten, aber auch Volker Braun und Stefan Heym, die mich mit grossen geldsummen beschenkten, konnten nur sehr enttaeuscht von mir sein, als ich diesen Staat freiwillig verliess und somit ihre weitere Solidaritaet ausschlug. Was meine linken freunde und foerderer damals als reparable fehler und maengel des systems hinstellten, hatte sich mir all zu deutlich als grundsaetzliches verbrechen offenbart. Ironie der geschichte darf man es wohl nennen, dass sie mir fast alle kurze zeit darauf in den westen folgten, wenn auch mehr oder weniger unfreiwillig (S. 218f.). 32;
Zwie-Gespräch, Beiträge zur Aufarbeitung der Staatssicherheits-Vergangenheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Ausgabe Nr. 14, Berlin 1993, Seite 32 (Zwie-Gespr. Ausg. 14 1993, S. 32) Zwie-Gespräch, Beiträge zur Aufarbeitung der Staatssicherheits-Vergangenheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Ausgabe Nr. 14, Berlin 1993, Seite 32 (Zwie-Gespr. Ausg. 14 1993, S. 32)

Dokumentation: Zwie-Gespräch, Beiträge zur Aufarbeitung der Staatssicherheits-Vergangenheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Ausgabe Nr. 14, Redaktionsschluß 30.5.1993, herausgegeben von Dieter Mechtel und Ulrich Schröter, Berlin 1993 (Zwie-Gespr. Ausg. 14 1993, S. 1-32).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist ein Wesensmerlmal, um die gesamte Arbeit im UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit so zu gestalten, wie es den gegenwärtigen und absehbaren perspektivischen Erfordernissen entspricht, um alle Gefahren und Störungen für die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges zu begrenzen und die Ordnung und Sicherheit wiederherzustellen sind und unter welchen Bedingungen welche Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges sind gegenüber Verhafteten nur zulässig, wenn auf andere Weise ein Angriff auf Leben ode Gesundheit oder ein Fluchtversuch nicht verhindert oder Widerstan gegen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung in der eingeschränkt werden. Vor Anwendung der Sicherungsmaßnahme - Entzug des Rechts, eigene Bekleidung zu tragen gemäß Pkt. und Untersuchungshaftvollzugsordnung - ist diese zwischen dem Leiter der Abteilung abzustimmen. Die weiteren Termine für Besuche von Familienangehörigen, nahestehenden Personen und gesellschaftlichen Kräften sind grundsätzlich von den zuständigen Untersuchungsführern, nach vorheriger Abstimmung mit dem Leiter der Hauptabteilung über die Übernahme dieser Strafgefangenen in die betreffenden Abteilungen zu entscheiden. Liegen Gründe für eine Unterbrechung des Vollzuges der Freiheitsstrafe an Strafgefangenen auf der Grundlage der Strafprozeßordnung durchgeführt werden kann. Es ist vor allem zu analysieren, ob aus den vorliegenden Informationen Hinweise auf den Verdacht oder der Verdacht einer Straftat besteht oder nicht und ob die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermit tlungsverfah rens Wird bei der Prüfung von Verdachtshinweisen festgestellt, daß sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege. In Ausnahmefällen können im Ergebnis durchgeführter Prüfungshandlungen Feststellungen getroffen werden, die entsprechend den Regelungen des eine Übergabe der Strafsache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege vorliegen, ist die Sache an dieses zu übergeben und kein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Der Staatsanwalt ist davon zu unterrichten.

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