Zwie-Gespräch 11 1992, Seite 29

Zwie-Gespräch, Beiträge zur Aufarbeitung der Staatssicherheits-Vergangenheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Ausgabe Nr. 11, Berlin 1992, Seite 29 (Zwie-Gespr. Ausg. 11 1992, S. 29); ZWIE - GESPRÄCH NR. 11 Buchempfehlung Günter Bonsack/Herbert Brehmer Auftrag: Irreführung Wie die Stasi Politik im Westen machte Carlsen Verlag GmbH, Hamburg 1992 Leseprobe aus dem zweiten Kapitel Krieg der Flöhe: Die Desinformation, die wir ausübten, übertraf hinsichtlich ihres Charakters, ihres Ausmaßes und ihrer Intensität bei weitem die Aufgaben, die Geheimdienste in aller Welt erfüllen, indem sie etwa Doppelagenten führen und so in das gegnerische Lager hineinwirken. Wir übernahmen einen politischen Auftrag, der mit Spionage im traditionellen Sinn nichts zu tun hatte (Seite 31). Die östlichen Dienste gehorchten jahrzehntelang nur den Befehlen der herrschenden kommunistischen Parteien und folgten dem jesuitischen Glaubenssatz, daß der Zweck die Mittel heilige. Wir kannten nur Revolution oder Konterrevolution. Jede vom Dogma abweichende Meinung erschien uns feindlich und wurde bekämpft. Alle Methoden - auch die der Desinformation - waren erlaubt, um Andersdenkende im eigenen Lager zu zermürben und auszuschalten. Und unser Kampf an der unsichtbaren Front, also im westlichen Ausland, wurde ebensowenig gebremst durch moralische Hemmungen gegenüber dem Feind. Es kann uns keinesfalls von Schuld entlasten, daß wir diese Destruktionsarbeit nicht erfunden haben (Seite 31). Allerdings übten westliche Geheimdienste und Militärs ebenfalls den psychologischen Krieg, und manchmal führten sie ihn auch, so etwa, wenn sie Flugblätter gegen das SED-Regime über der DDR abwarfen. Im kalten Krieg hat sich keine Seite passiv verhalten. Der amerikanische Journalist Robert Taber schuf in diesem Zusammenhang das stimmige Bild von den Flöhen, die, wie die Spionage, allgegenwärtig ihren Krieg gegen den Hund fuhren, der sich nicht wehren kann und schließlich erschöpft krepiert (Seite 33). Die Führung des MfS bestimmte, was Gegenstand und Ziel von aktiven Maßnahmen waren. Dabei hielten sich der Minister für Staatssicherheit, das 29;
Zwie-Gespräch, Beiträge zur Aufarbeitung der Staatssicherheits-Vergangenheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Ausgabe Nr. 11, Berlin 1992, Seite 29 (Zwie-Gespr. Ausg. 11 1992, S. 29) Zwie-Gespräch, Beiträge zur Aufarbeitung der Staatssicherheits-Vergangenheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Ausgabe Nr. 11, Berlin 1992, Seite 29 (Zwie-Gespr. Ausg. 11 1992, S. 29)

Dokumentation: Zwie-Gespräch, Beiträge zur Aufarbeitung der Staatssicherheits-Vergangenheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Ausgabe Nr. 11, Redaktionsschluß 18.12.1992, herausgegeben von Dieter Mechtel und Ulrich Schröter, Berlin 1992 (Zwie-Gespr. Ausg. 11 1992, S. 1-36).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung in der sind. Diese Verhafteten entstammen diesem System subversiver Aktivitäten, dessen Details nur schwer durchschaubar sind, da der Gegner unter anderem auch die sich aus der Aufgabenstellung des Untersuchth ges im Staatssicherheit ergeben gS- grijjt !y Operative SofortSrnnaiimen im operativen Un-tersuchungstypjsfüg und die Notwendigkeit der Arbeit. tiVät ihnen. Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der offensiven Nutzung der erzielten Untersuchungsergebnisse Potsdam, Ouristische Hochscht Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache - Oagusch, Knappe, Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der Sicherung wahrer Zeugenaussagen bedeutsam sind und bei der Festlegung und Durchführung von Zeugenvernehmungen zugrundegelegt werden müssen. Das sind die Regelungen über die staatsbürgerliche Pflicht der Zeuge zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und die exakte, saubere Rechtsanwendung bilden eine Einheit, der stets voll Rechnung zu tragen ist. Alle Entscheidungen und Maßnahmen müssen auf exakter gesetzlicher Grundlage basieren, gesetzlich zulässig und unumgänglich ist. Die gesetzlich zulässigen Grenzen der Einschränkung der Rechte des Verhafteten sowie ihre durch den Grundsatz der Unumgänglichkeit zu begründende Notwendigkeit ergeben sich vor allem daraus, daß oftmals Verhaftete bestrebt sind, am Körper oder in Gegenständen versteckt, Mittel zur Realisierung vor Flucht und Ausbruchsversuchen, für Angriffe auf das Leben und die Gesundheit der Mitarbeiter, für Suicidversuche unduWarMchtung von Beweismaterial sind unbedingt ausbusnüält-nn, was bei der Ausgestaltung grundsätzlich Beachtung finden muß.

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