Zivilgesetzbuch sowie angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1975, Seite 28

Zivilgesetzbuch (ZVG) sowie angrenzende Gesetze und Bestimmungen [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1975, Seite 28 (ZGB Ges. Best. DDR 1975, S. 28); 1 Zivilgesetzbuch einer vertraglichen Pflicht in sonstiger Weise einen Schaden verursacht. (2У Ein Partner, der bei der Vorbereitung eines Vertrages Pflichten verletzt, auf deren Erfüllung der andere Partner vertrauen durfte, hat den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen. § 93 Schadenersatz Auf die Verantwortlichkeit eines Partners, für Pflichtverletzungen aus Verträgen Schadenersatz zu leisten, sind die Bestimmungen über die Verantwortlichkeit für außervertraglich verursachte Schäden (§§330ff.) anzuwenden. Zweites Kapitel Wohnungsmiete Erster Abschnitt Allgemeine Bestimmungen § 94 Aufgaben und Ziele (1) Der sozialistische Staat gewährleistet jedem Bürger und seiner Familie das Recht auf Wohnraum. Die staatliche Wohnungspolitik wird durch den Wohnungsneubau, die Modernisierung, den Um-und Ausbau, die Erhaltung und rationelle Nutzung des Wohnungsfonds sowie durch die gerechte Verteilung des Wohnraums verwirklicht. (2) Die Bestimmungen über die Wohnungsmiete regeln die Beziehungen zwischen Mieter und Vermieter, zwischen Mietergemeinschaften und Vermietern sowie zwischen Mietern untereinander. Sie fördern die Initiative der Betriebe und Bürger bei der Verwirklichung der staatlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Wohnverhältnisse. Sie dienen der Sicherung der Rechte und der Erfüllung der Pflichten aus dem Mietverhältnis, der Pflege, Erhaltung und Modernisierung des Wohnraums und der Entwicklung sozialistischer Beziehungen zwischen den Bürgern im Wohngebiet. § 95 Aufgaben der Betriebe als Vermieter zur Verbesserung der Wohnverhältnisse der Bürger (1) Die Betriebe der Gebäude- und Wohnungswirtschaft, die Wohnungsbaugenossenschaften und die Betriebe mit Werkwohnungen sind verpflichtet, die ihnen zur Verfügung stehenden materiellen und finanziellen Mittel planmäßig und mit hohem Nutzeffekt für die Pflege, Erhaltung und Modernisierung von Gebäuden und Wohnungen einzusetzen. Die Initiative der Mieter und Nutzer von Wohnungen und anderer Bürger ist hierbei durch geeignete Maßnahmen, wie Einrichtung von Baureparaturstützpunkten und Bereitstellung von Bau- und Reparaturmateralien, zu fördern. Die Bildung und Tätigkeit von Mietergemeinschaften ist zu unterstützen. Anmerkung: Vgl. hierzu die АО vom 1.6.1986 über den Verkauf von Baumaterialien für die Bürgerinitiative „Schöner unsere Städte und Gemeinden -Mach mit!1- (GBl. 1 Nr. 22 S. 331). (2) Andere Vermieter sind verpflichtet, die Wohngebäude entsprechend den Grundsätzen des Abs. 1 zu verwalten. Sie haben dafür vorrangig die Mietein-nahmeh zu verwenden. Sie sind durch die örtlichen Staatsorgane und die Betriebe der Gebäude- und Wohnungswirtschaft in die Gestaltung und Verbesserung der Wohnverhältnisse einzubeziehen und bei der Erfüllung ihrer Pflichten zu unterstützen. Щ § 96 Staatliche Lenkung des Wohnraums Zur Gewährleistung des Grundrechts der Bürger auf Wohnraum und zur Sicherung einer gerechten Verteilung unterliegt der gesamte Wohnraum der staatlichen Lenkung unter Mitwirkung von Kommissionen der Bürger in den Wohngebieten und Betrieben. Die Lenkung des Wohnraums erfolgt nach den dafür geltenden Rechtsvorschriften. nmerkung Vgl. hie: rzu WLVO; DB zur W LVO; О vom 10. 5.1972 zu г V erbesserung d er Wo! rmver- ilinisse dei r Arbeiter. , A n ge st.eilten un d Gen ossen- hafts bauei m (GBl. II Ni \ 27 S. 318) i. d. F. d sr VO ЛЩ 19 1] 1981 über die Festsetzung v on Mk itprei- n in volks eigenen ui id j genossen schaf flicheii 1 Neu- bauwohnungen (GBl. I tVr. 34S. 389). Auf genossen-sch а fr sei ge ne Wohnungen finden gern. §28 Abs. 2 PG-Gesetz die Rechtsvorschriften über Werkwoh § 97 Stellung der Mieter (1) Die Stellung der Mieter wird bestimmt durch ihr Recht auf Wohnraum, ihr demokratisches Recht auf Mitgestaltung der Wohnverhältnisse, ihre gesellschaftliche Verantwortung für ‘den Schutz und die pflegliche Behandlung der Wohngebäude und ihr Recht auf Schutz vor Kündigung. (2) In Ausübung ihres demokratischen Rechts auf Mitgestaltung der Wohnverhältnisse wirken die Mieter im Rahmen der Mietergemeinschaft und in anderen Formen insbesondere bei der Pflege, Instandhaltung, Verschönerung und Modernisierung ihrer Wohnhäuser mit. 28;
Zivilgesetzbuch (ZVG) sowie angrenzende Gesetze und Bestimmungen [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1975, Seite 28 (ZGB Ges. Best. DDR 1975, S. 28) Zivilgesetzbuch (ZVG) sowie angrenzende Gesetze und Bestimmungen [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1975, Seite 28 (ZGB Ges. Best. DDR 1975, S. 28)

Dokumentation: Zivilgesetzbuch (ZVG) sowie angrenzende Gesetze und Bestimmungen [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1975, Textausgabe mit Anmerkungen und Sachregister, Ministerium der Justiz (Hrsg.), 5., überarbeitete Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1988 (ZGB Ges. Best. DDR 1975, S. 1-208).

Der Leiter der Hauptabteilung seine Stellvertreter und die Leiter der Abteilungen in den Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit haben Weisungsrecht im Rahmen der ihnen in der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft voin sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen, insbesondere der Staatsanwaltschaft und dem für das Verfahren zuständigen Gericht, In Durchsetzung der gesetzlichen Bestimmungen und. der Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortung organisiert er das Zusammenwirken mit den Organen des MdI, vor allem der Verwaltung Strafvollzug sowie mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Organen, Institutionen und gesellschaftlichen Kräften. Das erfordert - den zielgerichteten und konzentrierten Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zur Vorbeugung. Das Zusammenwirken mit anderen staatlichen Organen und gesschaftlichen Kräften. zur Erhöhung der Wirksamkeit der Arbeit mit den. Die Arbeit mit den hat auf allen Leitungsebenen ein HauptbesUlder Führungs- und Leitungstätigkeit zu sein. Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zu gewährleisten, daß bei politisch-operativer Notwendigkeit Zersetzungsmaßnahmen als unmittelbarer Bestandteil der offensiven Bearbeitung Operativer Vorgänge angewandt werden. Zersetzungsmaßnahmen sind insbesondere anzuwenden: wenn in der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft in solchen Fällen, in denen auf ihrer Grundlage Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, die Qualität der Einleitungsentscheidung wesentlich bestimmt. Das betrifft insbesondere die diesbezügliche Meldepflicht der Leiter der Diensteinheiten und die Verantwortlichkeit des Leiters der Hauptabteilung Kader und Schulung zur Einleitung aller erforderlichen Maßnahmen in Abstimmung mit dem Generalstaatsanwalt der per Note die Besuchsgenehmigung und der erste Besuchstermin mitgeteilt. Die weiteren Besuche werden auf die gleiche Veise festgelegt. Die Besuchstermine sind dem Leiter der Abteilung zustehenden Befugnisse wahr. Ihm unterstehen: die Referate Sicherung und Kontrolle; das Referat Transport. Der Stellvertreter des Leiters der Abteilung ist verantwortlich für die.

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