Zivilgesetzbuch sowie angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1975, Seite 112

Zivilgesetzbuch (ZVG) sowie angrenzende Gesetze und Bestimmungen [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1975, Seite 112 (ZGB Ges. Best. DDR 1975, S. 112); 10 АО zur GrundstücksverkehrsVO Grundbuch zu ersuchen und mit dem Eintragungsersuchen (Rechtsträgernachweis für Ersteinsetzung) eine Ausfertigung des Erbscheines zu übersenden. §5 (1) Ansprüche der Gläubiger gegen den Nachlaß sind schriftlich beim gemäß § 3- zuständigen Rat des Kreises geltend zu machen. Sie unterliegen der Verjährung. Die Verjährungsfrist beträgt 4 Jahre und beginnt mit dem Eintritt des Erbfalles. (2) Der Rat des Kreises kann auch die Hinterlegung des zu zahlenden Geldbetrages bei dem für seinen Sitz zuständigen Staatlichen Notariat beantragen, wenn der Gläubiger unbekannt ist. In gleicher Weise kann auch beim Verzicht auf das Eigentum an einem Grundstück verfahren werden. (3) Hat ein Erbe die Erbschaft ausgeschlagen, werden die ihm gegen den Nachlaß zustehenden Forderungen gemäß §369 des Zivilgesetzbuches beglichen, wenn der unmittelbare wirtschaftliche Zusammenhang mit dem Nachlaß nachgewiesen wird. Staatliches Vorerwerbsrecht § 6 (1) Die Ausübung des staatlichen Vorerwerbsrechts hat der Rat des Kreises den Vertragspartnern, bei angeordnetem gerichtlichem Verkauf dem Gericht, unverzüglich mitzuteilen. Außerdem hat er um Eintragung der Rechtsänderung in das Grundbuch zu ersuchen. In dem Eintragungsersuchen (bei Ausübung des Vorerwerbsrechts zugunsten des Volkseigentums durch Rechtsträgernachweis für Ersteinsetzung) ist auf den Beschluß des Rates des Kreises über die Ausübung des Vorerwerbsrechts Bezug zu nehmen. (2) Wird das Vorerwerbsrecht zugunsten sozialistischer Genossenschaften oder gesellschaftlicher Organisationen ausgeübt, so sind diese als Eigentümer in das Grundbuch einzutragen. § 7 (1) Der Grundstückswert ist gemäß § 4 des Entschädigungsgesetzes vom 15. Juni 1984 (GB1.I Nr. 17 S. 209) festzustellen. (2) Über die Höhe der Entschädigung ist ein Feststellungsbescheid gemäß § 8 des Entschädigungsgesetzes zu erteilen. (3) Erstreckt sich das Vorerwerbsrecht auch auf das Zubehör, erhöht sich die Entschädigung für das Grundstück um den Wert des Zubehörs, der im Feststellungsbescheid gesondert auszuweisen ist. (4) Gegen den Feststellungsbescheid kann gemäß § 13 des Entschädigungsgesetzes Beschwerde eingelegt werden. §8 (1) Die gemäß § 7 zu zahlende Entschädigung wird von dem Zeitpunkt der Ausübung des Vorerwerbsrechts an bis zur Begründung der Einzelschuldbuchforderung mit jährlich 4 % verzinst. (2) Die gemäß Abs. 1 errechneten Zinsen sind Bestandteil der Einzelansprüche. §9 Das Auszahlungs- bzw. Auseinandersetzungsverfahren erfolgt gemäß den §§6,11 und 12 des Entschädigungsgesetzes. § 10 * Wird das Vorerwerbsrecht zugunsten eines Investitionsauftraggebers ausgeübt, sind durch ihn vor Beschlußfassung des Rates des Kreises die zum Erwerb erforderlichen finanziellen Mittel nachzuweisen und an den Rat des Kreises abzuführen. Feststellung der Grundstückswerte und Behandlung der Rechte der Gläubiger bei dem Eigentumsverzicht und der gesetzlichen Erbfolge des Staates §11 (1) Der Grundstückswert ist gemäß §7 Abs. 1 festzustellen. (2) Bei der Feststellung des Grundstückswertes gemäß Abs. 1 ist bei der gesetzlichen Erbfolge des Staates durch den gemäß § 3 zuständigen Rat des Kreises zu veranlassen, daß die zum Zeitpunkt des Erbfalles erforderlichen Kosten für a) notwendige, aber bisher vom bisherigen Eigentümer unterlassene Instandsetzungen, b) den Abriß des Gebäudes, wenn der bisherige Eigentümer den abbruchreifen Zustand infolge unterlassener Instandsetzung herbeigeführt hat, mit berücksichtigt werden. (3) Handelt es sich bei den erloschenen Belastungen um Aufbauhypotheken, sind die dem Kreditinstitut ausgefallenen und aus dem Haushalt des Rates des Kreises erstatteten Zinseinnahmen vom Grund-stücksweft abzuziehen. 112;
Zivilgesetzbuch (ZVG) sowie angrenzende Gesetze und Bestimmungen [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1975, Seite 112 (ZGB Ges. Best. DDR 1975, S. 112) Zivilgesetzbuch (ZVG) sowie angrenzende Gesetze und Bestimmungen [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1975, Seite 112 (ZGB Ges. Best. DDR 1975, S. 112)

Dokumentation: Zivilgesetzbuch (ZVG) sowie angrenzende Gesetze und Bestimmungen [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1975, Textausgabe mit Anmerkungen und Sachregister, Ministerium der Justiz (Hrsg.), 5., überarbeitete Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1988 (ZGB Ges. Best. DDR 1975, S. 1-208).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmerikom-plere zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit über die operative Personenkont rolle Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame Anweisung des Generalstaatsanwalts der des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Leiters der Abteilung vom chungsa t: Die aus den politisch-operativen LageBedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuch.ungsh.aftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Dis imperialistischen Geheimdienste der Gegenwart. Vertrauliche Verschlußsache . Die Qualifizierung der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung und Bekämpfung, der gegen die Staats- und Gesellschaftsordnung der gerichteten politischen Untergrundtätigkeit Forschungsergebnisse, Vertrauliche Verschlußsache Möglichkeiten und Voraussetzungen der konsequenten und differenzierten Anwendung und offensiven Durchsetzung des sozialistischen Strafrechts sowie spezifische Aufgaben der Linie Untersuchung im Prozeß der Vorbeugung und Bekämpfung von Versuchen des Gegners zur Inspirierung und Organisierung politischer Untergrund-tätigkeit in der Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anlage zur Durehführungsbestimmung zur Dienstanweisung zur operativen Meldetätigkeit über die Bewegung, den Aufenthalt und die Handlungen der Angehörigen der drei westlichen in der BdL Anweisung des Leiters der Abteilung oder seines Stellvertreters. In Abwesenheit derselben ist der Wachschichtleiter für die Durchführung der Einlieferung und ordnungsgemäßen Aufnahme verantwortlich. Er meldet dem Leiter der Abteilung in mündlicher oder schriftlicher Form zu vereinbaren. Den Leitern der zuständigen Diensteinheiten der Linie sind die vorgesehenen Termine unverzüglich mitzuteilen.

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