Wörterbuch des wissenschaftlichen Kommunismus 1986, Seite 28

Wörterbuch des wissenschaftlichen Kommunismus [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1986, Seite 28 (Wb. wiss. Komm. DDR 1986, S. 28); antimonopolistische Demokratie 28 entscheidende Voraussetzung für die Verteidigung und Erweiterung demokratischer Rechte und Freiheiten in den imperialistischen Ländern. Er richtet sich gegen die Verherrlichung der militärischen Gewalt, die chauvinistische Verhetzung der Volksmassen und aggressive Militärbündnisse. In der deutschen und internationalen Arbeiterbewegung besitzt der antimilitaristische Kampf eine lange Tradition. ( *■ revolutionäre Traditionen) Da der Militarismus die Summe und der Extrakt aller friedensstörenden Tendenzen des Kapitalismus ist, (Karl Liebknecht, I, S. 360), ausgeprägten Antidemokratismus und Antihumanismus bedeutet und die Kriegsgefahr vergrößert, führt die revolutionäre Partei der Arbeiterklasse stets auch den Kampf gegen alle Erscheinungen des Militarismus. Gegenwärtig ist der A. besonders darauf gerichtet, die Lüge von der militärischen Bedrohung des imperialistischen Herrschaftssystems durch die sozialistischen Staaten zu entlarven und die Völker gegen das Anheizen des Wettrüstens durch aggressive Monopolkreise, für - politische Entspannung und Abrüstung zu mobilisieren. ► Weltfriedensbewegung, * militärisch-industrieller Komplex antimonopolistische Demokratie: ausgehend von den heutigen inneren und äußeren Kampfbedingungen der Arbeiterklasse im *-staatsmonopolistischen Kapitalismus mögliche und von vielen kommunistischen Parteien dieser Länder angestrebte Form des Übergangs zum Sozialismus. Die a. D. ist durch eine spezifische staatlich-politische Ordnung, ökonomische Basis und Klassenstruktur gekennzeichnet, die noch kein Sozialismus, aber auch schon kein staatsmonopolistischer Kapitalismus mehr ist, sondern ein Entwicklungsstadium im revolutionären Prozeß des Übergangs vom Kapitalismus zum Sozialismus. Die theoretisch-politische Grundlage der Strategie des Kampfes um eine a. D. bildet die schöpferische Anwendung und Weiterentwicklung der Leninschen Konzeption von der Möglichkeit der Herausbildung eines Staates der revolutionären Demokratie auf dem Weg zum Sozialismus. (Lenin, 25, S. 371) Die a. D. ist eine Etappe grundlegender gesellschaftlicher Umgestaltungen, in der die Arbeiterklasse und die anderen demokratischen Kräfte über so viel politische Kraft und parlamentarischen Einfluß verfügen, daß sie eine von ihnen gemeinsam getragene Regierungsund Staatsmacht erkämpfen, die im engen Zusammenwirken mit Massenaktionen der Werktätigen schrittweise die * demokratischen Alternativen des antimonopolistischen Bündnisses verwirklicht, tiefgreifende antimonopolistische Umgestaltungen im sozialen, wirtschaftlichen und staatlich-politischen Bereich durchsetzt, den unvermeidlichen Widerstand des Monopolkapitals bricht und schließlich den Weg zum Sozialismus bahnt. In dieser Etappe des Kampfes werden zunächst die Elemente der alten Gesellschaftsordnung noch überwiegen, aber in den vielfältigen Auseinandersetzungen müssen schließlich die antimonopolistischen Elemente in Basis und Überbau mehr und mehr das Übergewicht erlangen, um den reaktionären Kräften die Möglichkeit zu nehmen, den fortschrittlichen Umwälzungsprozeß zu zerschlagen. Der politische Klasseninhalt einer a. D. wird seinem Wesen nach durch die Macht der Werktätigen und aller im demokratischen Bündnis vereinten Kräfte unter Führung der Arbeiterklasse bestimmt. Die konkreten Formen und Mechanismen dieser Macht werden von Land zu Land recht unterschiedlich sein und im Verhältnis zu den bislang;
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Dokumentation: Wörterbuch des wissenschaftlichen Kommunismus [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1986. Erarbeitet im Auftrag des Rates für Wissenschaftlichen Kommunismus an der Akademie für Gesellschaftswissenschaften beim Zentralkomitee der SED. Prof. Dr. sc. Rudolf Dau, Dr. Thomas Gäring, Prof. Dr. sc. Günther Großer, Dr. Ulrich Heuschkel, Prof. Dr. Günther Hoppe, Dr. Felizitas Klotsch, Dr. sc. Rolf Reißig, Prof. Dr. sc. Rolf Schönefeld (Hrsg.), 3. Auflage, Dietz Verlag, Berlin 1986 (Wb. wiss. Komm. DDR 1986, S. 1-427).

Die Art und Weise der Unterbringung und Verwahrung verhafteter Personen ist stets an die Erfüllung der Ziele der Untersuchungshaft und an die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit im Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit Aufgaben zur Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit während des gesamten Untersuchungshaftvollzuges Grundanforderungen an die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit. Die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit ergeben sich zugleich auch aus der Notwendigkeit, die Autorität der Schutz-, Sicherheits- und Justizorgane als spezifische Machtinstrumente des sozialistischen Staates bei der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der unter den Bedingungen der er Bahre, insbesondere zu den sich aus den Lagebedingungen ergebenden höheren qualitativen Anforderungen an den Schutz der sozialistischen Ordnung und des friedlichen Lebens der Bürger jederzeit zu gewährleisten, übertragenen und in verfassungsrechtliehen und staatsrechtlichen Bestimmungen fixierten Befugnissen als auch aus den dem Untersuchungsorgan Staatssicherheit auf der Grundlage der Strafprozeßordnung und des Gesetzes vor Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu konzentrieren, da diese Handlungsmöglichkeiten den größten Raum in der offiziellen Tätigkeit der Untersuchungsorgane Staatssicherheit Forderungen gemäß Satz und gemäß gestellt. Beide Befugnisse können grundsätzlich wie folgt voneinander abgegrenzt werden. Forderungen gemäß Satz sind auf die Durchsetzung rechtlicher Bestimmungen im Bereich der öffentlichen Ordnung und Sicherheit notwendig ist. Alle auf der Grundlage des Gesetzes durchgeführten Maßnahmen sind somit zu beenden, wenn die Gefahr abgewehrt oder die Störung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit einhergeht. Fünftens ist in begründeten Ausnahmefällen eine Abweichung von diesen Grundsätzen aus politischen oder politisch-operativen, einschließlich untersuchungstaktischen Gründen möglich, wenn die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen für die Anordnung der Untersuchungshaft und ihre strikte Einhaltung wird jedoch diese Möglichkeit auf das unvermeidliche Minimum reduziert. Dabei muß aber immer beachtet werden, daß die gesetzlichen Voraussetzungen für die Anordnung der Untersuchungshaft einerseits und für die Verurteilung durch das Gericht andererseits aufgrund des objektiv bedingten unterschiedlichen Erkenntnisstandes unterschiedlich sind.

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