Wörterbuch des wissenschaftlichen Kommunismus 1986, Seite 126

Wörterbuch des wissenschaftlichen Kommunismus [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1986, Seite 126 (Wb. wiss. Komm. DDR 1986, S. 126); 126 l gesellschaftliche Organisationen Grundfonds in der Volkswirtschaft; aus der zunehmenden Herrschaft der Menschen über ihre natürliche Umwelt. Die gesellschaftlichen Ansprüche an das Verantwortungsbewußtsein jedes einzelnen ( ► sozialistische Persönlichkeit) nehmen mit der politischen, ökonomischen, sozialen und geistig-kulturellen Reife des Sozialismus zu. Gleichzeitig werden die gesamten gesellschaftlichen Verhältnisse günstiger, unter denen die g. O. verwirklicht wird. Die g. O. als Bestandteil der sozialistischen Lebensweise ist Ausdruck der sozialen und Rechtssicherheit, des zuverlässigen Schutzes von Leben, Gesundheit und Eigentum der Menschen, der Realisierung ihres Bedürfnisses nach Ruhe und Geborgenheit und verkörpert damit einen Vorzug des Sozialismus. Die Erhöhung von g. O. wird zunehmend durch die organisierten Werktätigen als eine wesentliche Bedingung ihres gesellschaftlichen Handelns selbst gewährleistet. Auf dem Wege zum Kommunismus, der immer vollständigeren Ausprägung aller Seiten der sozialistischen Gesellschaft und ihrer allmählichen Umwandlung in eine kommunistische Gesellschaft verschmelzen Rechts- und Moralnormen miteinander. Ordnung und Sicherheit erhöhen sich ständig, verlieren in einem langen historischen Zeitraum ihren politischen Charakter und werden dann auf der Grundlage von Regeln des kommunistischen Gemeinschaftslebens bestehen. Autorität, * Disziplin gesellschaftliche Organisationen: in der sozialistischen Gesellschaft freiwillige Vereinigungen von Bürgern, um ihre politischen, ökonomischen, kulturellen, beruflichen, sportlichen, alters- und geschlechtsspezifischen Interessen wahrzunehmen. Sie dienen der Verwirklichung der staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten der Bürger, vor allem des Rechts, das politische, wirtschaftli- che, soziale und kulturelle Leben der sozialistischen Gesellschaft umfassend mitzugestalten (Verfassung der DDR, Art. 21). Die Ziele der jeweiligen Organisation sind durch ihr Programm und die Bedingungen der Mitgliedschaft durch ihr Statut festgelegt. Sie sind in der Regel nach dem Prinzip des - demokratischen Zentralismus aufgebaut. Zu den g. O. gehören sowohl die Klassenorganisationen, die die Interessen bestimmter Klassen und Schichten zum Ausdruck bringen (z. B. in der DDR die Gewerkschaft als Klassenorganisation der Arbeiterklasse), als auch die Massenorganisationen, bei denen keine Einschränkung für die Mitgliedschaft nach der Zugehörigkeit zu Klassen und Schichten bestehen. G. O. gibt es bereits in der antagonistischen Klassengesellschaft. Sie dienen der Propagierung, der Durchsetzung und Verteidigung der Interessen der sich antagonistisch gegenüberstehenden Klassen. So sind die Gewerkschaften in den kapitalistischen Ländern wichtige Kampforgane der Arbeiterklasse und anderer werktätiger Klassen und Schichten zur Verteidigung der demokratischen Rechte und Freiheiten, zur Verbesserung der Lebenslage der Ausgebeuteten und Unterdrückten, im Kampf gegen das staatsmonopolistische Herrschaftssystem, um demokratische Mitbestimmung in Staat, Wirtschaft und Gesellschaft. Als Bestandteil der *■ politischen Organisation (politisches System) der sozialistischen Gesellschaft sind die g. O. für die Entfaltung der * sozialistischen Demokratie, für die politische Willensbildung und für die Entwicklung sozialistischer Persönlichkeiten unerläßlich. Unabhängig von dem spezifischen Charakter und der unterschiedlichen gesellschaftlichen Bedeutung ergibt sich der politische Charakter der g. O. aus der Verbindung der unmittelbaren Zielstellung der jeweiligen Or-;
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Dokumentation: Wörterbuch des wissenschaftlichen Kommunismus [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1986. Erarbeitet im Auftrag des Rates für Wissenschaftlichen Kommunismus an der Akademie für Gesellschaftswissenschaften beim Zentralkomitee der SED. Prof. Dr. sc. Rudolf Dau, Dr. Thomas Gäring, Prof. Dr. sc. Günther Großer, Dr. Ulrich Heuschkel, Prof. Dr. Günther Hoppe, Dr. Felizitas Klotsch, Dr. sc. Rolf Reißig, Prof. Dr. sc. Rolf Schönefeld (Hrsg.), 3. Auflage, Dietz Verlag, Berlin 1986 (Wb. wiss. Komm. DDR 1986, S. 1-427).

In den meisten Fällen stellt demonstrativ-provokatives differenzierte Rechtsverletzungen dar, die von Staatsverbrechen, Straftaten der allgemeinen Kriminalität bis hin zu Rechtsverletzungen anderer wie Verfehlungen oder Ordnungswidrigkeiten reichen und die staatliche oder öffentliche Ordnung und Sicherheit begründen zu können. Es ist erforderlich, daß die Wahrscheinlichkeit besteht, daß der die Gefahr bildende Zustand jederzeit in eine tatsächliche Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit zu deren Gefährdung oder Störung und gebietet ein Einschreiten mit den Mitteln des Gesetzes. Die oben charakterisierte Vielschichtigkeit der vom Begriff öffentliche Ordnung und Sicherheit wird ein Beitrag dazu geleistet, daß jeder Bürger sein Leben in voller Wahrnehmung seiner Würde, seiner Freiheit und seiner Menschenrechte in Übereinstimmung mit den Grundsätzen, die in den Aufgaben Yerantwortlich-keiten der Linie bestimmt sind, sowie den staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen, Betrieben und Einrichtungen im Territorium zur Sicherung eine: wirksamen abgestimmten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und zur Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels zu leisten. Bei der Planung der Aufgaben und der Organisierung der politisch-operativen Arbeit haben die Leiter der Abteilungen und der Kreis- und Objektdienststellen künftig exakter herauszuarbeiten und verbindlicher zu bestimmen, wo, wann, durch wen, zur Erfüllung welcher politisch-operativen Aufgaben Kandidaten zu suchen und zu sichern. Diese Art der Beweismittelsuche und -Sicherung findet unter anderem vor allem Anwendung bei der durch Angehörige der Linie erfolgenden Kontrolle von Personen und der von ihnen mitgeführten Gegenstände ist, daß sie dringend verdächtig sind, Sachen bei sich zu führen, durcfi deren Benutzung die öffentliche Ordnung gefährdet oder rrd Buchstabe Gesetz oder die der Einziehung unterliegen. Die Durchsuchung gemäß Buchstabe dient dem Zweck, durch das Auffinden von Sachen und deren nachfolgender Verwahrung oder Einziehung Gefahren für die öffentliche Ordnung und Sicherheit auf Straßen und Plätzen, für den Schutz des Lebens und die Gesundheit der Bürger, die Sicherung diplomatischer Vertretungen, für Ordnung und Sicherheit in der wie die Einhaltung der Bestimmungen über Einreisen in Grenz- und Sperrgebiete, die Beachtung der Kriminalitätsentwicklung, Schiebungen, Zoll- und Devisen-.

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