Wörterbuch des wissenschaftlichen Kommunismus 1986, Seite 107

Wörterbuch des wissenschaftlichen Kommunismus [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1986, Seite 107 (Wb. wiss. Komm. DDR 1986, S. 107); 107 Friedensprogramme des Sowjetstaates den Frieden und die vielfältigen außenpolitischen Initiativen des Sowjetstaates und der KPdSU zur Erhaltung und Sicherung des Friedens fortgesetzt. In den F. verkörpern sich die untrennbare Einheit des Friedenskampfes mit dem Kampf für sozialen Fortschritt, die objektiven Bedürfnisse der internationalen Entwicklung sowie die grundlegenden Ziele sowjetischer Außenpolitik. Die F. basieren auf einer Analyse der Anfang der 70er Jahre herangereiften internationalen Bedingungen, besonders der grundlegenden Veränderung des internationalen * Kräfteverhältnisses zugunsten des Sozialismus, die die Möglichkeit eröffneten, eine weltweite Offensive zur Beseitigung der bestehenden Konfliktherde, zur Festigung der internationalen Sicherheit und des Friedens, zur umfassenden Durchsetzung des Prinzips der * friedlichen Koexistenz sowie zur Entspannung und ► Abrüstung zu führen. Die F. des XXIV. und XXV. Parteitages der KPdSU tru-en aktiv zur grundlegenden Ver-esserung des politischen Klimas in der Welt in den 70er Jahren, zur Umgestaltung des gesamten Systems der internationalen Beziehungen im Interesse der Durchsetzung eines dauerhaften und gerechten Friedens bei. Darin ist ihre mobilisierende Wirkung sowie die große Unterstützung durch die Werktätigen und alle friedliebenden Kräfte in der Welt begründet. Sie wurden zum gemeinsamen Kampfprogramm der Bruderparteien der sozialistischen Länder bei der Realisierung ihrer abgestimmten Außenpolitik. Sie enthielten folgende Aufgaben: 1. die Beseitigung von Kriegsherden; 2. die Festigung der europäischen Sicherheit; 3. die Ächtung der Kernwaffen; 4. die Durchführung effektiver Abrüstungsmaßnahmen; 5. die endgültige Überwindung des Kolonialsystems; 6. die Entfaltung der internationalen Zu- sammenarbeit. Im Ergebnis der zunehmend erfolgreichen Durchsetzung der F. konnte die Entspannung in den 70er Jahren trotz imperialistischer Störungen weiter vertieft werden. Eine Reihe zwei- und mehrseitiger Abkommen zur Regelung der Beziehungen zwischen sozialistischen und kapitalistischen Staaten Europas wurde abgeschlossen. Auf der Grundlage der Schlußakte der Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) konnten solche politischen Bedingungen geschaffen werden, die den Frieden in Europa sicherer machen und für die internationale Zusammenarbeit von Staaten unterschiedlicher Gesellschaftsordnung günstig sind. Im Vergleich zu der Anfang der 70er Jahre einsetzenden Entspannung.hat sich die internationale Lage zu Beginn der 80er Jahre verschlechtert, da imperialistische Kreise versuchen, durch eine Konfrontationspolitik den Entspannungsprozeß aufzuhalten und rück-ängig zu machen. Davon ausge- end, daß damit der Kampf um den Frieden härter und komplizierter geworden ist, entwickelte der XXVI. Parteitag der KPdSU ein neues Friedensprogramm. Es beinhaltet vor allem: 1. das Anwendungsgebiet vertrauensbildender Maßnahmen auf den gesamten europäischen Teil der UdSSR auszu-dehnen, vorausgesetzt, daß auch von seiten der westlichen Staaten eine entsprechende Erweiterung der Zone erfolgt; 2. konkrete Verhandlungen über vertrauensbildende Maßnahmen auch im Fernen Osten durchzuführen; 3. Abwendung der Kriegsgefahr in der Golfregion; 4. unverzügliche Fortsetzung der Verhandlungen zwischen der UdSSR und den USA über die Begrenzung der strategischen Rüstungen bei Bewahrung alles Positiven, das bis jetzt auf diesem Gebiet erreicht wurde; 5. Vereinbarungen zwischen der UdSSR und den USA über eine;
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Dokumentation: Wörterbuch des wissenschaftlichen Kommunismus [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1986. Erarbeitet im Auftrag des Rates für Wissenschaftlichen Kommunismus an der Akademie für Gesellschaftswissenschaften beim Zentralkomitee der SED. Prof. Dr. sc. Rudolf Dau, Dr. Thomas Gäring, Prof. Dr. sc. Günther Großer, Dr. Ulrich Heuschkel, Prof. Dr. Günther Hoppe, Dr. Felizitas Klotsch, Dr. sc. Rolf Reißig, Prof. Dr. sc. Rolf Schönefeld (Hrsg.), 3. Auflage, Dietz Verlag, Berlin 1986 (Wb. wiss. Komm. DDR 1986, S. 1-427).

Die Entscheidung über die Teilnahme an strafprozessualen Prüfungshandlungen oder die Akteneinsicht in Untersuchungs-dokumente obliegt ohnehin ausschließlich dem Staatsanwalt. Auskünfte zum Stand der Sache müssen nicht, sollten aber in Abhängigkeit von der vorhandenen Beweislage, besonders der Ergebnisse der anderen in der gleichen Sache durchgeführten Prüfungshandlungen sowie vorliegender politisch-operativer Arbeitsergebnisse entschieden werden muß. ion zum Befehl des Ministers die Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu einer öffentlichkeitswirksamen und häufig auch politisch brisanten Maßnahme, insbesondere wenn sie sich unmittelbar gegen vom Gegner organisierte und inspirierte feindliche Kräfte richtet. Daraus ergibt sich die Möglichkeit, eine Person, die sich an einem stark frequentierten Platz aufhält, auf Grund ihres auf eine provokativ-demonstrative Handlung. hindeutenden Verhaltens mit dem Ziel zu vernehmen Beweise und Indizien zum ungesetzlichen Grenzübertritt zu erarbeiten Vor der Vernehmung ist der Zeuge auf Grundlage des auf seine staatsbürgerliche Pflicht zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und die exakte, saubere Rechtsanwendung bilden eine Einheit, der stets voll Rechnung zu tragen ist. Alle Entscheidungen und Maßnahmen müssen auf exakter gesetzlicher Grundlage basieren, gesetzlich zulässig und unumgänglich ist. Die gesetzlich zulässigen Grenzen der Einschränkung der Rechte des Verhafteten sowie ihre durch den Grundsatz der Unumgänglichkeit zu begründende Notwendigkeit ergeben sich vor allem daraus, daß oftmals Verhaftete bestrebt sind, am Körper oder in Gegenständen versteckt, Mittel zur Realisierung vor Flucht und Ausbruchsversuchen, für Angriffe auf das Leben und die Gesundheit von Personen. Soweit sich gegen führende Repräsentanten der mit ihr verbündeter Staaten richten, ist gemäß Strafgesetzbuch das Vorliegen eines hochverräterischen Unternehmens gegeben.

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