Wörterbuch zum sozialistischen Staat 1974, Seite 98

Wörterbuch zum sozialistischen Staat [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1974, Seite 98 (Wb. soz. St. DDR 1974, S. 98); friedliche Koexistenz 93 nicht übersteigt, erhalten seit dem 1. 7. 1968, dem Inkrafttreten des neuen, weiterentwickelten Rentenrechts in der DDR, nach einem vollen Arbeitsleben eine Rente aus der Sozialpflichtversicherung in Höhe von etwa 70 bis 90 % des Nettoverdienstes. Werktätige mit Arbeitsverdiensten bzw. Einkommen von über 600 M monatlich bzw. 7200 M jährlich können sich durch ihren Beitritt zur £. Z. nunmehr ebenfalls einen Gesamtrentenanspruch sichern, der in einem günstigen Verhältnis zu ihrem Arbeitsverdienst steht. Der Beitrag zur f. Z. beträgt für Arbeiter und Angestellte, Mitglieder sozialistischer Produktionsgenossenschaften und Mitglieder der Kollegien der Rechtsanwälte 10 % des 600 M monatlich bzw. 7200 M jährlich übersteigenden Einkommens; er wird jedoch höchstens bis 1200 M monatlich bzw. 14 400 M jährlich erhoben. Der Betrieb bzw. die Genossenschaft sind verpflichtet, den gleichen Beitrag zur f. Z. wie der Werktätige zu zahlen. Freiberuflich Tätige und andere selbständig Tätige zahlen als Beitrag 20 % des 7200 M jährlich übersteigenden Einkommens, höchstens jedoch für das Einkommen bis 14 400 M. Wie bei der Sozialpflichtversicherung, so übernimmt bei der £. Z. der sozialistische Staat die Garantie für die sich aus dieser Versicherung ergebenden Leistungsansprüche, unabhängig von der Höhe der Einnahmen, die erzielt werden. Mit dieser f. Z. wurden für alle Werktätigen günstige Bedingungen für ihre materielle Sicherheit bei Krankheit, Invalidität, im Alter und für Hinterbliebene geschaffen. Sie stellt eine wichtige Ergänzung zu dem garantierten Versicherungsschutz aus der Sozialpflichtversicherung dar. - Sozialversicherwtg der Arbeiter und Angestellten friedliche Koexistenz: Nebeneinanderbestehen von Staaten unterschiedlicher Gesellschaftsordnung in der Epoche des Übergangs vom Kapitalismus zum Sozialismus und objektives Erfordernis in den Beziehungen zwischen ihnen ; Grundprinzip sozialistischer Außenpolitik gegenüber Staaten mit entgegengesetzter gesellschaftlicher und staatlicher Ordnung. Die Durchsetzung der f. K. ist das Resultat des Kampfes der sozialistischen Staaten und aller friedliebenden Kräfte für die Bewahrung des Weltfriedens, die Gewährleistung der internationalen Sicherheit und die Entwicklung normaler, dem geltenden Völkerrecht entsprechender Beziehungen zwischen den Staaten unterschiedlicher Gesellschaftsordnung. Auf der Grundlage der Veränderung des internationalen Kräfteverhältnisses zugunsten des Friedens, der Demokratie und des Sozialismus ist sie zu einem realen, zunehmend die Weltpolitik und die internationalen Beziehungen bestimmenden Faktor geworden. Als wichtige Form des internationalen Klassenkampfes auf zwischenstaatlicher Ebene ist die £. K. Ausdruck für die dialektische Einheit und den Kampf der Gegensätze in den internationalen Beziehungen von Staaten unterschiedlicher Gesellschaftsordnung und widerspiegelt die geschichtliche Notwendigkeit und Tatsache, daß mit der Stärkung der internationalen Positionen des Sozialismus gegenüber dem Imperialismus der Weltfrieden zunehmend gesichert und die Beziehungen zwischen den Staaten unterschiedlicher Gesellschaftsordnung auf der Grundlage der Anerkennung ihrer souveränen Gleichheit und territorialen Integrität, der Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten, der Entwicklung der Zusammenarbeit zum gegenseitigen Vorteil, der friedlichen Streitbeilegung und auf der Grundlage anderer demokratischer Prinzipien und Normen geregelt und gestaltet werden. Die f. K. zwischen Staaten unterschiedlicher Gesellschaftsordnung ist objektiv in der;
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Dokumentation: Wörterbuch zum sozialistischen Staat [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1974, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Institut für Staats- und Rechtstheorie an der Akademie der Wissenschaften der DDR (Hrsg.), Autorenkollektiv, 1. Auflage, Dietz Verlag, Berlin 1974 (Wb. soz. St. DDR 1974, S. 1-432). Redaktionskommission: Prof. Dr. Gerhard Schüßler, Prof. Dr. Wolfgang Weichelt, Prof. Dr. Gert Egler, Dr. Gerhard Rosenau (Redaktionssekretär), Prof. Dr. Gerhard Schulze, Gertrud Schütz (Dietz Verlag). An der Ausarbeitung der Stichwörter waren als Autoren beteiligt: Dr. H.-W. Aims, Dr. K. Altwig, Prof. Dr. Dr. R. Arlt, Prof. Dr. W. Assmann, Dr. St. Baar, K. Backhaus, Dr. A. Baumgart, Dr. K. Becher, Dr. K. Becker, Prof. Dr. M. Benjamin, Prof. Dr. M. Bergner, Prof. Dr. G. Bley, Dr. H. Blüthner, Dr. K.-H. Brandt, H. Bräuer, W. Brauer, H. Buch, Prof. Dr. W. Büchner-Uhder, Dr. H. Busch, Dr. H. Busse, Dr. K. H. Christoph, Dr. U. Dähn, Dr. W. Ditting, K. Döblitz, Dr. G. Duckwitz, Dr. K. Dzykonski, Prof. Dr. G. Egler, Prof. Dr. F. Enderlein, Dr. G. Feige, Dr. G. Feix, Dr. H. Fincke, Dr. J. Franke, Prof. Dr. W. Friebel, E. Fritsch, Dr. H. Fritsche, Prof. Dr. G. Frohn, Prof. Dr. H. Fülle, Dr. H. Gold, Prof. Dr. B. Graefrath, Dr. W. Gramann, Prof. Dr. A. Grandke, Dr. K.-F. Gruel, Dr. W. Hafe-mann, E. Hein, Dr. J. Henker, Dr. K. Heuer, Dr. H. Hofmann, Dr. K. Hofmann, Ch. Höppner, Oberst Dr. W. Hübner, St. Hultsch, Dr. O. Kampa, Dr. H.-J. Karliczek, Prof. Dr. H. Kellner, Prof. Dr. M. Kemper, Dr. E. Krauß, Dr. J. Krüger, Dr. W. Kopatz, Prof. Dr. H. Kroger, H. Kühner, Dr. G. Kunicke, Prof. Dr. F. Kunz, Dr. A. Latzo, Prof. Dr. G. Lehmann, Dr. G. Lehniger, Dr. G. Leifert, W. Lenz, Dr. G. Liebe, H. Lieske, Dr. K. Lingner, Dr. W. Lungwitz, Dr. D. Machalz-Urban, Dr. R. Mand, A. Mardek, Dr. H. Melzer, Dr. J. Misselwitz, Prof. Dr. K. A. Mollnau, Dr. P. Morgenstern, Prof. Dr. H. D. Moschütz, Dr. F. Müller, G. Nielsen, R. Nissel, Prof. Dr. E. Oehler, Dr. G. Paersch, Dr. L. Penig, Dr. S. Petzold, H. Pohl, Prof. Dr. E. Poppe, G. Pöthig, Dr. E. Prager, Prof. Dr. H. Reinwarth, Prof. Dr. K.-H. Röder, U. Rôder, Dr. R. Rodig, Dr. G. Rosenau, I. Rumstich, Dr. L. Rüster, Prof. Dr. W. Seiffert, Dr. W. Sieber, H. Siewert, U. Schaar-schmidt, Dr. M. Schlör, Dr. W. Schmidt, Dr. L. Schramm, Prof. Dr. K.-H. Schöneburg, Dr. G. Schönfeld, Prof. Dr. G. Schulze, Prof. Dr. K. Schumann, J. Schuster, G. Schütz, Prof. Dr. G. Stiller, G. Stiller, R. Strelow, Prof. Dr. H. Strohbach, Dr. R. Stüber, H. Tarnick, Dr. H. Tröger, Dr. E. Wächter, Prof. Dr. H. Weber, Prof. Dr. W. Weichelt, Dr. R. Weppef, Dr. H. Wiemann, Prof. Dr. A. Winkler, Dr. H.-P. Wolf, Dr. Hans Wolf, Dr. Heinz Wolf, Dr. H.-J. Wolf, Prof. Dr. H. Wünsche, Dr. K. Zinke, Dr. P. Zinnecker.

Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft in tatsächlicher Hinsicht die beiveismäßigen Erfordernisse für die Begründung des Verdachts des dringenden Verdachts, einer Straftat und die daraus resultierenden Anforderungen an die politisch-operative Arbeit Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache - Aufgaben und Möglichkeiten der Untersuchungsarbeit im Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher durch den Gegner Vertrauliche Verschlußsache - Erfоrdernisse und Wege der weiteren Vervollkommnung der Leitungstätigkeit der Leiter untersuchungsführender Referate der Linie Vertrauliche Verschlußsache . Die Bedeutung des Ermittlungsver-fahrens im Kampf gegen die Angriffe des Feindes und für die Gewährleistung der staatlichen Sicherheit der Die politisch-operativen, tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zur Anwendung, da sie gute Möglichkeiten der erzieherischen Einflußnahme auf den Befragten bietet und unter Berücksichtigung der Ergebnisse der sonstigen Prüfungshandlungen häufig die Entscheidung des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, daß sich im Ergebnis der durchgefDhrten Prüfung entweder der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt hat oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung gibt. Das ist in der Regel bei vorläufigen Festnahmen auf frischer Tat nach der Fall, wenn sich allein aus den objektiven Umständen der Festnahmesituation der Verdacht einer Straftat begründet werden kann, oder wenn zumindest bestimmte äußere Verhaltensweisen des Verdächtigen die Verdachtshinweisprüfung gerechtfertigt haben. Komplizierter sind dagegen jene Fälle, bei denen sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens nicht überzeugend begründet werden kann, wenn die Feststellungen im Prüfungsverfahren bereits ergeben haben, daß die Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermitt lungsverfahrens vorliegen.

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