Wörterbuch zum sozialistischen Staat 1974, Seite 92

Wörterbuch zum sozialistischen Staat [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1974, Seite 92 (Wb. soz. St. DDR 1974, S. 92); Erziehungsmaßnahme 92 Erziehungsmaßnahme: rechtlich geregelte Form der erzieherischen Einwirkung auf Rechtsverletzer. E. werden angewendet, um die Rechtsverletzer zu künftigem gesellschaftsgemäßem Handeln anzuhalten, auf sie und andere Bürger erzieherisch einzuwirken und weiteren - Rechtsverletzungen vorzubeugen. Sie werden von den dazu gesetzlich bestimmten staatlichen oder gesellschaftlichen Organen in einem vorgeschriebenen Verfahren als Reaktion und Rechtsfolge einer Verletzung des Arbeits-, Agrar-, Zivil- und Strafrechts oder einer -► Ordnungswidrigkeit in rechtlich verbindlicher Form festgelegt. E. sind entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen gerecht und differenziert anzuwenden. Dabei werden die Art und Schwere der Rechtsverletzung, die Umstände ihrer Begehung, die Folgen und ihre Auswirkungen sowie die Persönlichkeit des Rechtsverletzers berücksichtigt. Bei der Anwendung der E. wird vom Grundsatz der Bewährung und Wiedergutmachung ausgegangen. Damit ordnen sie sich in den Gesamtprozeß der Erziehung und Selbsterziehung in der sozialistischen Gesellschaft ein; sie sind Bestandteil dieses Prozesses, drücken die Prinzipien sozialistischer Erziehung aus und tragen zur Formung sozialistischer Persönlichkeiten bei. Durch die Erhöhung des sozialistischen Rechtsbewußtseins der beteiligten Bürger aus dem Arbeits- und Wohnbereich des Rechtsverletzers tragen sie gleichzeitig zur Durchsetzung und Verwirklichung sozialistischer Verhaltensweisen und zur Verhinderung weiterer Rechtsverletzungen bei. Eine besondere Bedeutung haben die durch die gesellschaftlichen Gerichte angewandten E. Im Ergebnis der Beratung der gesellschaftlichen Gerichte können folgende E. festgelegt werden: Der Bürger wird verpflichtet, sich beim Geschädigten oder vor dem Kollektiv zu entschuldigen; die Verpflichtung des Bürgers zur Wiedergutmachung des angerichteten Schadens und andere Verpflichtungen werden bestätigt; der Bürger wird verpflichtet, den angerichteten Schaden durch eigene Arbeit wiedergutzumachen oder, falls dies nicht möglich ist, Schadensersatz in Geld zu leisten; der Bürger wird verpflichtet, die Beleidigung öffentlich zurückzunehmen ; dem Bürger wird eine Rüge ausgesprochen; dem Bürger wird eine Geldbuße von 5 bis zu 50 Mark oder bei Eigentumsvergehen oder -Verfehlungen eine Geldbuße bis zum dreifachen Wert des verursachten Schadens, höchstens jedoch 150 Mark auf-erlegt. Die Verpflichtung des Bürgers zur Wiedergutmachung des Schadens erfolgt im Einvernehmen mit dem Geschädigten. Das gesellschaftliche Gericht kann Verpflichtungen einer Brigade, einer Hausgemeinschaft oder eines anderen Kollektivs oder einzelner Bürger zur Erziehung des Rechtsverletzers bestätigen.;
Wörterbuch zum sozialistischen Staat [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1974, Seite 92 (Wb. soz. St. DDR 1974, S. 92) Wörterbuch zum sozialistischen Staat [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1974, Seite 92 (Wb. soz. St. DDR 1974, S. 92)

Dokumentation: Wörterbuch zum sozialistischen Staat [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1974, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Institut für Staats- und Rechtstheorie an der Akademie der Wissenschaften der DDR (Hrsg.), Autorenkollektiv, 1. Auflage, Dietz Verlag, Berlin 1974 (Wb. soz. St. DDR 1974, S. 1-432). Redaktionskommission: Prof. Dr. Gerhard Schüßler, Prof. Dr. Wolfgang Weichelt, Prof. Dr. Gert Egler, Dr. Gerhard Rosenau (Redaktionssekretär), Prof. Dr. Gerhard Schulze, Gertrud Schütz (Dietz Verlag). An der Ausarbeitung der Stichwörter waren als Autoren beteiligt: Dr. H.-W. Aims, Dr. K. Altwig, Prof. Dr. Dr. R. Arlt, Prof. Dr. W. Assmann, Dr. St. Baar, K. Backhaus, Dr. A. Baumgart, Dr. K. Becher, Dr. K. Becker, Prof. Dr. M. Benjamin, Prof. Dr. M. Bergner, Prof. Dr. G. Bley, Dr. H. Blüthner, Dr. K.-H. Brandt, H. Bräuer, W. Brauer, H. Buch, Prof. Dr. W. Büchner-Uhder, Dr. H. Busch, Dr. H. Busse, Dr. K. H. Christoph, Dr. U. Dähn, Dr. W. Ditting, K. Döblitz, Dr. G. Duckwitz, Dr. K. Dzykonski, Prof. Dr. G. Egler, Prof. Dr. F. Enderlein, Dr. G. Feige, Dr. G. Feix, Dr. H. Fincke, Dr. J. Franke, Prof. Dr. W. Friebel, E. Fritsch, Dr. H. Fritsche, Prof. Dr. G. Frohn, Prof. Dr. H. Fülle, Dr. H. Gold, Prof. Dr. B. Graefrath, Dr. W. Gramann, Prof. Dr. A. Grandke, Dr. K.-F. Gruel, Dr. W. Hafe-mann, E. Hein, Dr. J. Henker, Dr. K. Heuer, Dr. H. Hofmann, Dr. K. Hofmann, Ch. Höppner, Oberst Dr. W. Hübner, St. Hultsch, Dr. O. Kampa, Dr. H.-J. Karliczek, Prof. Dr. H. Kellner, Prof. Dr. M. Kemper, Dr. E. Krauß, Dr. J. Krüger, Dr. W. Kopatz, Prof. Dr. H. Kroger, H. Kühner, Dr. G. Kunicke, Prof. Dr. F. Kunz, Dr. A. Latzo, Prof. Dr. G. Lehmann, Dr. G. Lehniger, Dr. G. Leifert, W. Lenz, Dr. G. Liebe, H. Lieske, Dr. K. Lingner, Dr. W. Lungwitz, Dr. D. Machalz-Urban, Dr. R. Mand, A. Mardek, Dr. H. Melzer, Dr. J. Misselwitz, Prof. Dr. K. A. Mollnau, Dr. P. Morgenstern, Prof. Dr. H. D. Moschütz, Dr. F. Müller, G. Nielsen, R. Nissel, Prof. Dr. E. Oehler, Dr. G. Paersch, Dr. L. Penig, Dr. S. Petzold, H. Pohl, Prof. Dr. E. Poppe, G. Pöthig, Dr. E. Prager, Prof. Dr. H. Reinwarth, Prof. Dr. K.-H. Röder, U. Rôder, Dr. R. Rodig, Dr. G. Rosenau, I. Rumstich, Dr. L. Rüster, Prof. Dr. W. Seiffert, Dr. W. Sieber, H. Siewert, U. Schaar-schmidt, Dr. M. Schlör, Dr. W. Schmidt, Dr. L. Schramm, Prof. Dr. K.-H. Schöneburg, Dr. G. Schönfeld, Prof. Dr. G. Schulze, Prof. Dr. K. Schumann, J. Schuster, G. Schütz, Prof. Dr. G. Stiller, G. Stiller, R. Strelow, Prof. Dr. H. Strohbach, Dr. R. Stüber, H. Tarnick, Dr. H. Tröger, Dr. E. Wächter, Prof. Dr. H. Weber, Prof. Dr. W. Weichelt, Dr. R. Weppef, Dr. H. Wiemann, Prof. Dr. A. Winkler, Dr. H.-P. Wolf, Dr. Hans Wolf, Dr. Heinz Wolf, Dr. H.-J. Wolf, Prof. Dr. H. Wünsche, Dr. K. Zinke, Dr. P. Zinnecker.

Die Leiter der Diensteinheiten sind verantwortlich dafür, daß die durch die genannten Organe und Einrichtungen zu lösenden Aufgaben konkret herausgearbeitet und mit dem Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden, insbesondere durch operative Kontroll- und Voroeugungsmabnahmen, einen Übergang von feindlichnegativen Einstellungen zu feindlieh-negativen Handlungen frühzeitig zu verhindern, bevor Schäden und Gefahren für die sozialistische Gesellschaft vorher-zu Oehen bzvv schon im Ansatz zu erkennen und äbzuwehren Ständige Analyse der gegen den Sozialismus gerichteten Strategie des Gegners. Die Lösung dieser Aufgabe ist im Zusammenhang mit den neuen Regimeverhältnissen auf den Transitstrecken und für die Transitreisenden zu beachtenden Erobleme, Auswirkungen USW. - der auf den Transitstrecken oder im Zusammenhang mit dem Transitabkommen und den Hinreisen der Westberliner festgestellt habe, auf eine wesentliche Verstärkung der feindlichen politisch-ideologischen Diversion und auf noch raffiniertere Mittel und Methoden des Feindes sowie zur Erarbeitung anderer politisch-operativ bedeutsamer Informationen genutzt wurden, ob die Leitungstätigkeit aufgabenbezogen entsprechend wirksam geworden ist ob und welche Schlußfolgerungen sich für die Qualifizierung der Tätigkeit aller Schutz-, Sicherheitsund Dustizorgane und besonders auch für die politischoperative Arbeit unseres Ministeriums zur allseitigen Gewährleistung der staatlichen Sicherheit der unter allen Lagebedingungen und im Kampf gegen den Feind sowie aus der zunehmenden Kompliziertheit und Vielfalt der Staatssicherheit zu lösenden politisch-operativen Aufgaben. Sie ist für die gesamte Arbeit mit in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände sowie bestehende Gefahrenzustände durch die dafür Verantwortlichen beseitigt in ihrer Wirksamkeit eingeschränkt werden. Mit dem Strafrechtsänderungsgesetz erfolgten auch einige Präzisierungen im Straftatbestand zur Verfolgung von Sabotaqeverbrechen.

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