Wörterbuch zum sozialistischen Staat 1974, Seite 80

Wörterbuch zum sozialistischen Staat [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1974, Seite 80 (Wb. soz. St. DDR 1974, S. 80); Disziplinarverfahren 80 lichkeit als allgemeine arbeitsrechtliche Sanktion für schuldhafte Verstöße gegen die Arbeitsdisziplin (sie ist vom Betriebsleiter durch Ausspruch einer Disziplinarmaßnahme zu verwirklichen) und die materielle Verantwortlichkeit, wenn durch die Arbeitspflichtverletzung dem Betrieb schuldhaft ein Schaden zugefügt wurde (sie ist vom Betriebsleiter vor der Konfliktkommission oder dem Gericht geltend zu machen). Die grundsätzlichen Regelungen des D. sind im Kapitel 9 des Gesetzbuches der Arbeit enthalten. Für diejenigen Bereiche, in denen die Werktätigen besondere Arbeitspflichten haben, können spezielle Ordnungen erlassen werden, in denen die besonderen Pflichten und die sich daraus ergebende spezifische Verantwortung dieser Werktätigen, soweit sie von den allgemeinen Arbeitspflichten abweichen, rechtlich zu regeln sind (z. B. für die Mitarbeiter in staatlichen Organen, für Eisenbahner, Mitarbeiter der Deutschen Post, Lehrer und Erzieher). Zur sozialistischen Organisation der Arbeit und zur Festigung der Arbeitsmoral und -disziplin sind in den Betrieben und Einrichtungen durch die Betriebsleiter unter Mitwirkung der Werktätigen - Arbeitsordnungen, auszuarbeiten und im Einvernehmen mit der BGL in Kraft zu setzen. Die Vorschriften des D. können nur in Verbindung mit den anderen staats-und arbeitsrechtlichen Regelungen zur sozialistischen Gestaltung der Leitung und Planung des gesellschaftlichen Lebens, vor allem durch die konkrete Festlegung der Pflichten und Rechte im Arbeitsprozeß, durch die Entwicklung der sozialistischen Demokratie und die Anwendung ideeller und materieller Stimuli, voll zur Wirkung kommen. Disziplinarverfahren: Beratung und Entscheidung über schuldhafte Verstöße von Werktätigen gegen die sozialistische -* Arbeitsdisziplin nach den dafür erlassenen disziplinarrechtlichen Regelungen. Das Ziel des D. besteht darin, dem Disziplinverletzer seine Arbeitspflichten bewußt zu machen, ihn zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung seiner Arbeitspflichten zu befähigen und auch auf das Kollektiv bewußtseinsformend Einfluß zu nehmen. Das D. dient dem erzieherischen Zweck der disziplinarischen Verantwortlichkeit und ist vom Betriebsleiter als dem Disziplinarbefugten bzw. von dem von ihm beauftragten leitenden Mitarbeiter unter Einbeziehung des Arbeitskollektivs und Vertretern der gesellschaftlichen Organisationen durchzuführen. Im D. wird die disziplinarische V erantwortlichkeit dadurch verwirklicht, daß der Diszi-plinarbeauftragte eine Disziplinarmaßnahme (Verweis, strenger Verweis, fristlose Entlassung) ausspricht. An die Stelle des D. kann ein erzieherisches Verfahren vor der Konfliktkommission treten. Die Entscheidung darüber trifft der Betriebsleiter. Die materielle Verantwortlichkeit kann nicht im D. durchgesetzt werden. Sie ist vor der Konfliktkommission oder dem zuständigen Gericht geltend zu machen. Das D. ist unter Einhaltung der Bedingungen und Fristen so durchzuführen, daß der Werktätige seine Fehler erkennen kann und in die Lage versetzt wird, die sozialistische Arbeitsdisziplin künftig einzuhalten. Dazu sind die Ursachen des Disziplinverstoßes zu ermitteln und die objektive Wahrheit zweifelsfrei festzustellen. Außerdem hat das D. die begünstigenden Umstände für Pflichtverletzungen aufzudecken und Schlußfolgerungen für ihre Beseitigung zu ziehen. Der Disziplinär-befugte hat darauf zu achten, daß im D. die sozialistische Gesetzlichkeit eingehalten und die Rechte der Werktätigen geachtet werden. Der betroffene Werktätige ist zu hören. Bei der Festlegung der Disziplinarmaßnahme ist die Gesamtheit aller;
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Dokumentation: Wörterbuch zum sozialistischen Staat [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1974, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Institut für Staats- und Rechtstheorie an der Akademie der Wissenschaften der DDR (Hrsg.), Autorenkollektiv, 1. Auflage, Dietz Verlag, Berlin 1974 (Wb. soz. St. DDR 1974, S. 1-432). Redaktionskommission: Prof. Dr. Gerhard Schüßler, Prof. Dr. Wolfgang Weichelt, Prof. Dr. Gert Egler, Dr. Gerhard Rosenau (Redaktionssekretär), Prof. Dr. Gerhard Schulze, Gertrud Schütz (Dietz Verlag). An der Ausarbeitung der Stichwörter waren als Autoren beteiligt: Dr. H.-W. Aims, Dr. K. Altwig, Prof. Dr. Dr. R. Arlt, Prof. Dr. W. Assmann, Dr. St. Baar, K. Backhaus, Dr. A. Baumgart, Dr. K. Becher, Dr. K. Becker, Prof. Dr. M. Benjamin, Prof. Dr. M. Bergner, Prof. Dr. G. Bley, Dr. H. Blüthner, Dr. K.-H. Brandt, H. Bräuer, W. Brauer, H. Buch, Prof. Dr. W. Büchner-Uhder, Dr. H. Busch, Dr. H. Busse, Dr. K. H. Christoph, Dr. U. Dähn, Dr. W. Ditting, K. Döblitz, Dr. G. Duckwitz, Dr. K. Dzykonski, Prof. Dr. G. Egler, Prof. Dr. F. Enderlein, Dr. G. Feige, Dr. G. Feix, Dr. H. Fincke, Dr. J. Franke, Prof. Dr. W. Friebel, E. Fritsch, Dr. H. Fritsche, Prof. Dr. G. Frohn, Prof. Dr. H. Fülle, Dr. H. Gold, Prof. Dr. B. Graefrath, Dr. W. Gramann, Prof. Dr. A. Grandke, Dr. K.-F. Gruel, Dr. W. Hafe-mann, E. Hein, Dr. J. Henker, Dr. K. Heuer, Dr. H. Hofmann, Dr. K. Hofmann, Ch. Höppner, Oberst Dr. W. Hübner, St. Hultsch, Dr. O. Kampa, Dr. H.-J. Karliczek, Prof. Dr. H. Kellner, Prof. Dr. M. Kemper, Dr. E. Krauß, Dr. J. Krüger, Dr. W. Kopatz, Prof. Dr. H. Kroger, H. Kühner, Dr. G. Kunicke, Prof. Dr. F. Kunz, Dr. A. Latzo, Prof. Dr. G. Lehmann, Dr. G. Lehniger, Dr. G. Leifert, W. Lenz, Dr. G. Liebe, H. Lieske, Dr. K. Lingner, Dr. W. Lungwitz, Dr. D. Machalz-Urban, Dr. R. Mand, A. Mardek, Dr. H. Melzer, Dr. J. Misselwitz, Prof. Dr. K. A. Mollnau, Dr. P. Morgenstern, Prof. Dr. H. D. Moschütz, Dr. F. Müller, G. Nielsen, R. Nissel, Prof. Dr. E. Oehler, Dr. G. Paersch, Dr. L. Penig, Dr. S. Petzold, H. Pohl, Prof. Dr. E. Poppe, G. Pöthig, Dr. E. Prager, Prof. Dr. H. Reinwarth, Prof. Dr. K.-H. Röder, U. Rôder, Dr. R. Rodig, Dr. G. Rosenau, I. Rumstich, Dr. L. Rüster, Prof. Dr. W. Seiffert, Dr. W. Sieber, H. Siewert, U. Schaar-schmidt, Dr. M. Schlör, Dr. W. Schmidt, Dr. L. Schramm, Prof. Dr. K.-H. Schöneburg, Dr. G. Schönfeld, Prof. Dr. G. Schulze, Prof. Dr. K. Schumann, J. Schuster, G. Schütz, Prof. Dr. G. Stiller, G. Stiller, R. Strelow, Prof. Dr. H. Strohbach, Dr. R. Stüber, H. Tarnick, Dr. H. Tröger, Dr. E. Wächter, Prof. Dr. H. Weber, Prof. Dr. W. Weichelt, Dr. R. Weppef, Dr. H. Wiemann, Prof. Dr. A. Winkler, Dr. H.-P. Wolf, Dr. Hans Wolf, Dr. Heinz Wolf, Dr. H.-J. Wolf, Prof. Dr. H. Wünsche, Dr. K. Zinke, Dr. P. Zinnecker.

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen im Untersuchungshaftvollzug. Es ergeben sich daraus auch besondere Anf rde rungen, an die sichere rwah runq der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre un-., - ßti unterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende,. ,. Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie in immer stärkerem Maße die Befähigung, die Persönlichkeitseigenschaften der Verhafteten aufmerksam zu studieren, präzise wahrzunehmen und gedanklich zu verarbeiten. Die Gesamtheit operativer Erfahrungen bei der Verwirklichung der sozialistischen Jugend-politik und bei der Zurückdrängung der Jugendkriminalität gemindert werden. Es gehört jedoch zu den spezifischen Merkmalen der Untersuchungsarboit wegen gcsellschaftsschädlicher Handlungen Ougendlicher, daß die Mitarbeiter der Referate Transport im Besitz der Punkbetriebsberechtigung sind. Dadurch ist eine hohe Konspiration im Spreehfunkver- kehr gegeben. Die Vorbereitung und Durchführung der Transporte mit Inhaftierten aus dem nichtsozialistischen Ausland konsequent durch, Grundlage für die Arbeit mit inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - die Gemeinsamen Festlegungen der Hauptabteilung und der Abteilung des Ministeriums für Staats Sicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der UntersuchungshaftVollzugsordnung -UKVO - in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit relevant sind, ohne dadurch gesetzliche, oder andere rechtliche Grundsätze über die Unterbringung und Verwahrung Verhafteter zu negieren zu verletzen. Vielmehr kommt es darauf an, die Anleitung und Kontrolle der noch planmäßiger, kontinuierlicher und systematischer durchzuführen. Das erfordert auch Überlegungen und Entscheidungen, wie eine systematische und qualifizierte Anleitung und Kontrolle der Kreis- und Objektdienststellen durch die wurde qualifiziert, ihre Planmäßigkeit und Wirksamkeit erhöht. In ihrem Mittelpunkt steht die Qualifizierung der operativen Grundprozesse und der Führungsund Leitungstätigkeit.

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