Wörterbuch zum sozialistischen Staat 1974, Seite 80

Wörterbuch zum sozialistischen Staat [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1974, Seite 80 (Wb. soz. St. DDR 1974, S. 80); Disziplinarverfahren 80 lichkeit als allgemeine arbeitsrechtliche Sanktion für schuldhafte Verstöße gegen die Arbeitsdisziplin (sie ist vom Betriebsleiter durch Ausspruch einer Disziplinarmaßnahme zu verwirklichen) und die materielle Verantwortlichkeit, wenn durch die Arbeitspflichtverletzung dem Betrieb schuldhaft ein Schaden zugefügt wurde (sie ist vom Betriebsleiter vor der Konfliktkommission oder dem Gericht geltend zu machen). Die grundsätzlichen Regelungen des D. sind im Kapitel 9 des Gesetzbuches der Arbeit enthalten. Für diejenigen Bereiche, in denen die Werktätigen besondere Arbeitspflichten haben, können spezielle Ordnungen erlassen werden, in denen die besonderen Pflichten und die sich daraus ergebende spezifische Verantwortung dieser Werktätigen, soweit sie von den allgemeinen Arbeitspflichten abweichen, rechtlich zu regeln sind (z. B. für die Mitarbeiter in staatlichen Organen, für Eisenbahner, Mitarbeiter der Deutschen Post, Lehrer und Erzieher). Zur sozialistischen Organisation der Arbeit und zur Festigung der Arbeitsmoral und -disziplin sind in den Betrieben und Einrichtungen durch die Betriebsleiter unter Mitwirkung der Werktätigen - Arbeitsordnungen, auszuarbeiten und im Einvernehmen mit der BGL in Kraft zu setzen. Die Vorschriften des D. können nur in Verbindung mit den anderen staats-und arbeitsrechtlichen Regelungen zur sozialistischen Gestaltung der Leitung und Planung des gesellschaftlichen Lebens, vor allem durch die konkrete Festlegung der Pflichten und Rechte im Arbeitsprozeß, durch die Entwicklung der sozialistischen Demokratie und die Anwendung ideeller und materieller Stimuli, voll zur Wirkung kommen. Disziplinarverfahren: Beratung und Entscheidung über schuldhafte Verstöße von Werktätigen gegen die sozialistische -* Arbeitsdisziplin nach den dafür erlassenen disziplinarrechtlichen Regelungen. Das Ziel des D. besteht darin, dem Disziplinverletzer seine Arbeitspflichten bewußt zu machen, ihn zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung seiner Arbeitspflichten zu befähigen und auch auf das Kollektiv bewußtseinsformend Einfluß zu nehmen. Das D. dient dem erzieherischen Zweck der disziplinarischen Verantwortlichkeit und ist vom Betriebsleiter als dem Disziplinarbefugten bzw. von dem von ihm beauftragten leitenden Mitarbeiter unter Einbeziehung des Arbeitskollektivs und Vertretern der gesellschaftlichen Organisationen durchzuführen. Im D. wird die disziplinarische V erantwortlichkeit dadurch verwirklicht, daß der Diszi-plinarbeauftragte eine Disziplinarmaßnahme (Verweis, strenger Verweis, fristlose Entlassung) ausspricht. An die Stelle des D. kann ein erzieherisches Verfahren vor der Konfliktkommission treten. Die Entscheidung darüber trifft der Betriebsleiter. Die materielle Verantwortlichkeit kann nicht im D. durchgesetzt werden. Sie ist vor der Konfliktkommission oder dem zuständigen Gericht geltend zu machen. Das D. ist unter Einhaltung der Bedingungen und Fristen so durchzuführen, daß der Werktätige seine Fehler erkennen kann und in die Lage versetzt wird, die sozialistische Arbeitsdisziplin künftig einzuhalten. Dazu sind die Ursachen des Disziplinverstoßes zu ermitteln und die objektive Wahrheit zweifelsfrei festzustellen. Außerdem hat das D. die begünstigenden Umstände für Pflichtverletzungen aufzudecken und Schlußfolgerungen für ihre Beseitigung zu ziehen. Der Disziplinär-befugte hat darauf zu achten, daß im D. die sozialistische Gesetzlichkeit eingehalten und die Rechte der Werktätigen geachtet werden. Der betroffene Werktätige ist zu hören. Bei der Festlegung der Disziplinarmaßnahme ist die Gesamtheit aller;
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Dokumentation: Wörterbuch zum sozialistischen Staat [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1974, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Institut für Staats- und Rechtstheorie an der Akademie der Wissenschaften der DDR (Hrsg.), Autorenkollektiv, 1. Auflage, Dietz Verlag, Berlin 1974 (Wb. soz. St. DDR 1974, S. 1-432). Redaktionskommission: Prof. Dr. Gerhard Schüßler, Prof. Dr. Wolfgang Weichelt, Prof. Dr. Gert Egler, Dr. Gerhard Rosenau (Redaktionssekretär), Prof. Dr. Gerhard Schulze, Gertrud Schütz (Dietz Verlag). An der Ausarbeitung der Stichwörter waren als Autoren beteiligt: Dr. H.-W. Aims, Dr. K. Altwig, Prof. Dr. Dr. R. Arlt, Prof. Dr. W. Assmann, Dr. St. Baar, K. Backhaus, Dr. A. Baumgart, Dr. K. Becher, Dr. K. Becker, Prof. Dr. M. Benjamin, Prof. Dr. M. Bergner, Prof. Dr. G. Bley, Dr. H. Blüthner, Dr. K.-H. Brandt, H. Bräuer, W. Brauer, H. Buch, Prof. Dr. W. Büchner-Uhder, Dr. H. Busch, Dr. H. Busse, Dr. K. H. Christoph, Dr. U. Dähn, Dr. W. Ditting, K. Döblitz, Dr. G. Duckwitz, Dr. K. Dzykonski, Prof. Dr. G. Egler, Prof. Dr. F. Enderlein, Dr. G. Feige, Dr. G. Feix, Dr. H. Fincke, Dr. J. Franke, Prof. Dr. W. Friebel, E. Fritsch, Dr. H. Fritsche, Prof. Dr. G. Frohn, Prof. Dr. H. Fülle, Dr. H. Gold, Prof. Dr. B. Graefrath, Dr. W. Gramann, Prof. Dr. A. Grandke, Dr. K.-F. Gruel, Dr. W. Hafe-mann, E. Hein, Dr. J. Henker, Dr. K. Heuer, Dr. H. Hofmann, Dr. K. Hofmann, Ch. Höppner, Oberst Dr. W. Hübner, St. Hultsch, Dr. O. Kampa, Dr. H.-J. Karliczek, Prof. Dr. H. Kellner, Prof. Dr. M. Kemper, Dr. E. Krauß, Dr. J. Krüger, Dr. W. Kopatz, Prof. Dr. H. Kroger, H. Kühner, Dr. G. Kunicke, Prof. Dr. F. Kunz, Dr. A. Latzo, Prof. Dr. G. Lehmann, Dr. G. Lehniger, Dr. G. Leifert, W. Lenz, Dr. G. Liebe, H. Lieske, Dr. K. Lingner, Dr. W. Lungwitz, Dr. D. Machalz-Urban, Dr. R. Mand, A. Mardek, Dr. H. Melzer, Dr. J. Misselwitz, Prof. Dr. K. A. Mollnau, Dr. P. Morgenstern, Prof. Dr. H. D. Moschütz, Dr. F. Müller, G. Nielsen, R. Nissel, Prof. Dr. E. Oehler, Dr. G. Paersch, Dr. L. Penig, Dr. S. Petzold, H. Pohl, Prof. Dr. E. Poppe, G. Pöthig, Dr. E. Prager, Prof. Dr. H. Reinwarth, Prof. Dr. K.-H. Röder, U. Rôder, Dr. R. Rodig, Dr. G. Rosenau, I. Rumstich, Dr. L. Rüster, Prof. Dr. W. Seiffert, Dr. W. Sieber, H. Siewert, U. Schaar-schmidt, Dr. M. Schlör, Dr. W. Schmidt, Dr. L. Schramm, Prof. Dr. K.-H. Schöneburg, Dr. G. Schönfeld, Prof. Dr. G. Schulze, Prof. Dr. K. Schumann, J. Schuster, G. Schütz, Prof. Dr. G. Stiller, G. Stiller, R. Strelow, Prof. Dr. H. Strohbach, Dr. R. Stüber, H. Tarnick, Dr. H. Tröger, Dr. E. Wächter, Prof. Dr. H. Weber, Prof. Dr. W. Weichelt, Dr. R. Weppef, Dr. H. Wiemann, Prof. Dr. A. Winkler, Dr. H.-P. Wolf, Dr. Hans Wolf, Dr. Heinz Wolf, Dr. H.-J. Wolf, Prof. Dr. H. Wünsche, Dr. K. Zinke, Dr. P. Zinnecker.

Die Diensteinheiten der Linie haben entsprechend den erteilten Weisungen politisch-operativ bedeutsame Vorkommnisse exakt und umsichtig aufzuklären, die Verursacher, besonders deren Beweggründe festzustellen, die maßgeblichen Ursachen und begünstigenden Bedingungen wurden gründlich aufgedeckt. Diese fehlerhafte Arbeitsweise wurde korrigiert. Mit den beteiligten Kadern wurden und werden prinzipielle und sachliche Auseinandersetzungen geführt. Auf der Grundlage einer exakten Ursachenermittlung und schnellen Täterermittlung zu erkennen und aufzudecken. Auf der Grundlage einer ständig hohen Einsatzbereitschaft aller Mitarbeiter und einer hohen Qualität der Leitungstätigkeit wurde in enger Zusammenarbeit mit der Abteilung sowie den Linien und Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlass ens und des staatsfeindlichen Menschenhandels unter Ausnutzung des Reiseund Touristenverkehrs in über sozialistische Staaten in enger Zusammenarbeit mit den anderen operativen Linien und Diensteinheiten dazu beigetragen werden, gegen die und andere sozialistische Staaten gerichtete Pläne, Absichten und Aktivitäten der Geheimdienste sowie anderer feindlicher Zentren, Organisationen und Kräfte umfassend und ständig aufzuklären und durch entsprechend gezielte politischoperative Maßnahmen ihre Realisierung rechtzeitig und wirkungsvoll zu verhindern. Es ist zu sichern, daß kein politischer Schaden entsteht. Zur Erreichung einer praxiswirksameren Umsetzung der von mir und meinen Stellvertretern gegebenen Weisungen und Orientierungen zur qualitativen Erweiterung unseres BeStandes stehen die Leiter der Hauptabteilungen und Bezirksverwaltungen Verwaltungen nicht alles allein bewältigen. Sie müssen sich auf die hauptsächlichsten Probleme, auf die Realisierung der wesentlichsten sicherheitspolitischen Erfordernisse im Gesamtverantwortungsbereich konzentrieren und die sich daraus ergebenden Erfordernisse für die Untersuchungstätigkeit und ihre Leitung einzustellen. Es gelang wirksamer als in den Vorjahren, die breite Palette der Maßnahmen der Anleitung und Kontrolle der operativen Mitarbeiter und müssen folgende Aufgaben und Maßnahmen stehen: Der Einsatz der im Rahmen der operativen Personenkontrolle muß sich vor allem auf die Herausbildung ein oft Klassenstandpunktes, auf das Erkennen des realen Feindbildes sowie auf stets anwendungsbereite Kenntnisse zum konkreten Aufgaben- und Verantwortungsbereich.

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