Wörterbuch zum sozialistischen Staat 1974, Seite 77

Wörterbuch zum sozialistischen Staat [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1974, Seite 77 (Wb. soz. St. DDR 1974, S. 77); 77 Diplomatie Fragen der Formen diplomatischer Verhandlungen, der Fertigstellung und Klassifizierung diplomatischer Dokumente, des - diplomatischen Protokolls usw.). Die Aufgabe und das Ziel des D. besteht vor allem darin, zur Gestaltung und Sicherung friedlicher internationaler Zusammenarbeit den Staaten und ihren Organen für auswärtige Beziehungen die Durchführung ihrer klassenmäßig bestimmten außenpolitischen Tätigkeit mittels der Diplomatie, auf der Grundlage und im Rahmen der Prinzipien des geltenden Völkerrechts zu erleichtern und zu gewährleisten. Für die Entwicklung und rechtliche Ausgestaltung der diplomatischen Beziehungen der DDR zu anderen Staaten kommt neben einer Reihe von staatsrechtlichen Regelungen der DDR vor allem den völkerrechtlichen Normen der Wiener Konvention über diplomatische Beziehungen vom 18. 4. 1961 besondere Bedeutung zu. Zur Regelung ihrer konsularischen Tätigkeit hat die DDR in Konkretisierung des Konsulargesetzes der DDR vom 22. 5. 1957 mit allen sozialistischen Staaten spezielle bilaterale Konsularverträge (z. B. Konsularvertrag zwischen der DDR und der UdSSR vom 3. 9. 1971), Rechtshilfeverträge u. ä. abgeschlossen. In den Konsularbeziehungen zu anderen Staaten finden, soweit es keine bilateralen Vereinbarungen gibt, die gewohnheitsrechtlich anerkannten, den Prinzipien der friedlichen Koexistenz entsprechenden Völkerrechtsnormen Anwendung, die weitgehend ihre Widerspiegelung in der Wiener Konvention über konsularische Beziehungen vom 24. 4. 1963 gefunden haben. Des weiteren werden bei der konsularischen Tätigkeit auch innerstaatliche Bestimmungen der DDR u. a. aus dem Staats-, dem Verwaltungs-, dem Zivil-, dem Familienrecht usw. angewendet. Diplomatie: im umfassenden Sinne die offizielle Tätigkeit von Staats- oberhäuptern, von Regierungen, von staatlichen Fachorganen für auswärtige Beziehungen (z. B. Ministerien für Auswärtige Angelegenheiten, diplomatische und konsularische - Auslandsvertretungen) oder von anderen speziell beauftragten Staatsorganen (z. B. von zeitweiligen Sondermissionen, von staatlichen Vertretungen bei internationalen Organisationen), die zum Ziel hat, mit friedlichen Mitteln die - Außenpolitik des Staates im Interesse der jeweils herrschenden Klasse zu verwirklichen und die Rechte und Interessen des Staates, seiner Bürger und juristischen Personen im Ausland wahrzunehmen und zu schützen. Die D. ist eines der wichtigsten Mittel zur Durchführung der Außenpolitik eines Staates. (Andere solche Mittel sind z. B. staatliche, gesellschaftliche oder private Aktivitäten wirtschaftlicher, wissenschaftlich-technischer oder kultureller Art, aber auch militärische Handlungen.) Die D. ist ihrem Wesen nach eine politische Kategorie. Ihr Inhalt wird genau wie die Außenpolitik eines Staates von dessen Klassencharakter bestimmt. Alle Staaten haben bei der Ausübung ihrer diplomatischen Tätigkeit das geltende Völkerrecht zu achten; insbesondere setzen dessen Grundprinzipien verbindliche Maßstäbe, die heute an die D. eines jeden Staates anzulegen sind. Dies gilt auch für alle Formen und Methoden der D. Die Hauptformen der diplomatischen Tätigkeit sind: Verhandlungsführung auf diplomatischen Kongressen, Konferenzen oder Beratungen sowie Formen und Verfahren ihrer Durchführung (z. B. Einberufung, Konferenzordnung, Konferenzsprache, Abstimmung usw.) ; ständige oder zeitweilige Vertretung des Staates im Ausland und die damit verbundenen Verhandlungen auf Regierungsebene und mit anderen zentralen Organen des Aufenthaltsstaates sowie Teilnahme an diplomatischen Veranstaltungen (z. B. durch;
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Dokumentation: Wörterbuch zum sozialistischen Staat [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1974, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Institut für Staats- und Rechtstheorie an der Akademie der Wissenschaften der DDR (Hrsg.), Autorenkollektiv, 1. Auflage, Dietz Verlag, Berlin 1974 (Wb. soz. St. DDR 1974, S. 1-432). Redaktionskommission: Prof. Dr. Gerhard Schüßler, Prof. Dr. Wolfgang Weichelt, Prof. Dr. Gert Egler, Dr. Gerhard Rosenau (Redaktionssekretär), Prof. Dr. Gerhard Schulze, Gertrud Schütz (Dietz Verlag). An der Ausarbeitung der Stichwörter waren als Autoren beteiligt: Dr. H.-W. Aims, Dr. K. Altwig, Prof. Dr. Dr. R. Arlt, Prof. Dr. W. Assmann, Dr. St. Baar, K. Backhaus, Dr. A. Baumgart, Dr. K. Becher, Dr. K. Becker, Prof. Dr. M. Benjamin, Prof. Dr. M. Bergner, Prof. Dr. G. Bley, Dr. H. Blüthner, Dr. K.-H. Brandt, H. Bräuer, W. Brauer, H. Buch, Prof. Dr. W. Büchner-Uhder, Dr. H. Busch, Dr. H. Busse, Dr. K. H. Christoph, Dr. U. Dähn, Dr. W. Ditting, K. Döblitz, Dr. G. Duckwitz, Dr. K. Dzykonski, Prof. Dr. G. Egler, Prof. Dr. F. Enderlein, Dr. G. Feige, Dr. G. Feix, Dr. H. Fincke, Dr. J. Franke, Prof. Dr. W. Friebel, E. Fritsch, Dr. H. Fritsche, Prof. Dr. G. Frohn, Prof. Dr. H. Fülle, Dr. H. Gold, Prof. Dr. B. Graefrath, Dr. W. Gramann, Prof. Dr. A. Grandke, Dr. K.-F. Gruel, Dr. W. Hafe-mann, E. Hein, Dr. J. Henker, Dr. K. Heuer, Dr. H. Hofmann, Dr. K. Hofmann, Ch. Höppner, Oberst Dr. W. Hübner, St. Hultsch, Dr. O. Kampa, Dr. H.-J. Karliczek, Prof. Dr. H. Kellner, Prof. Dr. M. Kemper, Dr. E. Krauß, Dr. J. Krüger, Dr. W. Kopatz, Prof. Dr. H. Kroger, H. Kühner, Dr. G. Kunicke, Prof. Dr. F. Kunz, Dr. A. Latzo, Prof. Dr. G. Lehmann, Dr. G. Lehniger, Dr. G. Leifert, W. Lenz, Dr. G. Liebe, H. Lieske, Dr. K. Lingner, Dr. W. Lungwitz, Dr. D. Machalz-Urban, Dr. R. Mand, A. Mardek, Dr. H. Melzer, Dr. J. Misselwitz, Prof. Dr. K. A. Mollnau, Dr. P. Morgenstern, Prof. Dr. H. D. Moschütz, Dr. F. Müller, G. Nielsen, R. Nissel, Prof. Dr. E. Oehler, Dr. G. Paersch, Dr. L. Penig, Dr. S. Petzold, H. Pohl, Prof. Dr. E. Poppe, G. Pöthig, Dr. E. Prager, Prof. Dr. H. Reinwarth, Prof. Dr. K.-H. Röder, U. Rôder, Dr. R. Rodig, Dr. G. Rosenau, I. Rumstich, Dr. L. Rüster, Prof. Dr. W. Seiffert, Dr. W. Sieber, H. Siewert, U. Schaar-schmidt, Dr. M. Schlör, Dr. W. Schmidt, Dr. L. Schramm, Prof. Dr. K.-H. Schöneburg, Dr. G. Schönfeld, Prof. Dr. G. Schulze, Prof. Dr. K. Schumann, J. Schuster, G. Schütz, Prof. Dr. G. Stiller, G. Stiller, R. Strelow, Prof. Dr. H. Strohbach, Dr. R. Stüber, H. Tarnick, Dr. H. Tröger, Dr. E. Wächter, Prof. Dr. H. Weber, Prof. Dr. W. Weichelt, Dr. R. Weppef, Dr. H. Wiemann, Prof. Dr. A. Winkler, Dr. H.-P. Wolf, Dr. Hans Wolf, Dr. Heinz Wolf, Dr. H.-J. Wolf, Prof. Dr. H. Wünsche, Dr. K. Zinke, Dr. P. Zinnecker.

Die Art und Weise der Begehung der Straftaten, ihre Ursachen und begünstigenden Umstände, der entstehende Schaden, die Person des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufgeklärt und daß jeder Schuldige - und kein Unschuldiger - unter genauer Beachtung der Gesetze zur Verantwortung gezogen wird. sstu. Die Rechte und Pflichten inhaftierter Beschuldigter ergeben; sich aus verschiedenen Rechtsnormen: Verfassung der - Strafprozeßordnung Gemeinsame Anweisung des GeneralStaatsanwalts der des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern, Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Abteilung Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Besucherordnung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Gewährleistung der Sicherheit und des Schutzes der Dienstobjekte Staatssicherheit - Ordnung Sicherheit Dienstobjekte - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit ooeos Realisierung des sucherve kehr im Besuchergebäude Alfred-straße. Aus den persönlichen Kontakten der Verhafteten ergeben sich erhöhte Gefahren für die Realisierung der Ziele der Untersuchungshaft, insbesondere zur Gewährleistung einer hohen Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt, unumgäng- lieh und hat folgende grundsätzliche Zielstellungen zu erfüllen: Vorbeugende Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit Sicherungsmaßnahmen. Die Ordnung und Sicherheit in der Diensteinheit ist jederzeit zu gewährleisten. Die Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte sind durchzusetzen. Erfordert die Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit sowie - Besonderheiten der Täterpersönlichkeit begründen. Die Begründung einer Einzelunterbringung von Verhafteten mit ungenügender Geständnisbereitsc.hfioder hart-nackigem Leugnen ist unzulässig. Die notwendiehffinlcheiöuhgen über die Art der Unterbringung bereits zu Beginn des Untersuchungshaf tvollzuges Akzente gesetzt, die sich sowohl positiv -als auch negativ auf das Verhalten des Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt entgegenwirken sowie von Reaktionen im Ergebnis erzieherischer Einwirkung durch die Sicherungs- und Kontrollkräfte, um die zweckmäßigsten Methoden der individuellen Einflußnahme auf den Verhafteten zu erarbeiten.

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