Wörterbuch zum sozialistischen Staat 1974, Seite 56

Wörterbuch zum sozialistischen Staat [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1974, Seite 56 (Wb. soz. St. DDR 1974, S. 56); bürgerliche Rechtsideologie gesellschaftlichen Verhältnissen und Gesetzmäßigkeiten leugnet. Während die marxistisch-leninistische Rechtsideologie ihren Gegenstand in den dialektischen Wechselbeziehungen zwischen Staat und Recht und der gesellschaftlichen Entwicklung sieht, interessiert die b. R. die „Eigenständigkeit“, die „Eigengesetzlichkeit“ des Rechts und seiner Formen, die formale Systematisierung und Interpretation der als unumstößlich hingenommenen Rechtsnormen, ihre Anwendung als wertneutrale „soziale Technik“ bei der Gestaltung beliebiger gesellschaftlicher Verhältnisse oder seine Begründung in sogenannten hohen sittlichen Werten. In weiteren theoretischen Auffassungen, insbesondere in den soziologischen Schulen der bürgerlichen Rechtstheorie, werden lediglich einzelne Einflüsse der gesellschaftlichen Entwicklung auf das Recht und umgekehrt beachtet. Aber auch hier wird geleugnet, daß das Recht Klassencharakter besitzt. Alle diese Theorien haben die gesellschaftliche Funktion, das Klassenwesen des Staates und des Rechts zu verschleiern und dazu beizutragen, das Volk im Ungewissen über seine wahren Interessen zu lassen; sie sollen verschleiern, daß das Recht im Imperialismus Willens-ausdruck und Herrschaftsinstrument des Monopol- und Finanzkapitals darstellt. In der heutigen Zeit sind vor allem folgende Strömungen der b. R. hervorzuheben: Bis zur Jahrhundertwende stellte der Rechtspositivismus, der nicht nach den gesellschaftlichen Ursachen des Rechts fragt und es lediglich einer begrifflich-logischen Analyse unterwirft, die herrschende Auffassung der bürgerlichen Rechtswissenschaft dar. Es herrschten die dogmatischen Formen und Regeln in der Jurisprudenz vor. Diese Rechtsauffassung wirkte weit in unsere Zeit hinein und findet auch heute noch verbreitet namhafte Anhänger. Der Rechtspositivismus fand in der ersten Hälfte unseres Jahr- 56 hunderts seine Fortführung in der Ausarbeitung einer „reinen Rechtslehre“ von H. Kelsen. Diesem geht es um die Trennung der Rechtswissenschaft von der Politik. Er will mit seiner Theorie eine „soziale Technik“ für die Leitung gesellschaftlicher Prozesse entwik-keln, wobei es angeblich unerheblich ist, um welchen Klasseninhalt der Gesellschaftsordnung es sich handelt. Er will die Tätigkeit der staatlichen Herrschaft rationalisieren. Die Gefährlichkeit dieser Variante b. R. besteht darin, daß sie als angeblich „reine“ Technik für alle Gesellschaftsordnungen Geltung beansprucht und damit das bürgerliche Recht mit seinem Inhalt und seinen Formen in die sozialistische Gesellschaftsordnung einzuschleppen versucht. Kurz vor dem ersten Weltkrieg entwickelte sich in zunehmendem Maße eine neue Strömung der bürgerlichen Rechtstheorie, nämlich die Rechtssoziologie, die besonders nach dem zweiten Weltkrieg in den USA einen bedeutenden Aufschwung nahm. Diese Schule stellte sich die Aufgabe, die Funktion des Rechts, seine Wirkungsweise in der kapitalistischen Gesellschaftsordnung an Hand von Tatsachen zu untersuchen. Sie betrachtet das kapitalistische Recht lediglich vom Standpunkt der Notwendigkeit, es im Interesse des Imperialismus in dieser oder jener Hinsicht zu vervollkommnen. Sie vermeidet es sorgsam, Grundfragen der Gesellschaftsordnung und damit die kapitalistische Gesellschaftsordnung selbst und ihr Recht in Frage zu stellen. In jüngster Zeit mehren sich unter bürgerlichen Rechtstheoretikern und -praktikern Stimmen, die für eine offene und umfassende Politisierung des Rechts und der Justiz eintreten. Sie erklären, daß die Rechtsprechung eine besondere Form der Machtausübung sei, daß die Ausbildung von Juristen politischer gestaltet werden muß. Diese Forderungen entsprechen den imperialistischen Machtinteressen;
Wörterbuch zum sozialistischen Staat [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1974, Seite 56 (Wb. soz. St. DDR 1974, S. 56) Wörterbuch zum sozialistischen Staat [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1974, Seite 56 (Wb. soz. St. DDR 1974, S. 56)

Dokumentation: Wörterbuch zum sozialistischen Staat [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1974, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Institut für Staats- und Rechtstheorie an der Akademie der Wissenschaften der DDR (Hrsg.), Autorenkollektiv, 1. Auflage, Dietz Verlag, Berlin 1974 (Wb. soz. St. DDR 1974, S. 1-432). Redaktionskommission: Prof. Dr. Gerhard Schüßler, Prof. Dr. Wolfgang Weichelt, Prof. Dr. Gert Egler, Dr. Gerhard Rosenau (Redaktionssekretär), Prof. Dr. Gerhard Schulze, Gertrud Schütz (Dietz Verlag). An der Ausarbeitung der Stichwörter waren als Autoren beteiligt: Dr. H.-W. Aims, Dr. K. Altwig, Prof. Dr. Dr. R. Arlt, Prof. Dr. W. Assmann, Dr. St. Baar, K. Backhaus, Dr. A. Baumgart, Dr. K. Becher, Dr. K. Becker, Prof. Dr. M. Benjamin, Prof. Dr. M. Bergner, Prof. Dr. G. Bley, Dr. H. Blüthner, Dr. K.-H. Brandt, H. Bräuer, W. Brauer, H. Buch, Prof. Dr. W. Büchner-Uhder, Dr. H. Busch, Dr. H. Busse, Dr. K. H. Christoph, Dr. U. Dähn, Dr. W. Ditting, K. Döblitz, Dr. G. Duckwitz, Dr. K. Dzykonski, Prof. Dr. G. Egler, Prof. Dr. F. Enderlein, Dr. G. Feige, Dr. G. Feix, Dr. H. Fincke, Dr. J. Franke, Prof. Dr. W. Friebel, E. Fritsch, Dr. H. Fritsche, Prof. Dr. G. Frohn, Prof. Dr. H. Fülle, Dr. H. Gold, Prof. Dr. B. Graefrath, Dr. W. Gramann, Prof. Dr. A. Grandke, Dr. K.-F. Gruel, Dr. W. Hafe-mann, E. Hein, Dr. J. Henker, Dr. K. Heuer, Dr. H. Hofmann, Dr. K. Hofmann, Ch. Höppner, Oberst Dr. W. Hübner, St. Hultsch, Dr. O. Kampa, Dr. H.-J. Karliczek, Prof. Dr. H. Kellner, Prof. Dr. M. Kemper, Dr. E. Krauß, Dr. J. Krüger, Dr. W. Kopatz, Prof. Dr. H. Kroger, H. Kühner, Dr. G. Kunicke, Prof. Dr. F. Kunz, Dr. A. Latzo, Prof. Dr. G. Lehmann, Dr. G. Lehniger, Dr. G. Leifert, W. Lenz, Dr. G. Liebe, H. Lieske, Dr. K. Lingner, Dr. W. Lungwitz, Dr. D. Machalz-Urban, Dr. R. Mand, A. Mardek, Dr. H. Melzer, Dr. J. Misselwitz, Prof. Dr. K. A. Mollnau, Dr. P. Morgenstern, Prof. Dr. H. D. Moschütz, Dr. F. Müller, G. Nielsen, R. Nissel, Prof. Dr. E. Oehler, Dr. G. Paersch, Dr. L. Penig, Dr. S. Petzold, H. Pohl, Prof. Dr. E. Poppe, G. Pöthig, Dr. E. Prager, Prof. Dr. H. Reinwarth, Prof. Dr. K.-H. Röder, U. Rôder, Dr. R. Rodig, Dr. G. Rosenau, I. Rumstich, Dr. L. Rüster, Prof. Dr. W. Seiffert, Dr. W. Sieber, H. Siewert, U. Schaar-schmidt, Dr. M. Schlör, Dr. W. Schmidt, Dr. L. Schramm, Prof. Dr. K.-H. Schöneburg, Dr. G. Schönfeld, Prof. Dr. G. Schulze, Prof. Dr. K. Schumann, J. Schuster, G. Schütz, Prof. Dr. G. Stiller, G. Stiller, R. Strelow, Prof. Dr. H. Strohbach, Dr. R. Stüber, H. Tarnick, Dr. H. Tröger, Dr. E. Wächter, Prof. Dr. H. Weber, Prof. Dr. W. Weichelt, Dr. R. Weppef, Dr. H. Wiemann, Prof. Dr. A. Winkler, Dr. H.-P. Wolf, Dr. Hans Wolf, Dr. Heinz Wolf, Dr. H.-J. Wolf, Prof. Dr. H. Wünsche, Dr. K. Zinke, Dr. P. Zinnecker.

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt trifft auf der Grundlage dieser Anweisung seine Entscheidungen. Er kann in dringenden Fällen vorläufige Anordnungen zur Beschränkung der Rechte der Verhafteten und zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung treffen. Diese bedürfen unverzüglich der Bestätigung des Staatsanwaltes des Gerichts. Der Leiter und die Angehörigen der Untersuchungshaftanstalt haben im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben erforderlichen Kenntnisse. Besondere Bedeutung ist der Qualifizierung der mittleren leitenden Kader, die Schaltstellen für die Um- und Durchsetzung der Aufgabenstellung zur Erhöhung der Wirksamkeit der Arbeit mit den Die Vorgabe langfristiger Orientierungen undAÄufgabensteihingen. Die Einschätzung der Wirksamkeit der Arbeit-mit den politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter gegenwärtig besonders an? Ein grundsätzliches Erfordernis ist die Festigung der marxistisch-leninistischen Kampfposition, die Stärkung des Klassenstandpunktes und absolutes Vertrauen zur Politik von Partei und Staatsführung; die Gewährleistung der Objektivität und Unantastbarkeit. der Untersuchungsbandlungen als wirksamer Schutz vor Provokationen und Hetzkampagnen des Gegners - die konsequente Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit bei dem Vollzug der Untersuchungshaft und dem Umgang mit den Verhafteten, vor allem zur Wahrung der Rechte und zur Durchsetzung ihrer Pflichten, einschließlich der in Zusammenarbeit mit der Linie und den zuständigen operativen Diensteinheiten gewährleistet werden muß, daß Verhaftete keine Kenntnis über Details ihrer politischoperativen Bearbeitung durch Staatssicherheit und den dabei zum Einsatz gelangten Kräften, Mitteln und Methoden und den davon ausgehenden konkreten Gefahren für die innere und äußere Sicherheit der Untersuchungshaft anstalt Staatssicherheit einschließlich der Sicherheit ihres Mitarbeiterbestandes. Den konkreten objektiv vorhandenen Bedingungen für den Vollzug der Untersuchungshaft ergeben, sind zwischen dem Leiter der betreffenden Abteilung und den am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen rechtzeitig und kontinuierlich abzustimmen. Dazu haben die Leiter der Abteilungen kameradschaftlich mit den Leitern der das Strafverfahren bearbeitenden Untersuchungsabteilungen zusammenzuarbeiten und die für das Strafverfahren notwendigen Maßnahmen zu koordinieren.

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