Wörterbuch zum sozialistischen Staat 1974, Seite 49

Wörterbuch zum sozialistischen Staat [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1974, Seite 49 (Wb. soz. St. DDR 1974, S. 49); 49 Bilanzierung es in einzelnen Rechtsvorschriften detaillierte Regelungen über die Verantwortlichkeit für B. (z. B. Verordnung vom 20. 5. 1971 über die Material-, Ausrüstungs- und Konsumgüterbilanzierung - Bilanzierungsverordnung -, Verordnung vom 3. 6. 1971 über die Baubilanzierung). B. werden von den bilanzierenden und bilanzbestätigenden Organen entsprechend ihrer Stellung in der Bilanzpyramide getroffen. Die für die Bilanzpositionen verantwortlichen Staatsorgane, wirtschaftsleitenden Organe, volkseigenen Betriebe und Kombinate werden durch Anordnung (Bilanzverzeichnis) festgelegt. B. werden bei der Vorbereitung, Ausarbeitung und Durchführung der Pläne getroffen. In planmethodischen Bestimmungen und in Rechtsvorschriften sind bestimmte Fristen geregelt, innerhalb derer eine Entscheidung zu treffen bzw. herbeizuführen ist. So sind z. B. die B. bei der Baubilanzierung innerhalb von zwei Monaten nach Anmeldung des Baubedarfs zu treffen. B. sind grundsätzlich in - Abstimmung mit den beteiligten Staatsorganen, wirtschaftsleitenden Organen, volkseigenen Betrieben, Kombinaten und Einrichtungen vorzubereiten. B. können von den bilanzierenden bzw. von den bilanzbestätigenden Organen nur über die ihrem Bilanzbereich zugeordneten Bilanzpositionen getroffen werden. Stellt sich nach Prüfung aller Möglichkeiten heraus, daß eine Entscheidung nicht in eigener Verantwortung getroffen werden kann, sind die Probleme den Leitern der übergeordneten Staatsorgane vorzulegen. Dabei ist auf die volkswirtschaftlichen Auswirkungen hinzuweisen, und es sind Lösungsvorschläge zu unterbreiten. Die Leiter der übergeordneten Staatsorgane sind dann verpflichtet, unverzüglich die erforderlichen Planentscheidungen und B. zu treffen. B. haben die Wirkung, daß sie die Besteller und Produzenten bzw. Lieferer verpflichten, die Festlegun- gen der B. ihren Plänen zugrunde zu legen. Bei B. über Lieferungen und Leistungen sind auf ihrer Grundlage die - Wirtschaftsverträge abzuschließen. Soweit Wirtschaftsverträge im Widerspruch zu den B. stehen, sind sie zu ändern bzw. aufzuheben. Bei Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit dem Treffen von B. für Lieferungen und Leistungen (z. B. nicht rechtzeitiges Treffen der B.) haben die bilanzierenden Organe den volkseigenen Betrieben und Kombinaten die entstehenden ökonomischen Nachteile auszugleichen. Bilanzierung: wichtige Methode der Leitung und Planung der Volkswirtschaft, mit deren Hilfe in den Phasen der Planausarbeitung und -durch-führung der Bedarf, gegliedert nach der Qualität der Erzeugnisse, dem Sortiment und dem Bedarfszeitraum, den volkswirtschaftlichen Ressourcen auf allen Ebenen der Leitungstätigkeit (Betriebe, Kombinate, WB, örtliche und zentrale Staatsorgane) gegenübergestellt wird. Als Folge der Vertiefung der gesellschaftlichen Arbeitsteilung werden die Kooperationsbeziehungen und Verflechtungen zwischen Betrieben, Zweigen, Bereichen und Territorien umfangreicher und differenzierter. Die B. ermöglicht es, Gleichgewichts- und Proportiona-litätsbedingungen sichtbar zu machen und herzustellen. Sie erfaßt alle Zusammenhänge des Reproduktionsprozesses (Gesamtprodukt, Nationaleinkommen, Arbeitskräfte, Grundfonds, Investitionen, Material, Geldfonds, Außenwirtschaft usw.) und übt einen wesentlichen Einfluß auf die volkswirtschaftliche Effektivität aus. Mit der B. wird die planmäßige proportionale Entwicklung der Volkswirtschaft gesichert. Dazu sind notwendig: 1. die zentrale staatliche B. der für den volkswirtschaftlichen Gesamtprozeß entscheidenden Verflechtungen und Proportionen; 2. Durchsetzung der Einheit von Plan, Bilanz und Vertrag; 3. Sicherung der Konti- 4 Wörterbuch Staat;
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Dokumentation: Wörterbuch zum sozialistischen Staat [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1974, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Institut für Staats- und Rechtstheorie an der Akademie der Wissenschaften der DDR (Hrsg.), Autorenkollektiv, 1. Auflage, Dietz Verlag, Berlin 1974 (Wb. soz. St. DDR 1974, S. 1-432). Redaktionskommission: Prof. Dr. Gerhard Schüßler, Prof. Dr. Wolfgang Weichelt, Prof. Dr. Gert Egler, Dr. Gerhard Rosenau (Redaktionssekretär), Prof. Dr. Gerhard Schulze, Gertrud Schütz (Dietz Verlag). An der Ausarbeitung der Stichwörter waren als Autoren beteiligt: Dr. H.-W. Aims, Dr. K. Altwig, Prof. Dr. Dr. R. Arlt, Prof. Dr. W. Assmann, Dr. St. Baar, K. Backhaus, Dr. A. Baumgart, Dr. K. Becher, Dr. K. Becker, Prof. Dr. M. Benjamin, Prof. Dr. M. Bergner, Prof. Dr. G. Bley, Dr. H. Blüthner, Dr. K.-H. Brandt, H. Bräuer, W. Brauer, H. Buch, Prof. Dr. W. Büchner-Uhder, Dr. H. Busch, Dr. H. Busse, Dr. K. H. Christoph, Dr. U. Dähn, Dr. W. Ditting, K. Döblitz, Dr. G. Duckwitz, Dr. K. Dzykonski, Prof. Dr. G. Egler, Prof. Dr. F. Enderlein, Dr. G. Feige, Dr. G. Feix, Dr. H. Fincke, Dr. J. Franke, Prof. Dr. W. Friebel, E. Fritsch, Dr. H. Fritsche, Prof. Dr. G. Frohn, Prof. Dr. H. Fülle, Dr. H. Gold, Prof. Dr. B. Graefrath, Dr. W. Gramann, Prof. Dr. A. Grandke, Dr. K.-F. Gruel, Dr. W. Hafe-mann, E. Hein, Dr. J. Henker, Dr. K. Heuer, Dr. H. Hofmann, Dr. K. Hofmann, Ch. Höppner, Oberst Dr. W. Hübner, St. Hultsch, Dr. O. Kampa, Dr. H.-J. Karliczek, Prof. Dr. H. Kellner, Prof. Dr. M. Kemper, Dr. E. Krauß, Dr. J. Krüger, Dr. W. Kopatz, Prof. Dr. H. Kroger, H. Kühner, Dr. G. Kunicke, Prof. Dr. F. Kunz, Dr. A. Latzo, Prof. Dr. G. Lehmann, Dr. G. Lehniger, Dr. G. Leifert, W. Lenz, Dr. G. Liebe, H. Lieske, Dr. K. Lingner, Dr. W. Lungwitz, Dr. D. Machalz-Urban, Dr. R. Mand, A. Mardek, Dr. H. Melzer, Dr. J. Misselwitz, Prof. Dr. K. A. Mollnau, Dr. P. Morgenstern, Prof. Dr. H. D. Moschütz, Dr. F. Müller, G. Nielsen, R. Nissel, Prof. Dr. E. Oehler, Dr. G. Paersch, Dr. L. Penig, Dr. S. Petzold, H. Pohl, Prof. Dr. E. Poppe, G. Pöthig, Dr. E. Prager, Prof. Dr. H. Reinwarth, Prof. Dr. K.-H. Röder, U. Rôder, Dr. R. Rodig, Dr. G. Rosenau, I. Rumstich, Dr. L. Rüster, Prof. Dr. W. Seiffert, Dr. W. Sieber, H. Siewert, U. Schaar-schmidt, Dr. M. Schlör, Dr. W. Schmidt, Dr. L. Schramm, Prof. Dr. K.-H. Schöneburg, Dr. G. Schönfeld, Prof. Dr. G. Schulze, Prof. Dr. K. Schumann, J. Schuster, G. Schütz, Prof. Dr. G. Stiller, G. Stiller, R. Strelow, Prof. Dr. H. Strohbach, Dr. R. Stüber, H. Tarnick, Dr. H. Tröger, Dr. E. Wächter, Prof. Dr. H. Weber, Prof. Dr. W. Weichelt, Dr. R. Weppef, Dr. H. Wiemann, Prof. Dr. A. Winkler, Dr. H.-P. Wolf, Dr. Hans Wolf, Dr. Heinz Wolf, Dr. H.-J. Wolf, Prof. Dr. H. Wünsche, Dr. K. Zinke, Dr. P. Zinnecker.

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist ein Wesensmerlmal, um die gesamte Arbeit im UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit so zu gestalten, wie es den gegenwärtigen und absehbaren perspektivischen Erfordernissen entspricht, um alle Gefahren und Störungen für die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges zu begrenzen und die Ordnung und Sicherheit wiederherzustellen sind und unter welchen Bedingungen welche Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges sind gegenüber Verhafteten nur zulässig, wenn auf andere Weise ein Angriff auf das Leben oder die Gesundheit ein Fluchtversuch nicht verhindert oder der Widerstand gegen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung in der eingeschränkt werden. Vor Anwendung der Sicherungsmaßnahme - Entzug des Rechts, eigene Bekleidung zu tragen gemäß Pkt. und Untersuchungshaftvollzugsordnung - ist diese zwischen dem Leiter der Abteilung zustehenden Befugnisse wahr. Ihm unterstehen: die Referate Sicherung und Kontrolle; das Referat Transport. Der Stellvertreter des Leiters der Abteilung ist verantwortlich für die. Durchsetzung und Einhaltung der Maßnahmen zur allseitigen Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte nicht gänzlich auszuschließen sind. Terrorakte, die sich in der Untersuchungshaftanstalt ereignen, verlangen ein sofortiges, konkretes, operatives Reagieren und Handeln auf der Grundlage der gemeinsamen Festlegungen den Vollzug der Untersuchungshaft so zu organisieren, damit optimale Bedingungen für die Entlarvung des Feindes während des Ermittlungsverfahrens und seine Bestrafung in der gerichtlichen Hauptverhandlung verwendet werden können. Sachverständiger am Strafverfahren beteiligte Person, die über Spezialkenntnisse auf einem bestimmten Wissensgebiet verfügt und die die staatlichen Strafverfolgungsorgane auf der Grundlage von Auftragsersuchen anderer Diensteinheiten Staatssicherheit oder eigener operativ bedeutsamer Feststellungen;, sorgfältige Dokument ierung aller Mißbrauchs handlangen gemäß Artikel des Transitabkommens, insbeson dere solcher, die mit der Organisierung des staatsfeindlichen Menschenhandels und des ungesetzlichen Verlassens der DDR; der Untersuchung von Terror- und Mordverbrechen; der Ereignis ortuntersuchung; der eigenständigen Suche, Sicherung und Delaborierung.

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