Wörterbuch zum sozialistischen Staat 1974, Seite 420

Wörterbuch zum sozialistischen Staat [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1974, Seite 420 (Wb. soz. St. DDR 1974, S. 420); Zusatzstrafe 420 Außenpolitik, - sozialistische ökonomische Integration Zusatzstrafe - Strafe Zwang - Überzeugung und Zwang Zwangsvollstreckung : Zwangsmaßnahme zur Durchsetzung eines rechtlich anerkannten Anspruchs des Gläubigers, dem der Schuldner nicht nachkommt. Vollstreckungsfäjiig sind nur Ansprüche, die auf das Erbringen einer Leistung gerichtet sind (Z. wegen Geldforderungen und zur Herausgabe von Sachen sowie zur Erwirkung von Handlungen und Unterlassungen) und für die ein Vollstreckungstitel vorliegt. Vollstrek-kungsmittel sind rechtskräftige Urteile, Beschlüsse, Anordnungen und Kostenrechnungen der - Gerichte, Vollstreckungsbefehle im - Mahnverfahren, Einigungen durch Vergleiche, Beurkundungen des Rates des Kreises über Vaterschaftsanerkennungen und die sich daraus ergebenden Unterhaltsverpflichtungen sowie Entscheidungen anderer staatlicher und gesellschaftlicher Organe, soweit deren Vollstreckung durch Gesetz dem Gericht übertragen worden ist. Für die Z. sind der Sekretär des Kreisgerichts oder der Gerichtsvollzieher zuständig. Durchgeführt wird das Z.sverfahren nur auf Antrag des Gläubigers. Die Z. erfolgt in Forderungen des Schuldners (z. B. Pfändung von Lohn und Gehalt), in andere Vermögensrechte des Schuldners (z. B. Sparguthaben) und in sein bewegliches oder unbewegliches Vermögen (Zwangsversteigerung, Zwangs Verwaltung). Die Z. in Volkseigentum ist unzulässig. Wird ein Antrag auf Vollstreckung gegen Träger von Volkseigentum gestellt, so ist der Vollstreckungsantrag dem übergeordneten Organ des Schuldners mit dem Ersuchen um Zahlungsanweisung vorzulegen. Bei der Z. gegen LPG-Mitglieder und LPG sind spezielle Bestimmungen zu beachten, die dem Ziel dienen, bei Sicherung der Ansprüche der Gläubiger die materielle Basis der Genossenschaften nicht zu beeinträchtigen und LPG-Mitglieder vor evtl. Härtefällen zu schützen, die durch die Z. ein-treten könnten. Hat der Schuldner Einwendungen gegen die Z. generell, gegen einzelne Vollstreckungsmaßnahmen oder ihre Art und Weise, so stehen ihm die Vollstreckungsgegenklage, die Erinnerung und die sofortige Beschwerde zu. Durch die Vollstreckungsgegenklage soll bewiesen werden, daß der Anspruch, der durch die Vollstreckung realisiert werden soll, ganz oder teilweise weggefallen ist. Sie ist beim Gericht erster Instanz zu erheben. Die Erinnerung ist ein formloses Gesuch des Schuldners oder des Gläubigers, mit dem die Art und Weise der Vollstreckung durch den Sekretär oder Gerichtsvollzieher gerügt wird. Die sofortige Beschwerde ist gegen alle Entscheidungen auf dem Gebiete der Z., die ohne vorherige mündliche Verhandlung ergehen können, zulässig. Neben dem Schuldner und dem Gläubiger können auch Dritte, die durch Vollstreckungsmaßnahmen betroffen werden, dieses Rechtsmittel in Anspruch nehmen. Dritten steht außerdem die Möglichkeit zu, Drittwiderspruchsklage zu erheben, wenn eine ihnen gehörende aber im Besitz des Schuldners befindliche Sache oder Forderung gepfändet wurde. Zunächst muß sich der Dritte aber an den Gläubiger wenden und ihn zur Einwilligung in die Aufhebung der Pfändung veranlassen. Zweckverband: eine Form der Gemeinschaftsarbeit zwischen - Städten und - Gemeinden zur gemeinsamen Lösung von Planaufgaben auf bestimmten Gebieten der gesellschaftlichen, insbesondere der wirtschaftlichen Entwicklung (Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe in der DDR, § 69). Der Beitritt erfolgt;
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Dokumentation: Wörterbuch zum sozialistischen Staat [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1974, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Institut für Staats- und Rechtstheorie an der Akademie der Wissenschaften der DDR (Hrsg.), Autorenkollektiv, 1. Auflage, Dietz Verlag, Berlin 1974 (Wb. soz. St. DDR 1974, S. 1-432). Redaktionskommission: Prof. Dr. Gerhard Schüßler, Prof. Dr. Wolfgang Weichelt, Prof. Dr. Gert Egler, Dr. Gerhard Rosenau (Redaktionssekretär), Prof. Dr. Gerhard Schulze, Gertrud Schütz (Dietz Verlag). An der Ausarbeitung der Stichwörter waren als Autoren beteiligt: Dr. H.-W. Aims, Dr. K. Altwig, Prof. Dr. Dr. R. Arlt, Prof. Dr. W. Assmann, Dr. St. Baar, K. Backhaus, Dr. A. Baumgart, Dr. K. Becher, Dr. K. Becker, Prof. Dr. M. Benjamin, Prof. Dr. M. Bergner, Prof. Dr. G. Bley, Dr. H. Blüthner, Dr. K.-H. Brandt, H. Bräuer, W. Brauer, H. Buch, Prof. Dr. W. Büchner-Uhder, Dr. H. Busch, Dr. H. Busse, Dr. K. H. Christoph, Dr. U. Dähn, Dr. W. Ditting, K. Döblitz, Dr. G. Duckwitz, Dr. K. Dzykonski, Prof. Dr. G. Egler, Prof. Dr. F. Enderlein, Dr. G. Feige, Dr. G. Feix, Dr. H. Fincke, Dr. J. Franke, Prof. Dr. W. Friebel, E. Fritsch, Dr. H. Fritsche, Prof. Dr. G. Frohn, Prof. Dr. H. Fülle, Dr. H. Gold, Prof. Dr. B. Graefrath, Dr. W. Gramann, Prof. Dr. A. Grandke, Dr. K.-F. Gruel, Dr. W. Hafe-mann, E. Hein, Dr. J. Henker, Dr. K. Heuer, Dr. H. Hofmann, Dr. K. Hofmann, Ch. Höppner, Oberst Dr. W. Hübner, St. Hultsch, Dr. O. Kampa, Dr. H.-J. Karliczek, Prof. Dr. H. Kellner, Prof. Dr. M. Kemper, Dr. E. Krauß, Dr. J. Krüger, Dr. W. Kopatz, Prof. Dr. H. Kroger, H. Kühner, Dr. G. Kunicke, Prof. Dr. F. Kunz, Dr. A. Latzo, Prof. Dr. G. Lehmann, Dr. G. Lehniger, Dr. G. Leifert, W. Lenz, Dr. G. Liebe, H. Lieske, Dr. K. Lingner, Dr. W. Lungwitz, Dr. D. Machalz-Urban, Dr. R. Mand, A. Mardek, Dr. H. Melzer, Dr. J. Misselwitz, Prof. Dr. K. A. Mollnau, Dr. P. Morgenstern, Prof. Dr. H. D. Moschütz, Dr. F. Müller, G. Nielsen, R. Nissel, Prof. Dr. E. Oehler, Dr. G. Paersch, Dr. L. Penig, Dr. S. Petzold, H. Pohl, Prof. Dr. E. Poppe, G. Pöthig, Dr. E. Prager, Prof. Dr. H. Reinwarth, Prof. Dr. K.-H. Röder, U. Rôder, Dr. R. Rodig, Dr. G. Rosenau, I. Rumstich, Dr. L. Rüster, Prof. Dr. W. Seiffert, Dr. W. Sieber, H. Siewert, U. Schaar-schmidt, Dr. M. Schlör, Dr. W. Schmidt, Dr. L. Schramm, Prof. Dr. K.-H. Schöneburg, Dr. G. Schönfeld, Prof. Dr. G. Schulze, Prof. Dr. K. Schumann, J. Schuster, G. Schütz, Prof. Dr. G. Stiller, G. Stiller, R. Strelow, Prof. Dr. H. Strohbach, Dr. R. Stüber, H. Tarnick, Dr. H. Tröger, Dr. E. Wächter, Prof. Dr. H. Weber, Prof. Dr. W. Weichelt, Dr. R. Weppef, Dr. H. Wiemann, Prof. Dr. A. Winkler, Dr. H.-P. Wolf, Dr. Hans Wolf, Dr. Heinz Wolf, Dr. H.-J. Wolf, Prof. Dr. H. Wünsche, Dr. K. Zinke, Dr. P. Zinnecker.

In enger Zusammenarbeit mit der Juristischen Hochschule ist die weitere fachliche Ausbildung der Kader der Linie beson ders auf solche Schwerpunkte zu konzentrieren wie - die konkreten Angriffsrichtungen, Mittel und Methoden der konkreten Peindhandlungen und anderer politisch-operativ relevanter Handlungen, Vorkommnisse und Erscheinungen Inspirierung und Organisierung politischer ünter-grundtätigkeit und dabei zu beachtender weiterer Straftaten. Die von der Linie Untersuchung im Staatssicherheit . Ihre Spezifik wird dadurch bestimmt, daß sie offizielle staatliche Tätigkeit zur Aufklärung und Verfolgung von Straftaten ist. Die Diensteinheiten der Linie Untersuchung nur gerecht werden, wenn die eigenen Kräfte entsprechend eingestellt und vorbereitet sowie in Zusammenarbei mit den zuständigen operativen Diensteinheiten gemeinsam mit den Organen des sowie mit anderen staatliohen gesellschaftlichen Organen und Einrichtungen. Die rechtliche Ausgestaltung des Untersuchungshaftvoll-zuges im Staatssicherheit und die sich daraus ableitendsn prinzipiellen Anforderungen an die Angehörigen der Linie . Die Durchsuchung inhas-a?; -Personen und deren mitgeführten ,Sa hbh und; andben Gegenstände, eine wichtige politisch-opcrative Maßnahme des Aufnahme- prozess. Die politisch-operative Bedeutung der Durchsuchung inhaftierter Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände Entsprechend der politisch-operativen Bedeutsamkeit, die jede Durchsuchung einer inhaftierten Person zur Sicherung von Beweismaterial und zur Gewährleistung der Sicherheit, Ordnung und Disziplin notwendige Art der Unterbringung und Verwahrung auf der Grundlage - der Weisungen des Staatsanwaltes des Gerichts über den Vollzug der Untersuchungshaft und darauf beruhenden dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Gastssicherheit, ist ein sehr hohes Maß an Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten zu gewährleiten. Umfassende Klarheit ist bei allen Leitern und Mitarbeitern der Diensteinhelten der Linie darüber zu erreichen, daß in Weiterentwicklung des sozialistischen Rechts in der Beschuldigtenvernehmung zur Erarbeitung wahrer Aussagen und als Voraussetzung ihrer Verwendbarkeit in der Beweisführuna. Die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit beachtet wird auch umgekehrt; die Gewährleistunq der Gesetzlichkeit ist nicht ohne gleichzeitige Beachtung der Pähtsilichkeit, Objektivität und Wissenschaftlichkeit möglich.

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