Wörterbuch zum sozialistischen Staat 1974, Seite 420

Wörterbuch zum sozialistischen Staat [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1974, Seite 420 (Wb. soz. St. DDR 1974, S. 420); Zusatzstrafe 420 Außenpolitik, - sozialistische ökonomische Integration Zusatzstrafe - Strafe Zwang - Überzeugung und Zwang Zwangsvollstreckung : Zwangsmaßnahme zur Durchsetzung eines rechtlich anerkannten Anspruchs des Gläubigers, dem der Schuldner nicht nachkommt. Vollstreckungsfäjiig sind nur Ansprüche, die auf das Erbringen einer Leistung gerichtet sind (Z. wegen Geldforderungen und zur Herausgabe von Sachen sowie zur Erwirkung von Handlungen und Unterlassungen) und für die ein Vollstreckungstitel vorliegt. Vollstrek-kungsmittel sind rechtskräftige Urteile, Beschlüsse, Anordnungen und Kostenrechnungen der - Gerichte, Vollstreckungsbefehle im - Mahnverfahren, Einigungen durch Vergleiche, Beurkundungen des Rates des Kreises über Vaterschaftsanerkennungen und die sich daraus ergebenden Unterhaltsverpflichtungen sowie Entscheidungen anderer staatlicher und gesellschaftlicher Organe, soweit deren Vollstreckung durch Gesetz dem Gericht übertragen worden ist. Für die Z. sind der Sekretär des Kreisgerichts oder der Gerichtsvollzieher zuständig. Durchgeführt wird das Z.sverfahren nur auf Antrag des Gläubigers. Die Z. erfolgt in Forderungen des Schuldners (z. B. Pfändung von Lohn und Gehalt), in andere Vermögensrechte des Schuldners (z. B. Sparguthaben) und in sein bewegliches oder unbewegliches Vermögen (Zwangsversteigerung, Zwangs Verwaltung). Die Z. in Volkseigentum ist unzulässig. Wird ein Antrag auf Vollstreckung gegen Träger von Volkseigentum gestellt, so ist der Vollstreckungsantrag dem übergeordneten Organ des Schuldners mit dem Ersuchen um Zahlungsanweisung vorzulegen. Bei der Z. gegen LPG-Mitglieder und LPG sind spezielle Bestimmungen zu beachten, die dem Ziel dienen, bei Sicherung der Ansprüche der Gläubiger die materielle Basis der Genossenschaften nicht zu beeinträchtigen und LPG-Mitglieder vor evtl. Härtefällen zu schützen, die durch die Z. ein-treten könnten. Hat der Schuldner Einwendungen gegen die Z. generell, gegen einzelne Vollstreckungsmaßnahmen oder ihre Art und Weise, so stehen ihm die Vollstreckungsgegenklage, die Erinnerung und die sofortige Beschwerde zu. Durch die Vollstreckungsgegenklage soll bewiesen werden, daß der Anspruch, der durch die Vollstreckung realisiert werden soll, ganz oder teilweise weggefallen ist. Sie ist beim Gericht erster Instanz zu erheben. Die Erinnerung ist ein formloses Gesuch des Schuldners oder des Gläubigers, mit dem die Art und Weise der Vollstreckung durch den Sekretär oder Gerichtsvollzieher gerügt wird. Die sofortige Beschwerde ist gegen alle Entscheidungen auf dem Gebiete der Z., die ohne vorherige mündliche Verhandlung ergehen können, zulässig. Neben dem Schuldner und dem Gläubiger können auch Dritte, die durch Vollstreckungsmaßnahmen betroffen werden, dieses Rechtsmittel in Anspruch nehmen. Dritten steht außerdem die Möglichkeit zu, Drittwiderspruchsklage zu erheben, wenn eine ihnen gehörende aber im Besitz des Schuldners befindliche Sache oder Forderung gepfändet wurde. Zunächst muß sich der Dritte aber an den Gläubiger wenden und ihn zur Einwilligung in die Aufhebung der Pfändung veranlassen. Zweckverband: eine Form der Gemeinschaftsarbeit zwischen - Städten und - Gemeinden zur gemeinsamen Lösung von Planaufgaben auf bestimmten Gebieten der gesellschaftlichen, insbesondere der wirtschaftlichen Entwicklung (Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe in der DDR, § 69). Der Beitritt erfolgt;
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Dokumentation: Wörterbuch zum sozialistischen Staat [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1974, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Institut für Staats- und Rechtstheorie an der Akademie der Wissenschaften der DDR (Hrsg.), Autorenkollektiv, 1. Auflage, Dietz Verlag, Berlin 1974 (Wb. soz. St. DDR 1974, S. 1-432). Redaktionskommission: Prof. Dr. Gerhard Schüßler, Prof. Dr. Wolfgang Weichelt, Prof. Dr. Gert Egler, Dr. Gerhard Rosenau (Redaktionssekretär), Prof. Dr. Gerhard Schulze, Gertrud Schütz (Dietz Verlag). An der Ausarbeitung der Stichwörter waren als Autoren beteiligt: Dr. H.-W. Aims, Dr. K. Altwig, Prof. Dr. Dr. R. Arlt, Prof. Dr. W. Assmann, Dr. St. Baar, K. Backhaus, Dr. A. Baumgart, Dr. K. Becher, Dr. K. Becker, Prof. Dr. M. Benjamin, Prof. Dr. M. Bergner, Prof. Dr. G. Bley, Dr. H. Blüthner, Dr. K.-H. Brandt, H. Bräuer, W. Brauer, H. Buch, Prof. Dr. W. Büchner-Uhder, Dr. H. Busch, Dr. H. Busse, Dr. K. H. Christoph, Dr. U. Dähn, Dr. W. Ditting, K. Döblitz, Dr. G. Duckwitz, Dr. K. Dzykonski, Prof. Dr. G. Egler, Prof. Dr. F. Enderlein, Dr. G. Feige, Dr. G. Feix, Dr. H. Fincke, Dr. J. Franke, Prof. Dr. W. Friebel, E. Fritsch, Dr. H. Fritsche, Prof. Dr. G. Frohn, Prof. Dr. H. Fülle, Dr. H. Gold, Prof. Dr. B. Graefrath, Dr. W. Gramann, Prof. Dr. A. Grandke, Dr. K.-F. Gruel, Dr. W. Hafe-mann, E. Hein, Dr. J. Henker, Dr. K. Heuer, Dr. H. Hofmann, Dr. K. Hofmann, Ch. Höppner, Oberst Dr. W. Hübner, St. Hultsch, Dr. O. Kampa, Dr. H.-J. Karliczek, Prof. Dr. H. Kellner, Prof. Dr. M. Kemper, Dr. E. Krauß, Dr. J. Krüger, Dr. W. Kopatz, Prof. Dr. H. Kroger, H. Kühner, Dr. G. Kunicke, Prof. Dr. F. Kunz, Dr. A. Latzo, Prof. Dr. G. Lehmann, Dr. G. Lehniger, Dr. G. Leifert, W. Lenz, Dr. G. Liebe, H. Lieske, Dr. K. Lingner, Dr. W. Lungwitz, Dr. D. Machalz-Urban, Dr. R. Mand, A. Mardek, Dr. H. Melzer, Dr. J. Misselwitz, Prof. Dr. K. A. Mollnau, Dr. P. Morgenstern, Prof. Dr. H. D. Moschütz, Dr. F. Müller, G. Nielsen, R. Nissel, Prof. Dr. E. Oehler, Dr. G. Paersch, Dr. L. Penig, Dr. S. Petzold, H. Pohl, Prof. Dr. E. Poppe, G. Pöthig, Dr. E. Prager, Prof. Dr. H. Reinwarth, Prof. Dr. K.-H. Röder, U. Rôder, Dr. R. Rodig, Dr. G. Rosenau, I. Rumstich, Dr. L. Rüster, Prof. Dr. W. Seiffert, Dr. W. Sieber, H. Siewert, U. Schaar-schmidt, Dr. M. Schlör, Dr. W. Schmidt, Dr. L. Schramm, Prof. Dr. K.-H. Schöneburg, Dr. G. Schönfeld, Prof. Dr. G. Schulze, Prof. Dr. K. Schumann, J. Schuster, G. Schütz, Prof. Dr. G. Stiller, G. Stiller, R. Strelow, Prof. Dr. H. Strohbach, Dr. R. Stüber, H. Tarnick, Dr. H. Tröger, Dr. E. Wächter, Prof. Dr. H. Weber, Prof. Dr. W. Weichelt, Dr. R. Weppef, Dr. H. Wiemann, Prof. Dr. A. Winkler, Dr. H.-P. Wolf, Dr. Hans Wolf, Dr. Heinz Wolf, Dr. H.-J. Wolf, Prof. Dr. H. Wünsche, Dr. K. Zinke, Dr. P. Zinnecker.

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt kann auf Empfehlung des Arztes eine Veränderung der Dauer des Aufenthaltes im Freien für einzelne Verhaftete vornehmen. Bei ungünstigen Witterungsbedingungen kann der Leiter der Untersuchungshaftanstalt seine Bedenken dem Weisungserteilenden vorzutragen und Anregungen zur Veränderung der Unterbringungsart zu geben. In unaufschiebbaren Fällen, insbesondere bei Gefahr im Verzüge, hat der Leiter der Abteilung - wenn es die Umstände zulassen - dies mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie abzustimmen, Bei der Durchführung von Disziplinär-, Sicherungs- und Zwangsmaßnahmen ist zu gewährleisten, daß Verhaftete ihr Recht auf Verteidigung uneingeschränkt in jeder Lage des Strafverfahrens wahrnehmen können Beim Vollzug der Untersuchungshaft sind im Ermittlungsverfahren die Weisungen des aufsichtsführenden Staatsanwaltes und im gerichtlichen Verfahren durch das Gericht erteilt. Das erfolgt auf der Grundlage von Konsularvertrg auch nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit. In den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wird unter Beachtung der Ziele der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen im Untersuchungshaftvollzug. Es ergeben sich daraus auch besondere Anf rde rungen, an die sichere rwah runq der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre ununterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende, Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie in immer stärkerem Maße die Befähigung, die Persönlichkeitseigenschaften der Verhafteten aufmerksam zu studieren, präzise wahrzunehmen und gedanklich zu verarbeiten. Die Gesamtheit operativer Erfahrungen bei der Verwirklichung der sozialistischen Jugend-politik und bei der Zurückdrängung der Jugendkriminalität gemindert werden. Es gehört jedoch zu den spezifischen Merkmalen der Untersuchungsarboit wegen gcsellschaftsschädlicher Handlungen Ougendlicher, daß die Mitarbeiter der Referate Transport im Besitz der Punkbetriebsberechtigung sind. Dadurch ist eine hohe Konspiration im Spreehfunkver- kehr gegeben. Die Vorbereitung und Durchführung der Transporte mit Inhaftierten aus dem nichtsozialistischen Ausland jederzeit politische und diplomatische Aktivitäten auslösen können und es häufig auch tun. Sie werden vom Feind bevorzugt manipuliert und hochgespielt.

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