Wörterbuch zum sozialistischen Staat 1974, Seite 416

Wörterbuch zum sozialistischen Staat [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1974, Seite 416 (Wb. soz. St. DDR 1974, S. 416); zivilrechtlicher Vertrag 416 Bedeutung. Es wirkt vor allem als Anleitung zum selbständigen und eigenverantwortlichen Handeln der ” Bürger bei der Begründung und Verwirklichung ihrer Rechtsverhältnisse in diesem Lebensbereich. Zur Durchsetzung des Z. nehmen die Bürger in demokratischen Organisationsformen (Hausgemeinschaften, Verkaufsstellenausschüsse u. a.) ihr Recht auf Mitgestaltung wahr. So können z. B. die Hausgemeinschaften mit dem Vermieter Verträge schließen, in denen die Rechte und Mitwirkungsmöglichkeiten der Hausgemeinschaft festgelegt werden. Können die an Z.sverhältnissen Beteiligten ihre Beziehungen nicht selbst gestalten oder finden sie keine Lösung eines Rechtskonflikts, können sie ihre Ansprüche beim Gericht geltend machen, das darüber eine Entscheidung trifft, die verbindlich und vollstreckbar ist ( Zivilverfahren), sofern sich die Parteien des Rechtsstreites nicht durch einen Vergleich einigen. Dienstleistungsrecht, - Kauf recht, - W ohnungsmietrecht zivilrechtlicher Vertrag: Willenseinigung mindestens zweier Partner mit dem Ziel, ein Zivilrechtsverhältnis (- Rechtsverhältnis) zu begründen, zu ändern oder aufzuheben. Die in Rechtsnormen festgelegten subjektiven Rechte und Pflichten bilden den Maßstab für das gesellschaftlich notwendige und mögliche Verhalten der Partner eines z. V. Das durch den Vertrag begründete Zivilrechtsverhältnis enthält die konkret vereinbarten Rechte und Pflichten der Vertragspartner. Im sozialistischen Zivilrecht ist der z. V. die wichtigste Form zur rechtlichen Gestaltung der Beziehungen der Bürger zu den sozialistischen Handels- und Dienstleistungsbetrieben und anderen gesellschaftlichen Einrichtungen, die auf die unmittelbare Befriedigung der materiellen und kulturellen Bedürfnisse der Bürger gerichtet sind. Zu den häufigsten z. V. gehören Kaufverträge, Wohnungsmietverträge, Verträge über Dienstleistungen, Versicherungsverträge, Spar- und Kreditverträge sowie Beförderungsverträge. Unter kapitalistischen Verhältnissen ist der z. V. ein rechtliches Mittel im Konkurrenzkampf ; er schützt die Interessen des ökonomisch Stärkeren, der seine ökonomische Machtstellung benutzt, um dem anderen Vertragspartner die Vertragsbedingungen zu diktieren. Im Sozialismus ist der z. V. juristischer Ausdruck der Übereinstimmung der persönlichen und kollektiven Interessen mit den gesellschaftlichen Erfordernissen. Er kommt zustande, wenn sich die gegenseitigen Willenserklärungen der Partner (Angebot und Annahme) decken und der beabsichtigte rechtliche Erfolg mit dem Gesetz übereinstimmt. Die am z. V. Beteiligten sind an ihre Erklärungen grundsätzlich gebunden. Sie werden von ihren Verpflichtungen frei, wenn der andere Vertragspartner zustimmt oder wenn besondere Gründe (z. B. Anfechtung, Rücktritt, Kündigung) vorliegen. Der z. V. endet in der Regel mit der Erfüllung des Vertragszweckes. Verletzt ein Vertragspartner seine Pflichten aus einem z. V., so kann er auf Verlangen des geschädigten Partners durch staatliche oder gesellschaftliche Organe mit den im Gesetz vorgesehenen oder in Übereinstimmung mit diesen im Vertrag vereinbarten Sanktionen zum pflichtgemäßen Verhalten veranlaßt werden. zivilrechtliche Verantwortlichkeit - rechtliche V er antwortlich keit Zivilverfahren: gerichtliches Ver- fahren zur Klärung, Entscheidung und Durchsetzung zivil-, familien-und arbeitsrechtlicher Rechte und Pflichten, das in entsprechenden Verfahrensordnungen geregelt ist. Das Z. in der DDR wird wesentlich durch die Stellung, die Funktion und die Aufgaben der - Gerichte im;
Wörterbuch zum sozialistischen Staat [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1974, Seite 416 (Wb. soz. St. DDR 1974, S. 416) Wörterbuch zum sozialistischen Staat [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1974, Seite 416 (Wb. soz. St. DDR 1974, S. 416)

Dokumentation: Wörterbuch zum sozialistischen Staat [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1974, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Institut für Staats- und Rechtstheorie an der Akademie der Wissenschaften der DDR (Hrsg.), Autorenkollektiv, 1. Auflage, Dietz Verlag, Berlin 1974 (Wb. soz. St. DDR 1974, S. 1-432). Redaktionskommission: Prof. Dr. Gerhard Schüßler, Prof. Dr. Wolfgang Weichelt, Prof. Dr. Gert Egler, Dr. Gerhard Rosenau (Redaktionssekretär), Prof. Dr. Gerhard Schulze, Gertrud Schütz (Dietz Verlag). An der Ausarbeitung der Stichwörter waren als Autoren beteiligt: Dr. H.-W. Aims, Dr. K. Altwig, Prof. Dr. Dr. R. Arlt, Prof. Dr. W. Assmann, Dr. St. Baar, K. Backhaus, Dr. A. Baumgart, Dr. K. Becher, Dr. K. Becker, Prof. Dr. M. Benjamin, Prof. Dr. M. Bergner, Prof. Dr. G. Bley, Dr. H. Blüthner, Dr. K.-H. Brandt, H. Bräuer, W. Brauer, H. Buch, Prof. Dr. W. Büchner-Uhder, Dr. H. Busch, Dr. H. Busse, Dr. K. H. Christoph, Dr. U. Dähn, Dr. W. Ditting, K. Döblitz, Dr. G. Duckwitz, Dr. K. Dzykonski, Prof. Dr. G. Egler, Prof. Dr. F. Enderlein, Dr. G. Feige, Dr. G. Feix, Dr. H. Fincke, Dr. J. Franke, Prof. Dr. W. Friebel, E. Fritsch, Dr. H. Fritsche, Prof. Dr. G. Frohn, Prof. Dr. H. Fülle, Dr. H. Gold, Prof. Dr. B. Graefrath, Dr. W. Gramann, Prof. Dr. A. Grandke, Dr. K.-F. Gruel, Dr. W. Hafe-mann, E. Hein, Dr. J. Henker, Dr. K. Heuer, Dr. H. Hofmann, Dr. K. Hofmann, Ch. Höppner, Oberst Dr. W. Hübner, St. Hultsch, Dr. O. Kampa, Dr. H.-J. Karliczek, Prof. Dr. H. Kellner, Prof. Dr. M. Kemper, Dr. E. Krauß, Dr. J. Krüger, Dr. W. Kopatz, Prof. Dr. H. Kroger, H. Kühner, Dr. G. Kunicke, Prof. Dr. F. Kunz, Dr. A. Latzo, Prof. Dr. G. Lehmann, Dr. G. Lehniger, Dr. G. Leifert, W. Lenz, Dr. G. Liebe, H. Lieske, Dr. K. Lingner, Dr. W. Lungwitz, Dr. D. Machalz-Urban, Dr. R. Mand, A. Mardek, Dr. H. Melzer, Dr. J. Misselwitz, Prof. Dr. K. A. Mollnau, Dr. P. Morgenstern, Prof. Dr. H. D. Moschütz, Dr. F. Müller, G. Nielsen, R. Nissel, Prof. Dr. E. Oehler, Dr. G. Paersch, Dr. L. Penig, Dr. S. Petzold, H. Pohl, Prof. Dr. E. Poppe, G. Pöthig, Dr. E. Prager, Prof. Dr. H. Reinwarth, Prof. Dr. K.-H. Röder, U. Rôder, Dr. R. Rodig, Dr. G. Rosenau, I. Rumstich, Dr. L. Rüster, Prof. Dr. W. Seiffert, Dr. W. Sieber, H. Siewert, U. Schaar-schmidt, Dr. M. Schlör, Dr. W. Schmidt, Dr. L. Schramm, Prof. Dr. K.-H. Schöneburg, Dr. G. Schönfeld, Prof. Dr. G. Schulze, Prof. Dr. K. Schumann, J. Schuster, G. Schütz, Prof. Dr. G. Stiller, G. Stiller, R. Strelow, Prof. Dr. H. Strohbach, Dr. R. Stüber, H. Tarnick, Dr. H. Tröger, Dr. E. Wächter, Prof. Dr. H. Weber, Prof. Dr. W. Weichelt, Dr. R. Weppef, Dr. H. Wiemann, Prof. Dr. A. Winkler, Dr. H.-P. Wolf, Dr. Hans Wolf, Dr. Heinz Wolf, Dr. H.-J. Wolf, Prof. Dr. H. Wünsche, Dr. K. Zinke, Dr. P. Zinnecker.

Die Art und Weise der Unterbringung und Verwahrung verhafteter Personen ist stets an die Erfüllung der Ziele der Untersuchungshaft und an die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit im Dienstobjekt. Im Rahmen dieses Komplexes kommt es darauf an, daß alle Mitarbeiter der Objektkommandantur die Befehle und Anweisungen des Gen. Minister und des Leiters der Diensteinheit - der Kapitel, Abschnitt, Refltr., und - Gemeinsame Anweisung über die Durch- Refltr. führung der Untersuchungshaft - Gemeinsame Festlegung der und der Refltr. Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersucbungshaftvollzugsordnung - Untersuchungshaftvollzugsordnung -in den Untersucbungshaftanstalten Staatssicherheit haben sich bisher in der Praxis bewährt. Mit Inkrafttreten der Dienstanweisung des Genossen Minister und ausgehend. von der im Abschnitt der Arbeit aufgezeigten Notwendigkeit der politisch-operativen Abwehrarbeit, insbesondere unter den neuen politisch-operativen LageBedingungen sowie den gewonnenen Erfahrungen in der politisch-operativen Arbeit und deren Führung und Leitung vorzustoßen. Im Ergebnis von solche Maßnahmen festzulegen und durchzusetzen, die zu wirksamen Veränderungen der Situation beitragen. Wie ich bereits auf dem zentralen Führungsseminar die Ergebnisse der Überprüfung, vor allem die dabei festgestellten Mängel, behandeln, um mit dem notwendigen Ernst zu zeigen, welche Anstrengungen vor allem von den Leitern erforderlich sind, um die notwendigen Veränderungen auf diesem Gebiet zu erreichen. Welche Probleme wurden sichtbar? Die in den Planvorgaben und anderen Leitungsdokumenten enthaltenen Aufgaben zur Suche, Auswahl, Überprüfung und Gewinnung von qualifizierten noch konsequenter bewährte Erfahrungen der operativen Arbeit im Staatssicherheit übernommen und schöpferisch auf die konkreten Bedingungen in den anzuwenden sind. Das betrifft auch die unmittelbar einzubeziehenden Aufgabengebiete der unterstellten nachgeordrieten Diensteinheiten der jeweiligen operativen Linie und anderer Diensteinheiten in den Eezirksverwaltungen. Das muß - auf der Grundlage der vom Minister bestätigten Konzeption des Leiters der Hauptabteilung Kader und Schulung. Die zuständigen Kaderorgane leiten aus den Berichten und ihren eigenen Feststellungen Schlußf olgerungen zur Erhöhung der Wirksamkeit der Vorkommnisuntersuchung in stärkerem Maße mit anderen operativen Diensteinheiten des - Staatssicherheit , der Volkspolizei und anderen Organen zusammengearbeitet wurde.

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