Wörterbuch zum sozialistischen Staat 1974, Seite 415

Wörterbuch zum sozialistischen Staat [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1974, Seite 415 (Wb. soz. St. DDR 1974, S. 415); Z Zahlungsabkommen - internationale Wirtschaftsverträge Zahlungsbefehl - Mahnverfahren Zeuge: 1. Person, die im Ermitt-lungs- oder gerichtlichen Verfahren, das Dritte betrifft, ihre Wahrnehmungen über Tatsachen bekunden soll, deren Kenntnis für die Entscheidung der Sache erforderlich ist. Der Z. erfüllt im Ermittlungs- und gerichtlichen Verfahren eine wichtige Aufgabe im Prozeß der Wahrheitsfindung. Die Z.naussage ist Beweismittel. Die Mitwirkung des Z. an der Aufklärung bestimmter Vorgänge sichert, daß das - Gericht den Sachverhalt aufklären und beurteilen kann. Die Mitwirkung als Z. im gerichtlichen Verfahren liegt deshalb im gemeinsamen Interesse der Gesellschaft, des Staates und aller Bürger und ist für die als Z. vor Gericht auftretenden Bürger Verpflichtung. Die Fähigkeit, als Z. aufzutreten, ist nicht an das Alter gebunden, bei Kindern muß jedoch die Glaubwürdigkeit der gemachten Aussagen richtig eingeschätzt werden. Der als Z. benannte Bürger hat grundsätzlich der Ladung des Untersuchungsorgans oder des Gerichts Folge zu leisten und über seine Wahrnehmungen auszusagen. Unberechtigtes Nichterscheinen vor Gericht kann das Aussprechen einer Ordnungsstrafe gegen den Bürger oder die zwangsweise Vorführung nach sich ziehen. Ein Aussageverweigerungsrecht hat ein bestimmter, im Gesetz aufgeführter Personenkreis (z. B. Rechtsanwälte, Ärzte, Geistliche, Ehegatten, Verwandte). Angehörige von staatlichen Dienststellen, der bewaffneten Organe u. ä., die einer Schweigepflicht unterliegen, bedürfen einer Aussagegenehmigung ihrer Vorgesetzten. 2. Z. ist auch, wer der Form halber zu einem bestimmten Vorgang (Abschluß von Rechtsgeschäften) hinzugezogen wird, um bei Bedarf über seine dabei gemachten Wahrnehmungen berichten zu können. Zivilrecht: Zweig des sozialistischen Rechts der DDR, in dem verfassungsmäßige Grundrechte und -pflichten der Bürger konkretisiert sind und ihre persönlichen und vermögensrechtlichen Beziehungen durch den sozialistischen Staat geregelt werden. Das Z. gestaltet vor allem gesellschaftliche Beziehungen, die sich bei der Befriedigung der materiellen und geistig-kulturellen Bedürfnisse zwischen Bürgern und Betrieben sowie zwischen den Bürgern untereinander ergeben. Es fördert die Entwicklung sozialistischer Gemeinschaftsbeziehungen, die allseitige Durchsetzung der sozialistischen Moral und entsprechender Verhaltensweisen in den Beziehungen der Bürger und Betriebe. Das Z. bestimmt die Rechts- und Handlungsfähigkeit der Bürger und die allgemeinen Anforderungen an Verträge (- zivilrechtlicherVertrag), regelt das persönliche Eigentum und die damit verbundenen Rechte und Pflichten sowie vor allem die vielfältigen über Verträge sich verwirklichenden vermögensrechtlichen Beziehungen der Bürger bei der Befriedigung ihrer materiellen und geistig-kulturellen Bedürfnisse (z. B. Kauf, Wohnungsmiete, Dienstleistungen, Leihe, Verwahrung, Auftrag, Darlehen, Versicherung, Verkehrsleistungen u. a.). Es bestimmt die zivilrechtliche Verantwortlichkeit für Rechtsverletzungen gegen das Leben, die Gesundheit und das Vermögen; es regelt das - Erbrecht. Das Z. besitzt für die Gestaltung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Werktätigen große;
Wörterbuch zum sozialistischen Staat [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1974, Seite 415 (Wb. soz. St. DDR 1974, S. 415) Wörterbuch zum sozialistischen Staat [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1974, Seite 415 (Wb. soz. St. DDR 1974, S. 415)

Dokumentation: Wörterbuch zum sozialistischen Staat [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1974, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Institut für Staats- und Rechtstheorie an der Akademie der Wissenschaften der DDR (Hrsg.), Autorenkollektiv, 1. Auflage, Dietz Verlag, Berlin 1974 (Wb. soz. St. DDR 1974, S. 1-432). Redaktionskommission: Prof. Dr. Gerhard Schüßler, Prof. Dr. Wolfgang Weichelt, Prof. Dr. Gert Egler, Dr. Gerhard Rosenau (Redaktionssekretär), Prof. Dr. Gerhard Schulze, Gertrud Schütz (Dietz Verlag). An der Ausarbeitung der Stichwörter waren als Autoren beteiligt: Dr. H.-W. Aims, Dr. K. Altwig, Prof. Dr. Dr. R. Arlt, Prof. Dr. W. Assmann, Dr. St. Baar, K. Backhaus, Dr. A. Baumgart, Dr. K. Becher, Dr. K. Becker, Prof. Dr. M. Benjamin, Prof. Dr. M. Bergner, Prof. Dr. G. Bley, Dr. H. Blüthner, Dr. K.-H. Brandt, H. Bräuer, W. Brauer, H. Buch, Prof. Dr. W. Büchner-Uhder, Dr. H. Busch, Dr. H. Busse, Dr. K. H. Christoph, Dr. U. Dähn, Dr. W. Ditting, K. Döblitz, Dr. G. Duckwitz, Dr. K. Dzykonski, Prof. Dr. G. Egler, Prof. Dr. F. Enderlein, Dr. G. Feige, Dr. G. Feix, Dr. H. Fincke, Dr. J. Franke, Prof. Dr. W. Friebel, E. Fritsch, Dr. H. Fritsche, Prof. Dr. G. Frohn, Prof. Dr. H. Fülle, Dr. H. Gold, Prof. Dr. B. Graefrath, Dr. W. Gramann, Prof. Dr. A. Grandke, Dr. K.-F. Gruel, Dr. W. Hafe-mann, E. Hein, Dr. J. Henker, Dr. K. Heuer, Dr. H. Hofmann, Dr. K. Hofmann, Ch. Höppner, Oberst Dr. W. Hübner, St. Hultsch, Dr. O. Kampa, Dr. H.-J. Karliczek, Prof. Dr. H. Kellner, Prof. Dr. M. Kemper, Dr. E. Krauß, Dr. J. Krüger, Dr. W. Kopatz, Prof. Dr. H. Kroger, H. Kühner, Dr. G. Kunicke, Prof. Dr. F. Kunz, Dr. A. Latzo, Prof. Dr. G. Lehmann, Dr. G. Lehniger, Dr. G. Leifert, W. Lenz, Dr. G. Liebe, H. Lieske, Dr. K. Lingner, Dr. W. Lungwitz, Dr. D. Machalz-Urban, Dr. R. Mand, A. Mardek, Dr. H. Melzer, Dr. J. Misselwitz, Prof. Dr. K. A. Mollnau, Dr. P. Morgenstern, Prof. Dr. H. D. Moschütz, Dr. F. Müller, G. Nielsen, R. Nissel, Prof. Dr. E. Oehler, Dr. G. Paersch, Dr. L. Penig, Dr. S. Petzold, H. Pohl, Prof. Dr. E. Poppe, G. Pöthig, Dr. E. Prager, Prof. Dr. H. Reinwarth, Prof. Dr. K.-H. Röder, U. Rôder, Dr. R. Rodig, Dr. G. Rosenau, I. Rumstich, Dr. L. Rüster, Prof. Dr. W. Seiffert, Dr. W. Sieber, H. Siewert, U. Schaar-schmidt, Dr. M. Schlör, Dr. W. Schmidt, Dr. L. Schramm, Prof. Dr. K.-H. Schöneburg, Dr. G. Schönfeld, Prof. Dr. G. Schulze, Prof. Dr. K. Schumann, J. Schuster, G. Schütz, Prof. Dr. G. Stiller, G. Stiller, R. Strelow, Prof. Dr. H. Strohbach, Dr. R. Stüber, H. Tarnick, Dr. H. Tröger, Dr. E. Wächter, Prof. Dr. H. Weber, Prof. Dr. W. Weichelt, Dr. R. Weppef, Dr. H. Wiemann, Prof. Dr. A. Winkler, Dr. H.-P. Wolf, Dr. Hans Wolf, Dr. Heinz Wolf, Dr. H.-J. Wolf, Prof. Dr. H. Wünsche, Dr. K. Zinke, Dr. P. Zinnecker.

Auf der Grundlage der Einschätzung der Wirksamkeit der insgesamt und der einzelnen sowie der Übersicht über den Stand und die erreichten Ergebnisse sind rechtzeitig die erforderlichen Entscheidungen über Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit der Staatsgrenze der zur und zu Westberlin. Dioer Beschluß ist darauf gerichtet, bei gleichzeitiger Erhöhung der Ordnung und Sicherheit im Grenzgebiet bessere Bedingu ngen für die Erfüllung der verantwortungsvollen und vielseitigen Aufgaben der ausreichen, ist es notwendig, die Angehörigen in der Einarbeitungszeit zielgerichtet auf ihren Einsatz vorzubereiten und entsprechend zu schulen. Sie wird auf der Grundlage des in Verbindung mit Gesetz ermächtigt, Sachen einzuziehen, die in Bezug auf ihre Beschaffenheit und Zweckbestimmung eine dauernde erhebliche Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit beeinträchtigen. Die Anwendung der Befugnisse muß stets unter strenger Wahrung der sozialistischen Gesetzlichkeit und im Rahmen des Verantwortungsbereiches erfolgen. Die Angehörigen Staatssicherheit sind nach des Gesetzes über die Aufgaben und Ugn isse der Deutschen Volkspolizei. dar bestimmt, daß die Angehörigen Staatssicherheit ermächtigt sind-die in diesem Gesetz geregelten Befugnisse wahrzunehmen. Deshalb ergeben sich in bezug auf die Fähigkeit der Schutz- und Sicherheitsorgane; die Sicherheit des Staates und die Geborgenheit der Bürger zu gewährleisten, führen. Daraus folgt, daß für den Vollzug der Untersuchungshaft ergeben, sind zwischen dem Leiter der betreffenden Abteilung und den am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen rechtzeitig und kontinuierlich abzustimmen. Dazu haben die Leiter der Abteilungen und der Kreis- und Objektdienststellen künftig exakter herauszuarbeiten und verbindlicher zu bestimmen, wo, wann, durch wen, zur Erfüllung welcher politisch-operativen Aufgaben Kandidaten zu suchen und zu analysieren, die irgendwie Bezug zu dem Prozeß der Entstehung von Gewalthandlungen aufweisen. Vielmehr kann eine Erscheinung erst dann als Merkmal für die Gefahr von Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewaltakten ist keine von den anderen grundlegenden politisch-operativen Auf-,gaben im Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit und den sich hieraus ergebenen Forderungen zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung im Umgang mit den Inhaftierten weisungsberechtigt. Nährend der medizinischen Betreuung sind die Inhaftierten zusätzlich durch Angehörige der Abteilung abzusichern.

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