Wörterbuch zum sozialistischen Staat 1974, Seite 414

Wörterbuch zum sozialistischen Staat [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1974, Seite 414 (Wb. soz. St. DDR 1974, S. 414); Wohnungsmietrecht 414 Schaftswissenschaften insbesondere durch die Entfaltung der Grundlagenforschung; dazu gehört die Notwendigkeit, die materiellen und wissenschaftlich-technischen Ausrüstungen der Akademien, besonders der Akademie der Wissenschaften der DDR, der Forschungseinrichtungen der Universitäten und Hochschulen und der Industrie sowie anderer Zweige der Volkswirtschaft entsprechend den wachsenden wissenschaftlich-technischen Anforderungen und ökonomischen Möglichkeiten planmäßig zu verstärken; Verstärkung der Spezialisierung und Kooperation in der Forschung und Entwicklung mit der Zielsetzung, das Tempo und die Effektivität der Wissenschaftsentwicklung zu erhöhen; Erhöhung des Niveaus der Leitung und Kontrolle der Wissenschaft durch die Organe und Einrichtungen des sozialistischen Staates. Die jeweilige konkrete Zielsetzung der W. wird im Staatsplan Wissenschaft und Technik festgelegt. Wohnungsmietrecht:Teil des sozialistischen Zivilrechts, der die Ent- stehung, Verwirklichung und Beendigung von W.sverhältnissen rechtlich regelt. Das W. hat die Aufgabe, zur Gestaltung sozialistischer Wohnverhältnisse beizutragen, aufgetretene W.skonflikte zu lösen und ihnen vorzubeugen. Es trägt durch die Verwirklichung der von ihm statuierten Rechte und Pflichten zur effektiven Nutzung, Erhaltung und Pflege der Wohnsubstanz bei. Die konsequente Durchsetzung des W. erfordert die aktive Mitwirkung aller Bürger und die Zusammenarbeit aller in Frage kommenden staatlichen und gesellschaftlichen Kräfte. Das Nutzungs- recht des einzelnen Bürgers am Wohnraum resultiert aus dem Wohnungsmietvertrag, durch den Bürger und Betriebe (in der Regel die VEB Gebäudewirtschaft) bzw. Bürger untereinander auf der Grundlage einer ordnungsgemäßen Wohnraum-zuweisung durch das für die Wohnraumlenkung zuständige Organ ein W.sverhältnis begründen. Der Wohnungsmietvertrag ist die zivilrechtliche Vereinbarung zwischen dem Vermieter und dem Mieter über die Gewährung von Wohnraum gegen Entgelt (Mietzins) für die Dauer des W.sverhältnisses. In ihn werden sich aus den Normen des W. herleitende Rechte und Pflichten aufgenommen, konkretisiert und individuell ausgestaltet. Grundlegende Rechte und Pflichten sind die Pflicht des Vermieters zur Wohnungsübergabe und das Recht des Mieters zur Wohnungsnutzung, einschließlich der daraus erwachsenden Pflicht zur regelmäßigen Zahlung des vereinbarten Mietzinses. Dem Vermieter obliegt, die Wohnung dem Mietvertrag gemäß bewohnbar zu überlassen und zu erhalten. Der Mieter ist zur sorgfältigen und pfleglichen Behandlung der Wohnung verpflichtet. Das Wohnungsmietverhältnis endet durch Vereinbarung der Vertragspartner, Kündigung des Mieters oder gerichtliche Entscheidung auf Antrag des Vermieters. Bei Wohnungen von Wohnungsbaugenossenschaften entsteht nur in Ausnahmefällen ein W.sverhältnis. Ansonsten leitet sich die Nutzungsbefugnis einer solchen Wohnung aus der Mitgliedschaft in der entsprechenden Wohnungsbaugenossenschaft her, so daß die Normen des W. keine unmittelbare Anwendung finden.;
Wörterbuch zum sozialistischen Staat [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1974, Seite 414 (Wb. soz. St. DDR 1974, S. 414) Wörterbuch zum sozialistischen Staat [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1974, Seite 414 (Wb. soz. St. DDR 1974, S. 414)

Dokumentation: Wörterbuch zum sozialistischen Staat [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1974, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Institut für Staats- und Rechtstheorie an der Akademie der Wissenschaften der DDR (Hrsg.), Autorenkollektiv, 1. Auflage, Dietz Verlag, Berlin 1974 (Wb. soz. St. DDR 1974, S. 1-432). Redaktionskommission: Prof. Dr. Gerhard Schüßler, Prof. Dr. Wolfgang Weichelt, Prof. Dr. Gert Egler, Dr. Gerhard Rosenau (Redaktionssekretär), Prof. Dr. Gerhard Schulze, Gertrud Schütz (Dietz Verlag). An der Ausarbeitung der Stichwörter waren als Autoren beteiligt: Dr. H.-W. Aims, Dr. K. Altwig, Prof. Dr. Dr. R. Arlt, Prof. Dr. W. Assmann, Dr. St. Baar, K. Backhaus, Dr. A. Baumgart, Dr. K. Becher, Dr. K. Becker, Prof. Dr. M. Benjamin, Prof. Dr. M. Bergner, Prof. Dr. G. Bley, Dr. H. Blüthner, Dr. K.-H. Brandt, H. Bräuer, W. Brauer, H. Buch, Prof. Dr. W. Büchner-Uhder, Dr. H. Busch, Dr. H. Busse, Dr. K. H. Christoph, Dr. U. Dähn, Dr. W. Ditting, K. Döblitz, Dr. G. Duckwitz, Dr. K. Dzykonski, Prof. Dr. G. Egler, Prof. Dr. F. Enderlein, Dr. G. Feige, Dr. G. Feix, Dr. H. Fincke, Dr. J. Franke, Prof. Dr. W. Friebel, E. Fritsch, Dr. H. Fritsche, Prof. Dr. G. Frohn, Prof. Dr. H. Fülle, Dr. H. Gold, Prof. Dr. B. Graefrath, Dr. W. Gramann, Prof. Dr. A. Grandke, Dr. K.-F. Gruel, Dr. W. Hafe-mann, E. Hein, Dr. J. Henker, Dr. K. Heuer, Dr. H. Hofmann, Dr. K. Hofmann, Ch. Höppner, Oberst Dr. W. Hübner, St. Hultsch, Dr. O. Kampa, Dr. H.-J. Karliczek, Prof. Dr. H. Kellner, Prof. Dr. M. Kemper, Dr. E. Krauß, Dr. J. Krüger, Dr. W. Kopatz, Prof. Dr. H. Kroger, H. Kühner, Dr. G. Kunicke, Prof. Dr. F. Kunz, Dr. A. Latzo, Prof. Dr. G. Lehmann, Dr. G. Lehniger, Dr. G. Leifert, W. Lenz, Dr. G. Liebe, H. Lieske, Dr. K. Lingner, Dr. W. Lungwitz, Dr. D. Machalz-Urban, Dr. R. Mand, A. Mardek, Dr. H. Melzer, Dr. J. Misselwitz, Prof. Dr. K. A. Mollnau, Dr. P. Morgenstern, Prof. Dr. H. D. Moschütz, Dr. F. Müller, G. Nielsen, R. Nissel, Prof. Dr. E. Oehler, Dr. G. Paersch, Dr. L. Penig, Dr. S. Petzold, H. Pohl, Prof. Dr. E. Poppe, G. Pöthig, Dr. E. Prager, Prof. Dr. H. Reinwarth, Prof. Dr. K.-H. Röder, U. Rôder, Dr. R. Rodig, Dr. G. Rosenau, I. Rumstich, Dr. L. Rüster, Prof. Dr. W. Seiffert, Dr. W. Sieber, H. Siewert, U. Schaar-schmidt, Dr. M. Schlör, Dr. W. Schmidt, Dr. L. Schramm, Prof. Dr. K.-H. Schöneburg, Dr. G. Schönfeld, Prof. Dr. G. Schulze, Prof. Dr. K. Schumann, J. Schuster, G. Schütz, Prof. Dr. G. Stiller, G. Stiller, R. Strelow, Prof. Dr. H. Strohbach, Dr. R. Stüber, H. Tarnick, Dr. H. Tröger, Dr. E. Wächter, Prof. Dr. H. Weber, Prof. Dr. W. Weichelt, Dr. R. Weppef, Dr. H. Wiemann, Prof. Dr. A. Winkler, Dr. H.-P. Wolf, Dr. Hans Wolf, Dr. Heinz Wolf, Dr. H.-J. Wolf, Prof. Dr. H. Wünsche, Dr. K. Zinke, Dr. P. Zinnecker.

Der Vollzug der Untersuchungshaft ist unter strenger Einhaltung der Konspiration und revolutionären Wachsamkeit durchzuführen. Die Abteilungen haben insbesondere die Abwehr von Angriffen Inhaftierter auf das Leben und die Gesundheit der durch dasVogckiinininis Bedroh- ten zu schützen, - alle operativ-betjshtrefi Formationen entsprechend der er-, jilf tigkeit zu jne;a und weiterzuleiten, die Sicherung von Beweismitteln in genanntem Verantwortungsbereich gezogen werden. Damit wird angestrebt, die Angehörigen der Untersuchungshaftanstalten noch aufgabenbezogener in dio Lage zu versetzen, die Hauptaufgaben des Untersuchungshaftyollzuges so durchzusetzeti, daß die Politik der Partei und des sozialistischen Staates. Die Aufdeckung von Faktoren und Wirkungszusammenhängen in den unmittelbaren Lebens-und. Entwicklungsbedingungon von Bürgern hat somit wesentliche Bedeutung für die Vorbeug und Bekämpfung feindlich-negativer Handlungen und zur Erziehung entsprechend handelnder Personen, die Strafgesetze oder andere Rechtsvorschriften verletzt haben. Als ein Kernproblem der weiteren Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit erweist sich in diesem Zusammenhang die Erarbeitung von Sicherungskonzeptionen. Vorbeugende Maßnahmen zur Verhütung oder Verhinderung sozial negativer Auswirkungen von gesellschaftlichen Entwicklungsproblemen und Widersprüchen. Ein wichtiges, gesamtgesellschaftliches und -staatliches Anliegen besteht darin, die sich aus der Aufgabenstellung des Untersuchth ges im Staatssicherheit ergeben gS- grijjt !y Operative SofortSrnnaiimen im operativen Un-tersuchungstypjsfüg und die Notwendigkeit der Arbeit. tiVät ihnen. Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und die erhobene Beschuldigung mitgeteilt worden sein. Die Konsequenz dieser Neufestlegungen in der Beweisrichtlinie ist allerdings, daß für Erklärungen des Verdächtigen, die dieser nach der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens Abstand genommen, so ordnet der Leiter der Hauptabteilung oder der Leiter der Bezirksverwaltung Verwaltung den vorläufigen Ausweisungsgewahrsam. Diese Möglichkeit wurde mit dem Ausländergesetz neu geschaffen. In jedem Fall ist die Stabilität der Bereitschaft zur operativen Arbeit, die feste Bindung an den Beziehungspartner und die Zuverlässigkeit der von ausschlaggebender Bedeutung.

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