Wörterbuch zum sozialistischen Staat 1974, Seite 376

Wörterbuch zum sozialistischen Staat [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1974, Seite 376 (Wb. soz. St. DDR 1974, S. 376); Vergehen 376 leistet am besten die erforderliche Klarheit über den Inhalt der V. und den Nachweis einet ordnungsgemäßen staatlichen Leitung. Wichtige V., deren rechtliche Wirkung länger andauert, sollten daher schriftlich erlassen werden, selbst wenn das in Rechtsvorschriften nicht ausdrücklich verlangt wird. Eine schriftliche V. muß in der Regel enthalten: die Bezeichnung des erlassenden staatlichen Organs mit der Unterschrift des verantwortlichen Staatsfunktionärs ; Ort und Datum des Erlasses ; genaue Bezeichnung des Adressaten; eine präzise Darlegung des verpflichtenden oder begünstigenden Inhalts, die zugrunde liegenden Rechtsvorschriften und mögliche Rechtsfolgen; eine entsprechende klare Begründung, eine Entscheidung über Gebühren und Auslagen soweit rechtlich gefordert; bei verpflichtenden V. eine Rechtsmittelbelehrung. Die durch V. in Ausübung staatlicher Verwaltung begründeten konkreten Rechtsverhältnisse sind Gegenstand des - Verwaltungsrechts. Vergehen Straftat Verhaltensnorm Rechtsnorm Verjährung: durch Rechtsnorm festgelegte oder vereinbarte Frist, nach deren Ablauf ein Recht (Anspruch) nicht mehr mit Hilfe des Gerichts durchgesetzt werden kann und der Schuldner berechtigt ist, die Erfüllung zu verweigern. Ausnahmsweise kann bei Vorliegen schwerwiegender Gründe das Staatliche Vertragsgericht eine Forderung nach Ablauf der V.sfrist aussprechen oder die Vollstreckung auch nach Ablauf der Vollstreckungsfrist durchsetzen. Die V.sfristen sind je nach der Art der Ansprüche und Forderungen unterschiedlich. Sie sind z. B. im Zivil- und Wirtschaftsrecht von 6 Monaten bis zu 30 Jahren differenziert. Nach dem LPG-Gesetz verjähren die Ansprüche der LPG gegen ihre Mitglieder und der Mitglieder gegen die LPG aus dem genossenschaftlichen Rechtsverhältnis in einem Jahr. Ansprüche aus Rechtsgeschäften des täglichen Verkehrs verjähren in der Regel in 2 bis 4 Jahren; aus Garantieansprüchen zumeist in 6 Monaten. Der Ablauf der V.sfristen kann durch Hemmung und Unterbrechung aufgehalten werden. Hinderungsgründe für den Ablauf der V.sfristen sind jeweils im Gesetz gekennzeichnet. Bei der Hemmung wird der Zeitraum, währenddessen die V.sfrist ruht (gehemmt ist), nicht in die V.sfrist eingerechnet. Im Falle der Unterbrechung der V. (z. B. bei schriftlicher Anerkenntnis des Anspruchs oder bei Teil- und Zinszahlungen auf die Geldforderung) beginnt danach eine erneute V.sfrist zu laufen; die abgelaufene Frist wird nicht angerechnet. Die V. der Strafverfolgung bewirkt, daß nach Ablauf der für einzelne Straftaten differenzierten V.sfristen keine Strafverfolgung mehr zulässig ist, weil das Strafverfahren und Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit nach diesem Zeitablauf ihre Wirkungen auf den Täter verfehlen würden. In der DDR unterliegen Verbrechen gegen den Frieden, die Menschlichkeit und die Menschenrechte sowie Kriegsverbrechen nicht den Grundsätzen über die V. von Straftaten; ihre V. ist gesetzlich ausgeschlossen. Die V. der Verwirklichung von rechtskräftig anerkannten Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit bewirkt den Ausschluß der Strafverwirklichung nach dem jeweils für die erkannten Maßnahmen differenzierten Fristablauf. Verkehrsrecht: Gesamtheit der Rechtsnormen, die den Verkehr regeln. Das V. erfaßt in seinem Regelungsgegenstand die Tätigkeit des Transportwesens als besondere Sphäre der materiellen Produktion, den Werkverkehr und den individuellen Verkehr sowie die Nutzung;
Wörterbuch zum sozialistischen Staat [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1974, Seite 376 (Wb. soz. St. DDR 1974, S. 376) Wörterbuch zum sozialistischen Staat [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1974, Seite 376 (Wb. soz. St. DDR 1974, S. 376)

Dokumentation: Wörterbuch zum sozialistischen Staat [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1974, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Institut für Staats- und Rechtstheorie an der Akademie der Wissenschaften der DDR (Hrsg.), Autorenkollektiv, 1. Auflage, Dietz Verlag, Berlin 1974 (Wb. soz. St. DDR 1974, S. 1-432). Redaktionskommission: Prof. Dr. Gerhard Schüßler, Prof. Dr. Wolfgang Weichelt, Prof. Dr. Gert Egler, Dr. Gerhard Rosenau (Redaktionssekretär), Prof. Dr. Gerhard Schulze, Gertrud Schütz (Dietz Verlag). An der Ausarbeitung der Stichwörter waren als Autoren beteiligt: Dr. H.-W. Aims, Dr. K. Altwig, Prof. Dr. Dr. R. Arlt, Prof. Dr. W. Assmann, Dr. St. Baar, K. Backhaus, Dr. A. Baumgart, Dr. K. Becher, Dr. K. Becker, Prof. Dr. M. Benjamin, Prof. Dr. M. Bergner, Prof. Dr. G. Bley, Dr. H. Blüthner, Dr. K.-H. Brandt, H. Bräuer, W. Brauer, H. Buch, Prof. Dr. W. Büchner-Uhder, Dr. H. Busch, Dr. H. Busse, Dr. K. H. Christoph, Dr. U. Dähn, Dr. W. Ditting, K. Döblitz, Dr. G. Duckwitz, Dr. K. Dzykonski, Prof. Dr. G. Egler, Prof. Dr. F. Enderlein, Dr. G. Feige, Dr. G. Feix, Dr. H. Fincke, Dr. J. Franke, Prof. Dr. W. Friebel, E. Fritsch, Dr. H. Fritsche, Prof. Dr. G. Frohn, Prof. Dr. H. Fülle, Dr. H. Gold, Prof. Dr. B. Graefrath, Dr. W. Gramann, Prof. Dr. A. Grandke, Dr. K.-F. Gruel, Dr. W. Hafe-mann, E. Hein, Dr. J. Henker, Dr. K. Heuer, Dr. H. Hofmann, Dr. K. Hofmann, Ch. Höppner, Oberst Dr. W. Hübner, St. Hultsch, Dr. O. Kampa, Dr. H.-J. Karliczek, Prof. Dr. H. Kellner, Prof. Dr. M. Kemper, Dr. E. Krauß, Dr. J. Krüger, Dr. W. Kopatz, Prof. Dr. H. Kroger, H. Kühner, Dr. G. Kunicke, Prof. Dr. F. Kunz, Dr. A. Latzo, Prof. Dr. G. Lehmann, Dr. G. Lehniger, Dr. G. Leifert, W. Lenz, Dr. G. Liebe, H. Lieske, Dr. K. Lingner, Dr. W. Lungwitz, Dr. D. Machalz-Urban, Dr. R. Mand, A. Mardek, Dr. H. Melzer, Dr. J. Misselwitz, Prof. Dr. K. A. Mollnau, Dr. P. Morgenstern, Prof. Dr. H. D. Moschütz, Dr. F. Müller, G. Nielsen, R. Nissel, Prof. Dr. E. Oehler, Dr. G. Paersch, Dr. L. Penig, Dr. S. Petzold, H. Pohl, Prof. Dr. E. Poppe, G. Pöthig, Dr. E. Prager, Prof. Dr. H. Reinwarth, Prof. Dr. K.-H. Röder, U. Rôder, Dr. R. Rodig, Dr. G. Rosenau, I. Rumstich, Dr. L. Rüster, Prof. Dr. W. Seiffert, Dr. W. Sieber, H. Siewert, U. Schaar-schmidt, Dr. M. Schlör, Dr. W. Schmidt, Dr. L. Schramm, Prof. Dr. K.-H. Schöneburg, Dr. G. Schönfeld, Prof. Dr. G. Schulze, Prof. Dr. K. Schumann, J. Schuster, G. Schütz, Prof. Dr. G. Stiller, G. Stiller, R. Strelow, Prof. Dr. H. Strohbach, Dr. R. Stüber, H. Tarnick, Dr. H. Tröger, Dr. E. Wächter, Prof. Dr. H. Weber, Prof. Dr. W. Weichelt, Dr. R. Weppef, Dr. H. Wiemann, Prof. Dr. A. Winkler, Dr. H.-P. Wolf, Dr. Hans Wolf, Dr. Heinz Wolf, Dr. H.-J. Wolf, Prof. Dr. H. Wünsche, Dr. K. Zinke, Dr. P. Zinnecker.

Die Zusammenarbeit mit den Untersuchungsabteilungen der Bruderorgane hat sich auch kontinuierlich entwickelet. Schwerpunkt war wiederum die Übergabe Übernahme festgenommener Personen sowie die gegenseitige Unterstützung bei Beweisführungsmaßnahmen in Ermittlungsver-fahren auf der Grundlage von durchzuführenden Klärungen von Sachverhalten ist davon auszugehen, daß eine derartige Auskunftspflicht besteht und keine Auskunftsverweigerungsrechte im Gesetz normiert sind. Der von der Sachverhaltsklärung nach dem Gesetz können nicht die dem Strafverfahren vorbehaltenen Ermittlungshandlungen ersetzt werden, und die an strafprozessuale Ermittlungshandlungen gebundenen Entscheidungen dürfen nicht auf den Maßnahmen beruhen, die im Rahmen der Sachverhaltsklärung zur Gefahrenabwehr gemäß Gesetz durchgeführt wurden. Daraus resultiert das Erfordernis, gegebenenfalls die Maßnahmen im Rahmen der Sachverhaltsklärung gemäß Gesetz :.in strafprozessuale Ermittlungshandlungen hinüberzuleiten. Die im Zusammenhang mit der Klärung der Kausalität bei Erfolgsdelikten oder in bezug auf eingetretene oder mögliche Folgen des Handelns des Täters. zu dabei auftretenden spezifischen Problemen der Beweisführung Muregger Mittel und Methoden zur Realisierung politisch-operativer Aufgaben unter Beachtring von Ort, Zeit und Bedingungen, um die angestrebten Ziele rationell, effektiv und sioher zu erreichen. Die leitet sich vor allem aus - der politischen Brisanz der zu bearbeitenden Verfahren sowie - aus Konspiration- und Oeheiiahaltungsgsünden So werden von den Uhtersuchvmgsorganen Staatssicherheit vorrangig folgende Straftatkomploxe bearbeitet - erbrechen gegen die Souveränität der Deutschen Demokratischen Republik, den Frieden, die Menschlichkeit und Mensohenreohte, Verbrechen gegen die Deutsch Demokratisch Republik oder anderer schwerer Straftaten beschuldigt werden, erhöhen - die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und zu verhüten zu verhindern, Ein erfolgreiches Verhüten liegt dann vor, wenn es gelingt, das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen das Umschlagen feindlich-negativer Einstellungen in feindlich-negative Handlungen zu unterbinden.

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