Wörterbuch zum sozialistischen Staat 1974, Seite 366

Wörterbuch zum sozialistischen Staat [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1974, Seite 366 (Wb. soz. St. DDR 1974, S. 366); T Tatbestand - Rechtsverhältnis Testament: die einseitige Verfügung eines Bürgers über die Verteilung seines Vermögens oder eines Teiles davon nach seinem Tode. Die Testierfähigkeit tritt mit der Vollendung des 16. Lebensjahres ein; Personen zwischen 16 und 18 Jahren können ein T. nur durch mündliche Erklärung vor dem Notar oder durch Übergabe einer offenen Schrift an ihn errichten. Testierunfähig sind Minderjährige unter 16 Jahren, Entmündigte und Personen, die wegen krankhafter Störung der Geistestätigkeit, Geistesschwäche oder wegen Bewußtseinsstörung nicht in der Lage sind, die Bedeutung der von ihnen abgegebenen Willenserklärungen einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln. Das T. ist bestimmten Formvorschriften unterworfen. Die Hauptform ist das vom Testator eigenhändig geschriebene und unterschriebene T. Es wird üblicherweise vom Erblasser oder einer Person seines Vertrauens zu Hause aufbewahrt, kann aber auch auf Verlangen des Erblassers vom Staatlichen Notariat in amtliche Verwahrung genommen werden. Das notarielle T. wird durch Erklärung des letzten Willens vor dem Notar oder durch Übergabe einer Schrift mit der mündlichen Erklärung, daß die Schrift den letzten Willen des Erblassers enthält, errichtet. In Ausnahmesituationen ist die Errichtung eines Not-T. möglich. Dafür gibt es spezielle rechtliche Regelungen. Der Erblasser kann das T. nach seinem Willen gestalten. Beschränkt wird diese Möglichkeit durch das Pflichtteilsrecht (- Erbrecht). Inhaltlich muß das T. insgesamt und in seinen einzelnen Verfügungen dem Gesetz und den sozialistischen Moralgeboten entsprechen; andernfalls ist es nichtig. Liegt ein Verstoß nur bei einer von mehreren Verfügungen vor und ist zwischen ihnen kein zwingender Zusammenhang gegeben, so bleibt das übrige T. gültig. Ist das gesamte T. nichtig, so tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Das T. kann jederzeit geändert oder aufgehoben werden. Nach dem Tode des Erblassers wird das T. in einem vom Staatlichen Notariat bestimmten Termin, zu dem die gesetzlichen Erben und sonstige Beteiligte geladen werden, geöffnet, den Beteiligten verkündet und auf Verlangen vorgelegt. Das T. bleibt beim Staatlichen Notariat. Treuhandschaftsrat - Organisation der Vereinten Nationen;
Wörterbuch zum sozialistischen Staat [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1974, Seite 366 (Wb. soz. St. DDR 1974, S. 366) Wörterbuch zum sozialistischen Staat [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1974, Seite 366 (Wb. soz. St. DDR 1974, S. 366)

Dokumentation: Wörterbuch zum sozialistischen Staat [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1974, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Institut für Staats- und Rechtstheorie an der Akademie der Wissenschaften der DDR (Hrsg.), Autorenkollektiv, 1. Auflage, Dietz Verlag, Berlin 1974 (Wb. soz. St. DDR 1974, S. 1-432). Redaktionskommission: Prof. Dr. Gerhard Schüßler, Prof. Dr. Wolfgang Weichelt, Prof. Dr. Gert Egler, Dr. Gerhard Rosenau (Redaktionssekretär), Prof. Dr. Gerhard Schulze, Gertrud Schütz (Dietz Verlag). An der Ausarbeitung der Stichwörter waren als Autoren beteiligt: Dr. H.-W. Aims, Dr. K. Altwig, Prof. Dr. Dr. R. Arlt, Prof. Dr. W. Assmann, Dr. St. Baar, K. Backhaus, Dr. A. Baumgart, Dr. K. Becher, Dr. K. Becker, Prof. Dr. M. Benjamin, Prof. Dr. M. Bergner, Prof. Dr. G. Bley, Dr. H. Blüthner, Dr. K.-H. Brandt, H. Bräuer, W. Brauer, H. Buch, Prof. Dr. W. Büchner-Uhder, Dr. H. Busch, Dr. H. Busse, Dr. K. H. Christoph, Dr. U. Dähn, Dr. W. Ditting, K. Döblitz, Dr. G. Duckwitz, Dr. K. Dzykonski, Prof. Dr. G. Egler, Prof. Dr. F. Enderlein, Dr. G. Feige, Dr. G. Feix, Dr. H. Fincke, Dr. J. Franke, Prof. Dr. W. Friebel, E. Fritsch, Dr. H. Fritsche, Prof. Dr. G. Frohn, Prof. Dr. H. Fülle, Dr. H. Gold, Prof. Dr. B. Graefrath, Dr. W. Gramann, Prof. Dr. A. Grandke, Dr. K.-F. Gruel, Dr. W. Hafe-mann, E. Hein, Dr. J. Henker, Dr. K. Heuer, Dr. H. Hofmann, Dr. K. Hofmann, Ch. Höppner, Oberst Dr. W. Hübner, St. Hultsch, Dr. O. Kampa, Dr. H.-J. Karliczek, Prof. Dr. H. Kellner, Prof. Dr. M. Kemper, Dr. E. Krauß, Dr. J. Krüger, Dr. W. Kopatz, Prof. Dr. H. Kroger, H. Kühner, Dr. G. Kunicke, Prof. Dr. F. Kunz, Dr. A. Latzo, Prof. Dr. G. Lehmann, Dr. G. Lehniger, Dr. G. Leifert, W. Lenz, Dr. G. Liebe, H. Lieske, Dr. K. Lingner, Dr. W. Lungwitz, Dr. D. Machalz-Urban, Dr. R. Mand, A. Mardek, Dr. H. Melzer, Dr. J. Misselwitz, Prof. Dr. K. A. Mollnau, Dr. P. Morgenstern, Prof. Dr. H. D. Moschütz, Dr. F. Müller, G. Nielsen, R. Nissel, Prof. Dr. E. Oehler, Dr. G. Paersch, Dr. L. Penig, Dr. S. Petzold, H. Pohl, Prof. Dr. E. Poppe, G. Pöthig, Dr. E. Prager, Prof. Dr. H. Reinwarth, Prof. Dr. K.-H. Röder, U. Rôder, Dr. R. Rodig, Dr. G. Rosenau, I. Rumstich, Dr. L. Rüster, Prof. Dr. W. Seiffert, Dr. W. Sieber, H. Siewert, U. Schaar-schmidt, Dr. M. Schlör, Dr. W. Schmidt, Dr. L. Schramm, Prof. Dr. K.-H. Schöneburg, Dr. G. Schönfeld, Prof. Dr. G. Schulze, Prof. Dr. K. Schumann, J. Schuster, G. Schütz, Prof. Dr. G. Stiller, G. Stiller, R. Strelow, Prof. Dr. H. Strohbach, Dr. R. Stüber, H. Tarnick, Dr. H. Tröger, Dr. E. Wächter, Prof. Dr. H. Weber, Prof. Dr. W. Weichelt, Dr. R. Weppef, Dr. H. Wiemann, Prof. Dr. A. Winkler, Dr. H.-P. Wolf, Dr. Hans Wolf, Dr. Heinz Wolf, Dr. H.-J. Wolf, Prof. Dr. H. Wünsche, Dr. K. Zinke, Dr. P. Zinnecker.

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